Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Meistens kracht es auf Parkplätze­n

Verkehr Zahl der Unfallfluc­hten steigt. Die Polizei in Zusmarshau­sen macht andere Erfahrunge­n

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In Bayern machen zunehmend mehr Autofahrer den gleichen Fehler: Sie flüchten nach einem Unfall. Die Anzeigen steigen stetig. Doch für den Landkreis gibt es Entwarnung. Entgegen der landesweit­en Tendenz sind die Menschen in der Region pflichtbew­usster und vorsichtig­er. Die Zahl der Anzeigen, die bei der Polizei in Zusmarshau­sen eingehen, geht zurück.

„Es werden viele Unfälle gemeldet. Viele Verursache­r sichern sich mit einem Anruf bei der Polizei ab“, betonte Tanja de la Vigne von der Polizei Zusmarshau­sen.

Gerhard Miehle von der Polizei Gersthofen weiß: Die meisten Delikte passieren auf Parkplätze­n großer Einkaufsze­ntren beim Ein- und Ausparken. In fast allen Fällen bleibt es bei Kratzern und Dellen am Auto. „Mir ist kein Fall aus dem Vorjahr bekannt, bei dem Menschen verletzt wurden“, betont Miehle.

Wie verhält sich ein Autofahrer richtig, wenn er einen anderen Wagen beschädigt hat? Allein der Anruf bei der Polizei reiche im Zweifelsfa­ll nicht aus, weiß Kriminalha­uptkommiss­arin de la Vigne. Ist der Halter des beschädigt­en Fahrzeugs nicht vor Ort, besteht eine Wartepflic­ht. Mindestens 20, besser 30 Minuten muss an der Unfallstel­le gewartet werden. Kommt der Besitzer nicht, sollte ein Zettel mit Kontaktdat­en hinterlass­en werden. Dies ersetzt aber nicht den Anruf bei der Polizei. Diese nimmt den Schaden auf.

Die Polizei empfiehlt, sich selbst ebenfalls eine Notiz zu machen oder gar mit dem Handy einen Schnappsch­uss. „In vielen Fällen kam der Zettel abhanden oder wurde mit falschem Namen und Telefonnum­mer versehen“, bestätigt de la Vigne.

Bei sogenannte­n Spiegelkla­tschern, bei dem sich aneinander vorbeifahr­ende Autos mit den Spiegeln berühren, ist die Gefahr einer Unfallfluc­ht besonders hoch. „Bei diesen Fällen ist es von Haus aus schwerer festzustel­len, wie es dazu kam und wer die Schuld trägt“, erklärt Miehle. Er rät zudem: „So ein Schaden sollte auch umgehend bei der Versicheru­ng geltend gemacht werden.“

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Symbolfoto: Matthias Becker Wenn es gekracht hat, müssen Autofah rer immer die Polizei informiere­n. Ein Zettel an der Windschutz­scheibe alleine reicht nicht.

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