Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Biogasanlage: Zusage für Zufahrt soll erfüllt werden
Marktgemeinderat Wegen der beantragten Kapazitätserweiterung stellt der Biberbacher Rat eine Forderung auf
Mit der Installation eines weiteren Motors möchte der Betreiber der Biogasanlage im Norden von Biberbach die Flexprämie nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) nutzen. Die Sonderprämie gibt es für Anlagen, die flexibel mehr Strom liefern können, wenn Solar- oder Windenergie nicht zur Verfügung stehen. Die zusätzliche Leistung darf aber nicht durchgängig abgerufen und die Höchstbemessung der ersten Anlage nicht überschritten werden.
Den entsprechenden Erweiterungsantrag des Betreibers auf Installation eines zusätzlichen Motors mit 250 Kilowattstunden elektrischer Leistung nahm der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung unter die Lupe. Die Gesamtkapazität der Anlage beläuft sich auf 490 Kilowattstunden im Jahresmittel. Ebenfalls beantragt wurden eine Bedachung der Dieseltankanlage und eine Einfriedung der gesamten Biogasanlage mit einem Wall. Dieser werde in absehbarer Zeit ohnehin Pflicht und wurde deshalb gleich im Gesamtantrag mit aufgenommen, so Bürgermeister Wolfgang Jarasch.
Mehr Lärm und Staub durch zunehmenden Fahrzeugverkehr befürchten die Anwohner, die sich deshalb mit einem Schreiben an die Gemeinde gegen das Vorhaben aussprachen. Man sei bereit die Emissionen der Anlage in erträglichem Maß in Kauf zu nehmen, doch weitere Belastungen seien nicht hinnehmbar, so die Argumentation der Nachbarn. Besonders ärgerlich sei, dass die bereits 2011 zugesagte Asphal- tierung der Zufahrtswege nicht erfolgt und damit die Staubbelastung hoch sei.
Es handle sich zwar um eine Erweiterung der möglichen Kapazität, nicht jedoch um eine Erhöhung der Jahresleistung, erklärte Bürgermeister Jarasch. Somit sei eine Erhöhung des Zu- und Abfahrtsverkehrs nicht absehbar. Dass die Zufahrt zur Anlage immer noch unbefestigt ist, stieß nicht nur Thomas Fischer (FW) „sauer auf“. Diese Zusage müsse der Anlagenbetreiber nun endlich erfüllen, und zwar bevor der beantragte Motor in Betrieb geht, beschloss der Gemeinderat. In ihrer Stellungnahme an das Landratsamt werde die Gemeinde darauf gezielt hinweisen, so Jarasch.
Es sei auch wünschenswert, den Verkehr gleichmäßig auf den östlichen und westlichen Zufahrtsweg zu verteilen. Grundsätzlich sei gegen die Erweiterung für einen wirtschaftlich flexiblen Betrieb nichts einzuwenden, solange die Nachbarn nicht zusätzlich belastet werden, so der Konsens im Rat. Ein Lärmgutachten werde sicherstellen, dass die Lärmwerte eingehalten werden.
Im Gemeinderat notiert
● Baugebiet Gut vorstellbar sei die Ausweisung eines kleinen Baugebiets im Norden von Eisenbrechtshofen – so die Reaktion des Gemeinderates auf den Antrag des Grundeigentümers auf Aufstellung eines Bebauungsplanes. Das rund 4500 Quadratmeter große Areal ist im Flächennutzungsplan als mögliche Wohnbaufläche ausgewiesen, eine kleine Erweiterung des Ortes sei durchaus „charmant“, sprach sich Franz Bayer (CSU) für Wohnbau an der beantragten Stelle aus – unter Einhaltung des Grundsatzbeschlusses des Gemeinderates, der besagt, dass die Gemeinde Bebauungspläne nur für eigene Flächen aufstellt. Die Verwaltung erhielt den Auftrag, mit dem Eigentümer in Kaufverhandlungen zu treten. ● Ausbildung Zum 1. September wird Biberbach wieder eine Ausbildungsstelle zum Verwaltungsfachangestellten anbieten, so der einstimmige Beschluss des Gemeinderates. Aufgrund des geplanten Ausscheidens des Ausbildungsleiters im Jahr 2018 hatte man in der Gemeinde 2016 keine Ausbildungsstelle angeboten. Das Ausbildungsende wäre mit dem Ruhestand des Ausbildungsleiters zusammengefallen, und hätte dadurch es zu einem Nachteil für den Auszubildenden kommen können, so der Bürgermeister.