Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Hoher Schaden und ein schwerer Vorwurf
Justiz Ein Fahranfänger steht wegen eines heftigen Unfalls, der sich in Donauwörth ereignete, vor Gericht
Er war mit einem Kumpel in Donauwörth unterwegs zu einem Schnellimbiss. Dabei stieg im Sommer 2016 ein 18-Jähriger auf das Gaspedal seines Autos. In der Dillinger Straße – genauer gesagt vor einem Spielsalon – schepperte es dann gewaltig. Es passierte ein Unfall, bei dem vier Autos demoliert wurden und drei Beteiligte leichte Verletzungen erlitten. Der Schaden war immens: Er lag bei über 53000 Euro.
Für den Fahranfänger hatte das Unglück gravierende Folgen. Zeugen erklärten, dass der junge Mann mit seinem Wagen augenscheinlich viel zu schnell gefahren sei. Ein am Unfall beteiligter Autofahrer gab in der ersten Emotion gar zu Protokoll, das Motorgeräusch des Pkw habe sich angehört „wie ein Kampfjet, der aus der Kurve kam“. Die Gesetzeshüter nahmen Ermittlungen wegen des Verdachts der Straßenverkehrsgefährdung auf, weil sich der Lehrling offenbar „grob verkehrswidrig und rücksichtslos“verhalten habe. Zudem stellten sie den Führerschein des 18-Jährigen sicher.
Das Verfahren mündete in eine Anklage und nun befasste sich das Amtsgericht Nördlingen mit dem Fall. Der Azubi widersprach den Vorwürfen. Er sei an jenem JuliAbend mit etwa 55 Stundenkilometern stadtauswärts gefahren. Von einer Parkbucht sei ein 47-Jähriger mit seinem Auto vorwärts auf die Dillinger Straße eingebogen. Er habe den Wagen rechtzeitig bemerkt Schluss kam ein Anwohner, 46, der das Geschehen von seinem Balkon aus beobachtete.
Letztlich war dem 18-Jährigen nur Tempo 63 nachzuweisen. Die Tachonadel war beim Aufprall bei diesem Wert hängen geblieben. Andere Anhaltspunkte fand ein Sachverständiger nicht. Während Staatsanwältin Gudrun Wagner die Straßenverkehrsgefährdung als erwiesen ansah und neben einer Geldauflage eine Führerscheinsperre von eineinhalb Jahren forderte, plädierte Verteidiger Horst Welscher auf Freispruch.
Richter Andreas Krug sah ebenfalls keine Rücksichtslosigkeit des 18-Jährigen. Eine Gefährdung des Straßenverkehrs war somit vom Tisch. Der Azubi sei aber zu schnell gewesen. Wegen fahrlässiger Körperverletzung bekam der Fahranfänger eine Geldstrafe von 375 Euro. Den Führerschein erhielt er noch im Gerichtssaal zurück, eine Entschädigung für die sechs Monate ohne Fahrlizenz gibt es laut Krug nicht.