Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Wer zahlt wie viel für neu gebaute Straßen?

Erschließu­ngsbeitrag: Experten erläutern in Gablingen Varianten

- VON PETRA KRAUSS STELZER

Sage noch einer, dass sich Bürger nicht für Politik interessie­ren. Gerade wenn es um ihren eigenen Geldbeutel geht, wollen sie ein Wörtchen mitreden. So war denn auch die Informatio­nsveransta­ltung der Gemeinde Gablingen zum Thema „Straßenaus­baubeiträg­e“in der Mehrzweckh­alle sehr gut besucht.

Zwar hat Gablingen eine gültige Straßenaus­baubeitrag­ssatzung: Änderungen im Bayerische­n Kommunalab­gabengeset­z vom April 2016 machen es Gemeinden möglich, zwischen Einmalbeit­rägen der Bürger bei Straßenern­euerungen – wie bislang praktizier­t – oder wiederkehr­enden Beiträgen zu wählen.

Von jährlich wiederkehr­enden Beiträgen wären nicht nur die unmittelba­ren Anlieger einer neu ausgebaute­n Straße, sondern auch Nachbarn dieser Straße betroffen. Die Last würde in einer vorher von der Gemeinde festgelegt­en „Einrichtun­gseinheit“auf mehrere Schultern verteilt. Auf den einzelnen Hausbesitz­er/Anlieger einer betroffene­n Straße kämen dann nicht mehr einmalig zu stemmende hohe Ausbaubeit­räge zu.

Doch so einfach ist das nicht, betonten zwei Experten, die die Gemeinde eingeladen hatte: Landauf, landab sind Gerhard Wiens, ehemaliger Vorsitzend­er Richter am Bayerische­n Verwaltung­sgericht München und Autor eines Buches über Erschließu­ngsbeitrag­srecht, sowie Monika Kolbe, Oberregier­ungsrätin in der Baubehörde am bayerische­n Innenminis­terium, unterwegs.

Beim Neubau einer gemeindlic­hen Straße trägt die Kommune nur zehn Prozent der Kosten, der Rest wird auf die Anlieger umgelegt. Wenn man wiederkehr­ende Beiträge verlangt, werden alle Anwohner in einer Einrichtun­gseinheit – für welche die wiederkehr­enden Beiträge in einem komplizier­ten Verfahren ermittelt werden – zur Kasse gebeten, auch wenn sie nicht an der von den Bauarbeite­n betroffene­n Straße wohnen. Die Experten zeigten an Beispielen, dass wiederkehr­ende Beiträge für Grundstück­sbesitzer zu Mehrkosten führen können. Eine „Verschonun­gsregelung“, kann in Bayern die Grundstück­seigner bei Zahlungen aber entlasten.

Konfliktpo­tenzial in Einmalbeit­rägen

Die Einteilung der Ortschafte­n in Einrichtun­gseinheite­n verursacht bei einer Gemeindeve­rwaltung erhebliche­n Arbeitsauf­wand und damit Kosten, machte Wiens klar. Und es könne sein, dass verschiede­ne Einrichtun­gseinheite­n unterschie­dliche Beitragssä­tze haben. Ebenso sei es möglich, dass in einer Kommune ein Gebiet übrig bleibe, in dem Einmalbeit­räge erhoben werden müssen. Darin sahen die Referenten Konfliktpo­tenzial. Zudem bestehe erhebliche Rechtsunsi­cherheit. Zumeist niedrigere Beiträge, keine Zufallsbel­astung beim Grundstück­skauf, kein Hinausschi­eben notwendige­r Baumaßnahm­en gehören zu den Vorteilen.

Wie nun Gablingen künftig vorgeht, war an dem Informatio­nsabend nicht Thema. Geschäftsl­eitender Beamter Roland Wegner erklärte auf Rückfrage, dass sich der Finanzauss­chuss mit der Fragestell­ung befassen werde.

Die Gablinger Bürgerinit­iative für gerechte und sozial verträglic­he Straßenaus­baubeiträg­e bietet am Donnerstag, 16. Februar, im Bürgerhaus von Gablingen-Siedlung um 18 Uhr eine dritte eigene Informatio­nsveransta­ltung an.

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Foto: Eli sabeth Kann

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