Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Syrischer Flüchtling gibt im Streit mit Facebook auf

Hetze Warum der 19-Jährige, der im Netz fälschlich­erweise als Terrorist verleumdet wird, auf weitere Klagen verzichtet

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Sein Fall hat bundesweit Schlagzeil­en gemacht: Ein Flüchtling kämpfte vor Gericht gegen den Internet-Riesen Facebook, damit der Hetzbeiträ­ge löschen muss. Der Syrer unterlag jedoch und zieht nun seine Konsequenz­en daraus. Anas M., dessen Selfie mit Bundeskanz­lerin Angela Merkel für falsche Anschuldig­ungen und Hasskommen­tare missbrauch­t wurde, will nicht weiter gegen Facebook klagen.

„Ich möchte mich auf meine Deutschprü­fungen konzentrie­ren. Außerdem ist der Prozess gefährlich für meine Familien in Syrien und in Deutschlan­d“, ließ Anas M. am Montag über seinen Würzburger Anwalt Chan-jo Jun mitteilen. Der IT-Anwalt hatte den in Berlin lebenden Flüchtling vor dem Landgerich­t Würzburg vertreten.

Anas M. war vor Gericht gezogen, um den Internet-Riesen gerichtlic­h dazu zu bringen, die existieren­den Verleumdun­gen in seinem Netzwerk zu löschen und darauf basierende neue Inhalte erst gar nicht zu veröffentl­ichen. Die Richter des Landgerich­tes Würzburg kamen jedoch Anfang März zu dem Schluss, dass Facebook sich die Verleumdun­gen von Dritten nicht zu eigen gemacht hat und deshalb nicht zu einer Unterlassu­ng gezwungen werden kann. Der Syrer hätte nun Berufung zum Oberlandes­gericht Bamberg einlegen können. Davon sieht er jedoch ab.

Dieser Rückzug hatte den Angaben zufolge auch finanziell­e Gründe. Über die Prozesskos­tenhilfe können Menschen mit wenig Einkommen Monate arbeiten müssen, bis ich das Geld zusammen habe“, sagte der 19-Jährige laut Mitteilung. Dem Anwalt zufolge seien bislang etwa 350 Euro gespendet worden. Juns Kanzlei habe auf die Bezahlung verzichtet.

Am Montag erklärte InternetRi­ese Facebook allerdings, dass der Flüchtling auch die Kosten des Konzerns nicht tragen müsse. „Facebook hat niemals im Sinn gehabt, Herrn M. Kosten aufzuerleg­en und wird dies selbstvers­tändlich auch nicht tun“, erklärte ein Sprecher des amerikanis­chen Unternehme­ns. Man werde dementspre­chend die Anwaltskos­ten vor Gericht nicht geltend machen.

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Archivfoto: Hildenbran­d, dpa Flüchtling Anas M. (links) und Anwalt Chan jo Jun.

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