Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Wann darf Stadtbergen wählen?
Bürgermeisterwahl vielleicht am Tag der Bundestagswahl
Für Stadtbergens Wahlberechtigte steht ein intensiver Herbst an: Sowohl die Bürgermeisterals auch die Bundestagswahl stehen an. Geht man von einer möglichen Stichwahl um das Amt des Bürgermeisters aus, sind die Stadtberger sogar dreimal aufgerufen, ihr Kreuz zu machen. Naheliegend ist es deswegen, einen gemeinsamen Wahltermin zu finden. Die SPDFraktion unter der Leitung von Roland Mair kündigte bereits einen entsprechenden Antrag an, die Wahltermine zusammenzulegen. Das ist aber schwieriger als gedacht.
Laut Johannes Bayerl von der Kommunalaufsichtsbehörde am Landratsamt Augsburg ist es grundsätzlich eigentlich nicht vorgesehen, Wahltermine zusammenzulegen: „Der Gesetzgeber besagt, dass es keine gegenseitige Beeinflussung der einzelnen Wahlen geben darf.“Das wäre wohl bei der Zusammenlegung von Bürgermeister- und Bundestagswahl nicht der Fall – doch prüfen müsste das immer noch das Innenministerium. Kommt die Behörde zu dem Ergebnis, dass die Wahlen sich nicht beeinflussen, könnte eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden. So weit sei man allerdings noch längst nicht, sagt Bayerl: „Wir warten auf ein Zeichen aus Stadtbergen, bislang ist bei uns noch nichts eingegangen.“Warum, erklärt der Stadtberger Hauptamtsleiter Holger Klug: „Es gibt zwar den Vorschlag der Koalitionsparteien, dass die Wahl am 24. September abgehalten werden soll – das ist aber noch nicht fixiert. Wir müssen warten, bis der Bundeswahlleiter den Termin bestätigt.“
Sollte der Termin der Bundestagswahl nur um eine Woche nach hinten verschoben werden, würde das eine Zusammenlegung mit der Bürgermeisterwahl unmöglich machen. Denn am 9. Oktober endet die Amtszeit von Rathauschef Paul Metz (CSU) – folglich muss zu diesem Zeitpunkt bereits das Wahlergebnis feststehen. Eine Stichwahl würde zwei Wochen nach dem 24. September am Sonntag, 8. Oktober, stattfinden können – es ist der letztmögliche Termin dafür. Auch so ist der zeitliche Rahmen mit einer Stichwahl am 8. Oktober schon eng genug: Sollte Metz sein Amt nicht verteidigen können, hätte sein Nachfolger eine Einarbeitungszeit von gerade mal zwei Tagen.