Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Neue Bauplätze für Violau
Gemeinderat Am Ortsrand gibt es bald Einzel- und Doppelhäuser
In Violau, dem kleinsten Ortsteil von Altenmünster, könnten in naher Zukunft etwa fünf neue Häuser entstehen. Der Gemeinderat hat in seiner ersten Sitzung im neuen Jahr beschlossen, einen Bebauungsplan für den westlichen Ortsrand aufzustellen.
Nachdem die Gemeinde in den vergangenen Jahren in allen anderen Ortsteilen bereits die Möglichkeit zum Bau neuer Häuser geschaffen hat, solle nun auch in Violau Baurecht geschaffen werden, sagte Bürgermeister Bernhard Walter.
Vorbereitet worden war diese Entwicklung bereits im Flächennutzungsplan des Jahres 2005. DiplomIngenieurin Patricia Goj vom Planungsbüro Opla stellte den Gemeinderatsmitgliedern den ersten Planentwurf vor.
Der Bebauungsplan soll außer einem Streifen westlich der bestehenden Bebauung an der Pius-MozetStraße auch einige Grundstücke östlich der Pius-Mozet-Straße bis hin zum Rosenkranzweg oberhalb der Kirche umfassen. Am westlichen Ortsrand, angrenzend an das Landschaftsschutzgebiet, sind im Planentwurf vier Parzellen eingezeichnet, eine weitere nördlich des Weges, der die Pius-Mozet-Straße in Richtung Wald verlängert.
Diese Grundstücke sollen als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden, während die übrigen Flächen als Dorfgebiet gelten sollen, damit die derzeit stillgelegte landwirtschaftliche Hofstelle am Ortsrand möglicherweise eines Tages wieder betrieben werden kann.
Auf den neuen, zwischen 740 und 1400 Quadratmeter großen Grundstücken wird der Bau von Einzelund Doppelhäusern zugelassen, wobei pro Gebäude beziehungsweise pro Doppelhaushälfte zwei Wohnungen erlaubt sind.
Je Wohnung müssen zwei Autostellplätze nachgewiesen werden. Die maximale Wandhöhe beträgt 4,5 Meter, die maximale Gebäudehöhe 9,5 Meter. Genehmigt werden Sattel-, Walm-und Zeltdächer, jedoch weder Pult- noch Flachdächer.
Für den bereits teilweise bebauten Bereich des Dorfgebiets wird ein einfacher Bebauungsplan ohne weitere Festsetzungen aufgestellt, sodass neue Gebäude an die umgebende Bebauung angepasst werden müssen.