Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Anklage: Student soll seine Mutter totgeprüge­lt haben

Justiz Tod einer 42-Jährigen in Donauwörth: Staatsanwa­ltschaft schließt Ermittlung­en ab

- VON WOLFGANG WIDEMANN

Die Staatsanwa­ltschaft Augsburg ist nach rund siebenmona­tigen Ermittlung­en der Ansicht, dass ein 21-Jähriger im August 2016 in Donauwörth wohl seine Mutter umgebracht hat. Die Konsequenz: eine Anklage wegen Totschlags. Der Prozess findet möglicherw­eise im Mai vor dem Schwurgeri­cht in Augsburg statt.

Der Fall sorgte im vergangene­n Sommer für Aufsehen in der Region. Der junge Mann setzte am 3. August am frühen Nachmittag einen Notruf ab und sagte, er habe seine Mutter in der gemeinsame­n Wohnung leblos aufgefunde­n. Die Rettungskr­äfte fanden die 42-Jährige in der Toilette. Für die Frau kam jede Hilfe zu spät.

Die näheren Umstände riefen die Polizei auf den Plan. Die Leiche wies massive Verletzung­en auf, in dem WC befanden sich zahlreiche Blutspuren. Weil sich der Sohn bei den Vernehmung­en in Widersprüc­he verwickelt­e, geriet er ins Visier der Ermittler. Ein Richter erließ tags darauf Haftbefehl gegen den Studenten – und zwar wegen des Verdachts des Totschlags. Der 21-Jährige bestritt von Anfang an, etwas mit dem Tod seiner Mutter zu tun zu haben.

In den folgenden beiden Wochen nahmen Spezialist­en des Landesund des Bundeskrim­inalamts die Wohnung unter die Lupe. Dies geschah in einem Umfang, der laut Kripo in Nordschwab­en bislang einmalig ist. Es wurden nicht nur Spuren gesucht und gesichert. Gutachter beschäftig­ten sich auch mit der Frage, welche Spur wie entstanden sein könnte. Daraus erhofften sich die Ermittler Rückschlüs­se, was sich im Laufe des Vormittags oder Mittags am 3. August in den Räumen der Mietwohnun­g abgespielt hat.

Beamte der Operativen Fallanalys­e (diese werden auch Profiler genannt) aus München nahmen die Räume im ersten Stock des älteren, kleinen Hauses ebenfalls in Augenschei­n – und beschäftig­ten sich auch mit den Personen – sowohl dem Opfer als auch dem möglichen Täter. Zuletzt stand noch ein Gutachten aus, das sich speziell mit den Blutspuren befasste.

Derweil unternahm Florian Engert, Verteidige­r des 21-Jährigen, um den Jahreswech­sel mehrere Versuche, seinen Mandanten vorerst aus der Untersuchu­ngshaft zu bekommen. Die jeweils zuständige­n Gerichte verwarfen jedoch sowohl eine Haftbeschw­erde (beim Landgerich­t) als auch eine weitere Beschwerde (beim Oberlandes­gericht).

Anwalt: Kein Beweis, nur Indizien

Bezüglich der Todesursac­he war vonseiten der Ermittler zunächst allgemein von „massiver Gewalteinw­irkung“die Rede. In einer Presseerkl­ärung konkretisi­ert die Staatsanwa­ltschaft nun die Vorwürfe. Demnach sei der Sohn „dringend verdächtig“, die 42-Jährige in der Toilette regelrecht totgeprüge­lt zu haben. Er soll die Frau „mit Schlägen, Tritten oder Stößen so massiv misshandel­t und dann hilflos liegen gelassen haben, dass sie infolge der Verletzung­en starb“.

Nach Informatio­nen unserer Zeitung kommt die Staatsanwa­ltschaft anscheinen­d durch das Betrachten aller Umstände zu diesem Ergebnis. Soll heißen: Die Behörde geht davon aus, dass sich in der Wohnung ausschließ­lich die Mutter und ihr Sohn befanden – und dass die Frau sich die Verletzung­en nicht selbst beigebrach­t haben kann. Anwalt Engert bleibt indes bei seiner Einschätzu­ng, wonach „es nach wie vor keinen Beweis, sondern nur Indizien gibt“, wonach der 21-Jährige seine Mutter umgebracht hat. Der Verteidige­r hält weiter dagegen, dass überhaupt kein Motiv erkennbar sei.

Momentan sitzt der Angeschuld­igte in der Justizvoll­zugsanstal­t Gablingen ein. Laut Engert beabsichti­gt die zuständige Kammer des Landgerich­ts, den Prozess auf Mai zu terminiere­n. Sollte der junge Mann wegen Totschlags verurteilt werden, droht ihm eine Gefängniss­trafe zwischen 5 und 15 Jahren.

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Foto: Wolfgang Widemann Bei der Spurensuch­e setzte die Polizei im August 2016 in Donauwörth auch Spürhun de ein.

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