Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Anklage: Student soll seine Mutter totgeprügelt haben
Justiz Tod einer 42-Jährigen in Donauwörth: Staatsanwaltschaft schließt Ermittlungen ab
Die Staatsanwaltschaft Augsburg ist nach rund siebenmonatigen Ermittlungen der Ansicht, dass ein 21-Jähriger im August 2016 in Donauwörth wohl seine Mutter umgebracht hat. Die Konsequenz: eine Anklage wegen Totschlags. Der Prozess findet möglicherweise im Mai vor dem Schwurgericht in Augsburg statt.
Der Fall sorgte im vergangenen Sommer für Aufsehen in der Region. Der junge Mann setzte am 3. August am frühen Nachmittag einen Notruf ab und sagte, er habe seine Mutter in der gemeinsamen Wohnung leblos aufgefunden. Die Rettungskräfte fanden die 42-Jährige in der Toilette. Für die Frau kam jede Hilfe zu spät.
Die näheren Umstände riefen die Polizei auf den Plan. Die Leiche wies massive Verletzungen auf, in dem WC befanden sich zahlreiche Blutspuren. Weil sich der Sohn bei den Vernehmungen in Widersprüche verwickelte, geriet er ins Visier der Ermittler. Ein Richter erließ tags darauf Haftbefehl gegen den Studenten – und zwar wegen des Verdachts des Totschlags. Der 21-Jährige bestritt von Anfang an, etwas mit dem Tod seiner Mutter zu tun zu haben.
In den folgenden beiden Wochen nahmen Spezialisten des Landesund des Bundeskriminalamts die Wohnung unter die Lupe. Dies geschah in einem Umfang, der laut Kripo in Nordschwaben bislang einmalig ist. Es wurden nicht nur Spuren gesucht und gesichert. Gutachter beschäftigten sich auch mit der Frage, welche Spur wie entstanden sein könnte. Daraus erhofften sich die Ermittler Rückschlüsse, was sich im Laufe des Vormittags oder Mittags am 3. August in den Räumen der Mietwohnung abgespielt hat.
Beamte der Operativen Fallanalyse (diese werden auch Profiler genannt) aus München nahmen die Räume im ersten Stock des älteren, kleinen Hauses ebenfalls in Augenschein – und beschäftigten sich auch mit den Personen – sowohl dem Opfer als auch dem möglichen Täter. Zuletzt stand noch ein Gutachten aus, das sich speziell mit den Blutspuren befasste.
Derweil unternahm Florian Engert, Verteidiger des 21-Jährigen, um den Jahreswechsel mehrere Versuche, seinen Mandanten vorerst aus der Untersuchungshaft zu bekommen. Die jeweils zuständigen Gerichte verwarfen jedoch sowohl eine Haftbeschwerde (beim Landgericht) als auch eine weitere Beschwerde (beim Oberlandesgericht).
Anwalt: Kein Beweis, nur Indizien
Bezüglich der Todesursache war vonseiten der Ermittler zunächst allgemein von „massiver Gewalteinwirkung“die Rede. In einer Presseerklärung konkretisiert die Staatsanwaltschaft nun die Vorwürfe. Demnach sei der Sohn „dringend verdächtig“, die 42-Jährige in der Toilette regelrecht totgeprügelt zu haben. Er soll die Frau „mit Schlägen, Tritten oder Stößen so massiv misshandelt und dann hilflos liegen gelassen haben, dass sie infolge der Verletzungen starb“.
Nach Informationen unserer Zeitung kommt die Staatsanwaltschaft anscheinend durch das Betrachten aller Umstände zu diesem Ergebnis. Soll heißen: Die Behörde geht davon aus, dass sich in der Wohnung ausschließlich die Mutter und ihr Sohn befanden – und dass die Frau sich die Verletzungen nicht selbst beigebracht haben kann. Anwalt Engert bleibt indes bei seiner Einschätzung, wonach „es nach wie vor keinen Beweis, sondern nur Indizien gibt“, wonach der 21-Jährige seine Mutter umgebracht hat. Der Verteidiger hält weiter dagegen, dass überhaupt kein Motiv erkennbar sei.
Momentan sitzt der Angeschuldigte in der Justizvollzugsanstalt Gablingen ein. Laut Engert beabsichtigt die zuständige Kammer des Landgerichts, den Prozess auf Mai zu terminieren. Sollte der junge Mann wegen Totschlags verurteilt werden, droht ihm eine Gefängnisstrafe zwischen 5 und 15 Jahren.