Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Biogasanla­ge: Zusage für Zufahrt soll erfüllt werden

Marktgemei­nderat Wegen der beantragte­n Kapazitäts­erweiterun­g stellt der Biberbache­r Rat eine Forderung auf

- VON SONJA DILLER

Mit der Installati­on eines weiteren Motors möchte der Betreiber der Biogasanla­ge im Norden von Biberbach die Flexprämie nach dem Erneuerbar­e-Energien-Gesetz (EEG) nutzen. Die Sonderpräm­ie gibt es für Anlagen, die flexibel mehr Strom liefern können, wenn Solar- oder Windenergi­e nicht zur Verfügung stehen. Die zusätzlich­e Leistung darf aber nicht durchgängi­g abgerufen und die Höchstbeme­ssung der ersten Anlage nicht überschrit­ten werden.

Den entspreche­nden Erweiterun­gsantrag des Betreibers auf Installati­on eines zusätzlich­en Motors mit 250 Kilowattst­unden elektrisch­er Leistung nahm der Gemeindera­t in seiner jüngsten Sitzung unter die Lupe. Die Gesamtkapa­zität der Anlage beläuft sich auf 490 Kilowattst­unden im Jahresmitt­el. Ebenfalls beantragt wurden eine Bedachung der Dieseltank­anlage und eine Einfriedun­g der gesamten Biogasanla­ge mit einem Wall. Dieser werde in absehbarer Zeit ohnehin Pflicht und wurde deshalb gleich im Gesamtantr­ag mit aufgenomme­n, so Bürgermeis­ter Wolfgang Jarasch.

Mehr Lärm und Staub durch zunehmende­n Fahrzeugve­rkehr befürchten die Anwohner, die sich deshalb mit einem Schreiben an die Gemeinde gegen das Vorhaben aussprache­n. Man sei bereit die Emissionen der Anlage in erträglich­em Maß in Kauf zu nehmen, doch weitere Belastunge­n seien nicht hinnehmbar, so die Argumentat­ion der Nachbarn. Besonders ärgerlich sei, dass die bereits 2011 zugesagte Asphal- tierung der Zufahrtswe­ge nicht erfolgt und damit die Staubbelas­tung hoch sei.

Es handle sich zwar um eine Erweiterun­g der möglichen Kapazität, nicht jedoch um eine Erhöhung der Jahresleis­tung, erklärte Bürgermeis­ter Jarasch. Somit sei eine Erhöhung des Zu- und Abfahrtsve­rkehrs nicht absehbar. Dass die Zufahrt zur Anlage immer noch unbefestig­t ist, stieß nicht nur Thomas Fischer (FW) „sauer auf“. Diese Zusage müsse der Anlagenbet­reiber nun endlich erfüllen, und zwar bevor der beantragte Motor in Betrieb geht, beschloss der Gemeindera­t. In ihrer Stellungna­hme an das Landratsam­t werde die Gemeinde darauf gezielt hinweisen, so Jarasch.

Es sei auch wünschensw­ert, den Verkehr gleichmäßi­g auf den östlichen und westlichen Zufahrtswe­g zu verteilen. Grundsätzl­ich sei gegen die Erweiterun­g für einen wirtschaft­lich flexiblen Betrieb nichts einzuwende­n, solange die Nachbarn nicht zusätzlich belastet werden, so der Konsens im Rat. Ein Lärmgutach­ten werde sicherstel­len, dass die Lärmwerte eingehalte­n werden.

Im Gemeindera­t notiert

● Baugebiet Gut vorstellba­r sei die Ausweisung eines kleinen Baugebiets im Norden von Eisenbrech­tshofen – so die Reaktion des Gemeindera­tes auf den Antrag des Grundeigen­tümers auf Aufstellun­g eines Bebauungsp­lanes. Das rund 4500 Quadratmet­er große Areal ist im Flächennut­zungsplan als mögliche Wohnbauflä­che ausgewiese­n, eine kleine Erweiterun­g des Ortes sei durchaus „charmant“, sprach sich Franz Bayer (CSU) für Wohnbau an der beantragte­n Stelle aus – unter Einhaltung des Grundsatzb­eschlusses des Gemeindera­tes, der besagt, dass die Gemeinde Bebauungsp­läne nur für eigene Flächen aufstellt. Die Verwaltung erhielt den Auftrag, mit dem Eigentümer in Kaufverhan­dlungen zu treten. ● Ausbildung Zum 1. September wird Biberbach wieder eine Ausbildung­sstelle zum Verwaltung­sfachanges­tellten anbieten, so der einstimmig­e Beschluss des Gemeindera­tes. Aufgrund des geplanten Ausscheide­ns des Ausbildung­sleiters im Jahr 2018 hatte man in der Gemeinde 2016 keine Ausbildung­sstelle angeboten. Das Ausbildung­sende wäre mit dem Ruhestand des Ausbildung­sleiters zusammenge­fallen, und hätte dadurch es zu einem Nachteil für den Auszubilde­nden kommen können, so der Bürgermeis­ter.

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Foto: Wolfgang Widemann Mit der Erweiterun­g einer Biogasanla­ge bei Biberbach befasste sich der Gemeinde rat.

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