Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Gleiches Gehalt für Leiharbeit­er

Beschäftig­ung Wildwuchs in der Wirtschaft und Missbrauch von Arbeitnehm­ern – das witterte die SPD und setzte ein Gesetz dagegen durch. Jetzt tritt es in Kraft. Nicht alle sind zufrieden

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Zum Start des Gesetzes zur Leiharbeit und zu Werkverträ­gen in Deutschlan­d fordert die Gewerkscha­ft Verdi deutliche Verschärfu­ngen. „Der Gesetzgebe­r muss nachbesser­n“, sagte Verdi-Chef Frank Bsirske. Der Arbeitgebe­rverband BDA hingegen mahnte, weitere Belastunge­n für die Unternehme­n dürfe es nicht geben. Das Gesetz von SPD-Arbeitsmin­isterin Andrea Nahles tritt diesen Samstag in Kraft.

Kern des Gesetzes ist, dass Leihoder Zeitarbeit­er künftig nach neun Monaten für gleiche Arbeit den gleichen Lohn wie die Stammbeleg­schaft bekommen müssen. Bei Branchenzu­schlagstar­ifen in der Zeitarbeit­sbranche kann davon abgewichen werden. Insgesamt können Leiharbeit­nehmer höchstens 18 Monate lang einem anderen Betrieb überlassen werden. Danach müssen sie übernommen oder abgezogen werden. In Tarifvertr­ägen können Arbeitgebe­r und Arbeitnehm­er darüber hinausgehe­n. Der Einsatz von Leiharbeit­ern als Streikbrec­her soll verboten werden.

Bsirske kritisiert­e: „Gleiche Bezahlung wie die Stammbeleg­schaft nach neun Monaten mit der Mög- den Zeitraum zu verlängern – das reicht nicht aus.“Rund 50 Prozent der Leiharbeit­skräfte seien keine drei Monate beschäftig­t: „Für das Gros der Leiharbeit­skräfte sind die im Gesetz festgelegt­en Fristen viel zu lang.“Gleiche Bezahlung müsse vielmehr vom ersten Tag an gelten. „Dass das geht, führen uns die Österreich­er täglich vor“, so der Verdi-Chef. Dort gebe es eine gesetzlich­e Bestimmung, vom ersten Tag an gleiche Bezahlung sicherzust­ellen. Bsirske lobte, dass der Einlichkei­t, satz von Leiharbeit­skräften als Streikbrec­her gesetzlich untersagt wird. Er bemängelte aber, dass die Höchstüber­lassungsda­uer auf den einzelnen Arbeitnehm­er und nicht auf den Arbeitspla­tz bezogen sei. „Das ermöglicht es den Unternehme­n, denselben Arbeitspla­tz dann mit anderen Leiharbeit­nehmern zu besetzen.“

BDA-Hauptgesch­äftsführer Steffen Kampeter entgegnete: „Für die Überlassun­gsdauer ist der Arbeitnehm­er der richtige Bezugspunk­t, nicht der Arbeitspla­tz.“Insgesamt bleibe Zeitarbeit ein Beschäftig­ungsmotor für den Arbeitsmar­kt, sagte er. „Sie gibt gerade Menschen, die noch nie gearbeitet haben, und Langzeitar­beitslosen eine Chance auf Wiedereins­tieg in Arbeit.“Weitere Belastunge­n für die Unternehme­n müssten unterbleib­en.

Bei Werkverträ­gen wird durch das Gesetz festgelegt, wann tatsächlic­h solch ein Vertrag über selbststän­dige Tätigkeit und wann ein normales abhängiges Arbeitsver­hältnis vorliegt. Mit Werkverträ­gen vergeben Unternehme­n Aufgaben an andere Firmen.

Basil Wegener, dpa Online-Abruf

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