Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Im Gemeindera­t notiert

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● Nutzungsge­bühr bleibt Ratsange legenheit Im Bayerische­n Straßen und Wegegesetz ist geregelt, dass für eine Nutzung gemeindlic­her Straßen und Wege für Spartenlei­tungen nicht nur beantragt werden muss, sondern dafür auch eine Entschädig­ung ver hängt wird. Wie hoch diese ausfallen wird, errechnet sich aus einer Bearbei tungsgebüh­r und einem Meter Preis. Vereinheit­licht werden diese Gebühren in Westendorf nicht. Das heißt, dass über jeden Antrag wie bisher der Ge meinderat entscheide­n wird.

● Geschwindi­gkeitsbegr­enzung in der Sudetenstr­aße Ob die Anwoh ner der Sudetenstr­aße doch eine Chan ce haben, eine Geschwindi­gkeitsbe grenzung auf 30 Stundenkil­ometer zu bekommen, wird in der nächsten Gemeindera­tssitzung entschiede­n. Nach einer Messung schien das The ma vom Tisch, lebt nun aber erneut wieder auf.

● Keine Schlüsselz­uweisung vom Freistaat Westendorf geht bei der Schlüsselz­uweisung des Freistaats leer aus. Den Grund dafür erläuterte Bürgermeis­ter Steffen Richter seinen Ratsmitgli­edern so: Die Gewerbe steuer sei 2015 so positiv ausgefalle­n, dass die Steuerkraf­tmesszahl über dem Landesdurc­hschnitt liegt. Vermut lich ist dies auf eine Nachzahlun­g im entspreche­nden Jahr zurückzufü­hren. Fällt eben diese Messgröße wieder, gibt’s auch wieder eine Geld vom Frei staat.

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