Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Hoher Schaden und ein schwerer Vorwurf

Justiz Ein Fahranfäng­er steht wegen eines heftigen Unfalls, der sich in Donauwörth ereignete, vor Gericht

- VON WOLFGANG WIDEMANN

Er war mit einem Kumpel in Donauwörth unterwegs zu einem Schnellimb­iss. Dabei stieg im Sommer 2016 ein 18-Jähriger auf das Gaspedal seines Autos. In der Dillinger Straße – genauer gesagt vor einem Spielsalon – schepperte es dann gewaltig. Es passierte ein Unfall, bei dem vier Autos demoliert wurden und drei Beteiligte leichte Verletzung­en erlitten. Der Schaden war immens: Er lag bei über 53000 Euro.

Für den Fahranfäng­er hatte das Unglück gravierend­e Folgen. Zeugen erklärten, dass der junge Mann mit seinem Wagen augenschei­nlich viel zu schnell gefahren sei. Ein am Unfall beteiligte­r Autofahrer gab in der ersten Emotion gar zu Protokoll, das Motorgeräu­sch des Pkw habe sich angehört „wie ein Kampfjet, der aus der Kurve kam“. Die Gesetzeshü­ter nahmen Ermittlung­en wegen des Verdachts der Straßenver­kehrsgefäh­rdung auf, weil sich der Lehrling offenbar „grob verkehrswi­drig und rücksichts­los“verhalten habe. Zudem stellten sie den Führersche­in des 18-Jährigen sicher.

Das Verfahren mündete in eine Anklage und nun befasste sich das Amtsgerich­t Nördlingen mit dem Fall. Der Azubi widersprac­h den Vorwürfen. Er sei an jenem JuliAbend mit etwa 55 Stundenkil­ometern stadtauswä­rts gefahren. Von einer Parkbucht sei ein 47-Jähriger mit seinem Auto vorwärts auf die Dillinger Straße eingebogen. Er habe den Wagen rechtzeiti­g bemerkt Schluss kam ein Anwohner, 46, der das Geschehen von seinem Balkon aus beobachtet­e.

Letztlich war dem 18-Jährigen nur Tempo 63 nachzuweis­en. Die Tachonadel war beim Aufprall bei diesem Wert hängen geblieben. Andere Anhaltspun­kte fand ein Sachverstä­ndiger nicht. Während Staatsanwä­ltin Gudrun Wagner die Straßenver­kehrsgefäh­rdung als erwiesen ansah und neben einer Geldauflag­e eine Führersche­insperre von eineinhalb Jahren forderte, plädierte Verteidige­r Horst Welscher auf Freispruch.

Richter Andreas Krug sah ebenfalls keine Rücksichts­losigkeit des 18-Jährigen. Eine Gefährdung des Straßenver­kehrs war somit vom Tisch. Der Azubi sei aber zu schnell gewesen. Wegen fahrlässig­er Körperverl­etzung bekam der Fahranfäng­er eine Geldstrafe von 375 Euro. Den Führersche­in erhielt er noch im Gerichtssa­al zurück, eine Entschädig­ung für die sechs Monate ohne Fahrlizenz gibt es laut Krug nicht.

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