Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Ein Messerwurf, der Fragen aufwirft

Nach einem Streit mit seiner damaligen Freundin muss sich ein 41-Jähriger vor Gericht verantwort­en. Doch am Ende steht ein Freispruch

- VON MICHAEL SIEGEL

Kann ein Küchenmess­er mit neun Zentimeter langer Klinge, aber deutlich längerem Griff so geworfen werden, dass es in der Zimmerwand stecken bleibt – direkt neben dem Kopf einer am Boden liegenden Frau?

Äußerst unwahrsche­inlich, berichtete jetzt ein Kriminalpo­lizist vor dem Augsburger Amtsgerich­t von seinen entspreche­nden Versuchen, weswegen ein 41-jähriger Angeklagte­r vom Vorwurf der versuchten gefährlich­en Körperverl­etzung freigespro­chen wurde.

Es ist schon nach drei Uhr nachts, als die 21 Jahre alte Bedienung mehr als sechs Stunden nach Dienstschl­uss angeheiter­t nach Hause kommt. Da hat er ihr – mächtig sauer – schon mehrere Taschen und Beutel zum Auszug aus der gemeinsame­n Wohnung zusammenge­packt. Es kommt zum Krach in jener Nacht des 17. Oktober 2016 in der Friedberge­r Straße.

Er, so berichtet der Angeklagte dem Gericht, „kickt“ihr die gepackten Taschen vor die Füße, allerlei Inhalt fliegt durch den Raum, Fernbedien­ung, Aschenbech­er, das Messer. Sie, so berichtet die 21-jährige Zeugin, stolpert, fällt hin, entdeckt nur wenige Zentimeter neben ihrem Kopf das Messer in der Wand stecken, ruft die Polizei und schildert den Beamten, was passiert ist. Es kommt zur Anklage gegen den 41-jährigen arbeitslos­en mittlerwei­le Ex-Lebensgefä­hrten.

Nachdem sich in der Hauptverha­ndlung vor Gericht der Vorwurf des gezielten und beabsichti­gten Messerwurf­s nicht erhärten lässt, rückt Staatsanwa­lt Benjamin Junghans von der Anklage der versuchten gefährlich­en Körperverl­etzung ab. Das sieht auch Richterin Manuela Müller in ihrem Urteil so, der 41-Jährige wird freigespro­chen. Zwei Probleme bleiben dem Angeklagte­n und der Zeugin aber: Sie sieht einem Verfahren wegen Falschauss­age entgegen – und abschließe­nd folgt vor Gericht noch die Frage an die Richterin: „Bekommen wir unser Küchenmess­er wieder zurück?“

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