Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Ärger beim Rettungseinsatz
Justiz Ein 32-Jähriger soll in einer Partynacht Sanitäter beleidigt und behindert haben. Der Prozess verzögert sich
Freitagnacht, Ulrichsplatz: Sanitäter und Polizisten haben eine Vorahnung, wenn sie in Augsburg unter diesen Vorzeichen alarmiert werden. Oft genug fallen alkoholisierte Feiernde auf der Partymeile aus der Rolle. Jetzt saß ein 32-jähriger Mann aus Weilheim vor dem Amtsgericht Augsburg, weil er Sanitäter behindert und sie beleidigt haben soll.
Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Der Mann habe am 21. November 2014 gegen 2.40 Uhr am Ulrichsplatz Sanitäter dabei behindert, eine hilflose Frau im Krankenwagen zu versorgen. Außerdem habe er die Sanitäter gerempelt, habe sie als „Opfer“und Schlimmeres beleidigt, hielt Staatsanwalt Julian Küffer dem Bankkaufmann vor. Habe er nicht, erwiderte der Angeklagte.
Er sei nach einem Konzert mit zwei Kumpels aus Weilheim und zwei Frauen, die man am Abend kennengelernt hatte, in der Stadt unterwegs gewesen. Am Ulrichsplatz sei man auf drei Mädels gestoßen, von denen eines völlig hilflos gewesen sei. Man kümmerte sich, verständigte die Eltern, rief den Krankenwagen. Als die Sanitäter eintrafen und die Diagnose „völlig betrunken“geäußert hätten, habe er auf die Möglichkeit einer K.-o.Tropfen-Gabe oder Ähnliches hinweisen wollen. Auch, so der Angeklagte – er hatte damals rund 1,4 Promille Blutalkohol –, habe er sich über die grobe Behandlung der Patientin empört, die von einem Sanitäter „wie ein Kartoffelsack“in den Krankenwagen geschleift worden sei. Er habe aber nicht die Türe des Rettungswagens geöffnet und einen Sanitäter herausziehen wollen. Beleidigungen in der ihm vorgehaltenen Form seien überdies nicht sein Stil.
Das mit dem Öffnen der Türe des Rettungswagens übernahm gegenüber Richterin Susanne Scheiwiller einer der beiden damaligen Begleiter des Angeklagten. Man habe wissen wollen, wie es um die Patientin bestellt sei.
Der 31-Jährige war als Zeuge vor Gericht geladen, will von Tätlichkeiten gegenüber den Sanitätern oder Beleidigungen nichts mitbekommen haben. Wie weitere Zeugen auch, schilderte der Maler seinen Eindruck, dass die Sanitäter sich nur zögerlich um das nicht ansprechbare Mädchen hätten kümmern wollen, dass es deshalb zu Aufruhr gekommen sei.
Aufruhr – das bestätigten die beiden als Zeugen geladenen Polizeibeamten, die kurz nach dem Rettungswagen am Ort des Geschehens eintrafen. Sie hätten mehrere erkennbar alkoholisierte Personen, darunter den Angeklagten, vom Krankenwagen fernhalten müssen. Auf die Polizisten machten die Personen, auch der Angeklagte, anfänglich einen aggressiven Eindruck. Beleidigt seien sie aber nicht worden.
Nicht zu der Verhandlung erscheinen konnten die beiden Sanitäter – wegen eines Urlaubs und Diensts. Eine weitere Zeugin geriet bei der Anfahrt in einen Verkehrsunfall und wurde von der Richterin aus Fürsorge nach Hause geschickt. Stattdessen wird die Verhandlung nun im April fortgesetzt.