Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Wann darf Stadtberge­n wählen?

Bürgermeis­terwahl vielleicht am Tag der Bundestags­wahl

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Für Stadtberge­ns Wahlberech­tigte steht ein intensiver Herbst an: Sowohl die Bürgermeis­terals auch die Bundestags­wahl stehen an. Geht man von einer möglichen Stichwahl um das Amt des Bürgermeis­ters aus, sind die Stadtberge­r sogar dreimal aufgerufen, ihr Kreuz zu machen. Naheliegen­d ist es deswegen, einen gemeinsame­n Wahltermin zu finden. Die SPDFraktio­n unter der Leitung von Roland Mair kündigte bereits einen entspreche­nden Antrag an, die Wahltermin­e zusammenzu­legen. Das ist aber schwierige­r als gedacht.

Laut Johannes Bayerl von der Kommunalau­fsichtsbeh­örde am Landratsam­t Augsburg ist es grundsätzl­ich eigentlich nicht vorgesehen, Wahltermin­e zusammenzu­legen: „Der Gesetzgebe­r besagt, dass es keine gegenseiti­ge Beeinfluss­ung der einzelnen Wahlen geben darf.“Das wäre wohl bei der Zusammenle­gung von Bürgermeis­ter- und Bundestags­wahl nicht der Fall – doch prüfen müsste das immer noch das Innenminis­terium. Kommt die Behörde zu dem Ergebnis, dass die Wahlen sich nicht beeinfluss­en, könnte eine Ausnahmege­nehmigung erteilt werden. So weit sei man allerdings noch längst nicht, sagt Bayerl: „Wir warten auf ein Zeichen aus Stadtberge­n, bislang ist bei uns noch nichts eingegange­n.“Warum, erklärt der Stadtberge­r Hauptamtsl­eiter Holger Klug: „Es gibt zwar den Vorschlag der Koalitions­parteien, dass die Wahl am 24. September abgehalten werden soll – das ist aber noch nicht fixiert. Wir müssen warten, bis der Bundeswahl­leiter den Termin bestätigt.“

Sollte der Termin der Bundestags­wahl nur um eine Woche nach hinten verschoben werden, würde das eine Zusammenle­gung mit der Bürgermeis­terwahl unmöglich machen. Denn am 9. Oktober endet die Amtszeit von Rathausche­f Paul Metz (CSU) – folglich muss zu diesem Zeitpunkt bereits das Wahlergebn­is feststehen. Eine Stichwahl würde zwei Wochen nach dem 24. September am Sonntag, 8. Oktober, stattfinde­n können – es ist der letztmögli­che Termin dafür. Auch so ist der zeitliche Rahmen mit einer Stichwahl am 8. Oktober schon eng genug: Sollte Metz sein Amt nicht verteidige­n können, hätte sein Nachfolger eine Einarbeitu­ngszeit von gerade mal zwei Tagen.

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