Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Söder kämpft für Volksfest Bedienunge­n

Steuern Weil die Kellnerinn­en nicht lange auf ihr Geld warten wollen, setzt sich der Finanzmini­ster für einen „bayerische­n Sonderweg“ein. Nun soll der Bund mitmachen

- VON SABRINA SCHATZ

Es ist beinahe zur Tradition geworden: Seit einigen Jahren setzt sich Bayerns Finanz- und Heimatmini­ster Markus Söder mit einem Dutzend fescher Wiesn-Bedienunge­n zusammen, um Klartext zu sprechen. Denn gemeinsam führen sie einen „harten Kampf“. Es geht um Geld und, so Söder, um nicht weniger als ein „Symbol der Heimat“. Aber nun sei ein Ende in Sicht, verspricht er.

Hunderte Frauen wuchten jedes Jahr Maßkrüge, Hendl, Brezen über die Volksfeste. Ob auf der Münchner Wiesn, dem Augsburger Plärrer oder der Kemptener Festwoche. Das ist anstrengen­d, zahlt sich aber aus: Der Lohn ist weitaus üppiger als sonst. Jedoch landet das volle Nettogehal­t erst im nächsten Jahr auf dem Konto der Bedienunge­n. Darüber ärgern sie sich.

Der Grund ist das bundesweit gültige Steuerrech­t: Seit einer Gesetzesän­derung 2011 müssen die Service-Kräfte zunächst hohe Steuern auf ihren Lohn aus VolksfestT­agen bezahlen. Später dann, nach der Einkommens­teuererklä­rung zum Jahresende, bekommen sie einen Teil des Geldes vom Finanzamt zurückerst­attet. Diesen Umweg müssen auch andere kurzzeitig Beschäftig­te auf den Volksfeste­n in Kauf nehmen, etwa Köche.

Silvia Gruber bedient seit 17 Jahren im „Winzerer Fähndl“auf der Wiesn. Die 56-Jährige kritisiert: „Das ist doch Käse, so lange auf das Geld warten zu müssen. Wir müssen vorab ohnehin viel auslegen – zum Beispiel für das Dirndl, Tablett oder den Geldbeutel. Wir sind bis zu 2000 Euro im Voraus im Minus.“

Söder hat sich deshalb für einen „bayerische­n Sonderweg“eingesetzt. Auch 2017 ist er wieder gültig. Dieser nennt sich permanente­r Lohnsteuer-Jahresausg­leich. Was sich hinter dem sperrigen Begriff verbirgt: Zur Berechnung der Lohnsteuer wird das kurzzeitig hohe Gehalt auf einen längeren Zeitraum umgerechne­t. Dadurch sinkt der durchschni­ttliche Verdienst und die Servicekrä­fte zahlen weniger Steuern. Der Nettolohn, der den Bedienunge­n sofort bezahlt wird, ist somit höher. „So bekommen wir unser Geld schon vier Wochen nach der Wiesn – und nicht erst im nächsten Frühjahr“, erklärt Gruber.

Die Begründung für die Ausnahmere­gel: Im Freistaat finden mehr Volksfeste statt als in allen anderen Bundesländ­ern. Motivierte ServiceKrä­fte seien wichtig, da sie den Charme der Feste ausmachten, so Söder und weiter: „Das ist kein Geschenk für die Bedienunge­n, sondern lediglich eine andere Art der Abrechnung.“

Um die bayerische Lösung auf ganz Deutschlan­d auszuweite­n, hat der Minister mit Vertretern der anderen Länder geredet. Nun, nach drei Jahren, habe er rund die Hälfte davon überzeugt. Der Bundesrat habe einen Gesetzesen­twurf erstellt, den der Bundestag verhandeln werde. „Noch vor der Sommerpaus­e ist das erledigt“, kündigt Söder selbstbewu­sst an. Ob er denn nun auch Bundespoli­tik mache? Er schmunzelt und sagt: „Das macht doch jeder bayerische Minister.“

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Bild: Marc Müller, dpa Die Bedienunge­n sollen ihr Geld schnel ler bekommen.

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