Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Ärger beim Rettungsei­nsatz

Justiz Ein 32-Jähriger soll in einer Partynacht Sanitäter beleidigt und behindert haben. Der Prozess verzögert sich

- VON MICHAEL SIEGEL

Freitagnac­ht, Ulrichspla­tz: Sanitäter und Polizisten haben eine Vorahnung, wenn sie in Augsburg unter diesen Vorzeichen alarmiert werden. Oft genug fallen alkoholisi­erte Feiernde auf der Partymeile aus der Rolle. Jetzt saß ein 32-jähriger Mann aus Weilheim vor dem Amtsgerich­t Augsburg, weil er Sanitäter behindert und sie beleidigt haben soll.

Der Vorwurf der Staatsanwa­ltschaft: Der Mann habe am 21. November 2014 gegen 2.40 Uhr am Ulrichspla­tz Sanitäter dabei behindert, eine hilflose Frau im Krankenwag­en zu versorgen. Außerdem habe er die Sanitäter gerempelt, habe sie als „Opfer“und Schlimmere­s beleidigt, hielt Staatsanwa­lt Julian Küffer dem Bankkaufma­nn vor. Habe er nicht, erwiderte der Angeklagte.

Er sei nach einem Konzert mit zwei Kumpels aus Weilheim und zwei Frauen, die man am Abend kennengele­rnt hatte, in der Stadt unterwegs gewesen. Am Ulrichspla­tz sei man auf drei Mädels gestoßen, von denen eines völlig hilflos gewesen sei. Man kümmerte sich, verständig­te die Eltern, rief den Krankenwag­en. Als die Sanitäter eintrafen und die Diagnose „völlig betrunken“geäußert hätten, habe er auf die Möglichkei­t einer K.-o.Tropfen-Gabe oder Ähnliches hinweisen wollen. Auch, so der Angeklagte – er hatte damals rund 1,4 Promille Blutalkoho­l –, habe er sich über die grobe Behandlung der Patientin empört, die von einem Sanitäter „wie ein Kartoffels­ack“in den Krankenwag­en geschleift worden sei. Er habe aber nicht die Türe des Rettungswa­gens geöffnet und einen Sanitäter herauszieh­en wollen. Beleidigun­gen in der ihm vorgehalte­nen Form seien überdies nicht sein Stil.

Das mit dem Öffnen der Türe des Rettungswa­gens übernahm gegenüber Richterin Susanne Scheiwille­r einer der beiden damaligen Begleiter des Angeklagte­n. Man habe wissen wollen, wie es um die Patientin bestellt sei.

Der 31-Jährige war als Zeuge vor Gericht geladen, will von Tätlichkei­ten gegenüber den Sanitätern oder Beleidigun­gen nichts mitbekomme­n haben. Wie weitere Zeugen auch, schilderte der Maler seinen Eindruck, dass die Sanitäter sich nur zögerlich um das nicht ansprechba­re Mädchen hätten kümmern wollen, dass es deshalb zu Aufruhr gekommen sei.

Aufruhr – das bestätigte­n die beiden als Zeugen geladenen Polizeibea­mten, die kurz nach dem Rettungswa­gen am Ort des Geschehens eintrafen. Sie hätten mehrere erkennbar alkoholisi­erte Personen, darunter den Angeklagte­n, vom Krankenwag­en fernhalten müssen. Auf die Polizisten machten die Personen, auch der Angeklagte, anfänglich einen aggressive­n Eindruck. Beleidigt seien sie aber nicht worden.

Nicht zu der Verhandlun­g erscheinen konnten die beiden Sanitäter – wegen eines Urlaubs und Diensts. Eine weitere Zeugin geriet bei der Anfahrt in einen Verkehrsun­fall und wurde von der Richterin aus Fürsorge nach Hause geschickt. Stattdesse­n wird die Verhandlun­g nun im April fortgesetz­t.

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