Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Jordanier gibt sich als Grieche aus
Prozess Das Amtsgericht verurteilt 30-jährigen Asylbewerber wegen Urkundenfälschung
Weil seine Einbürgerung nach Deutschland nicht vorankam, griff ein 30-jähriger jordanischer Asylbewerber zu einem rechtswidrigen Trick. Mithilfe gefälschter griechischer Papiere wollte er zum EUBürger werden. Jetzt wurde er vom Augsburger Amtsgericht wegen Urkundenfälschung und Falschbeurkundung zu sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, ausgesetzt zur Bewährung.
Bereits 2013 war der gelernte Computer-Ingenieur aus Jordanien nach Deutschland gekommen. Er lernte Deutsch – sein vom Gericht bestellter Dolmetscher brauchte in der Verhandlung am Montag nicht zu helfen – und er heiratete vor zwei Jahren eine deutsche Frau. Dennoch ging es mit seinem Aufenthaltsstatus nicht so voran, wie es sich der 30-Jährige vorgestellt hatte.
Immer wieder wurde seine Duldung als Asylbewerber in Deutschland um drei Monate verlängert, ordentliche deutsche Papiere bekam er nicht. Entsprechend musste er weiter in einer Gemeinschaftsunterkunft leben, konnte auch keine Arbeit aufnehmen. Also beschloss er, auf seinem Weg zum EU-Bürger nachzuhelfen.
In Griechenland besorgte der Angeklagte sich einen gefälschten griechischen Personalausweis, Reisepass und Führerschein. Damit konnte er in Deutschland, im Raum Bamberg, eine Wohnung mieten, sich bei einer Zeitarbeitsfirma anmelden, ein Girokonto eröffnen, ein Auto kaufen, zulassen und fahren, berichtete er dem Gericht. Beim Autofahren passierte es jedoch: Im vergangenen November geriet der Angeklagte in der Landsberger Straße in Augsburg in eine Verkehrskontrolle. Die dabei vorgelegten Papiere wurden von den Beamten als Fälschungen erkannt, der Jordanier landete für vier Monate in Untersuchungshaft.
Vor Gericht legte er ein umfassendes Geständnis ab. Es tue ihm leid, er habe in Deutschland niemandem schaden wollen, entschuldigte er sich. Staatsanwalt Baptist Michale und der Verteidiger des Angeklagten, Dominik Hofmeister, waren sich einig in ihrer Forderung nach einer halbjährigen Freiheitsstrafe. Richter Michael Edelmann folgte den Anträgen und verurteilte den 30-Jährigen wegen Urkundenfälschung, Falschbeurkundung und Fahrens ohne Führerschein zusätzlich zu dieser Freiheitsstrafe zu 100 Stunden Hilfsdiensten. Beide Seiten nahmen das Urteil an, der Haftbefehl wurde aufgehoben, danach konnte die Ehefrau ihren Mann in die Arme schließen und mit ihm nach Hause gehen.