Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Wer haftet für einen Hundeunfal­l?

Frau erleidet nach Sturz Schädelbru­ch

-

Ein Hundehalte­r muss nur dann für einen Unfall mithaften, wenn sein Tier direkt daran beteiligt war. Der Vierbeiner müsse sich im Moment des Unfalls in einer „Interaktio­n“befunden haben, stellte das Oberlandes­gericht München am Freitag klar. Es musste klären, wer haftet, wenn Unbeteilig­te durch spielende Hunde zu Schaden kommen.

Im konkreten Fall war eine 58-jährige Radfahreri­n im Oktober 2013 in einem Münchner Park gestürzt, weil ihr ein Flat Coated Retriever vor das Fahrrad gelaufen war. Sie bremste ab, stürzte, schlug mit dem Hinterkopf auf dem Asphalt auf und erlitt einen Schädelbru­ch. Die Haftpflich­tkasse der Hundehalte­rin zahlte 40 000 Euro für Behandlung­skosten und Verdiensta­usfall. Anschließe­nd verklagte sie eine andere Tierhalter­in, deren Pudelmisch­ling mit dem Retriever gespielt haben soll, auf die Hälfte der Kosten. Die Versicheru­ng vertrat die Ansicht, dass die Hunde sich beim Spielen im Park gegenseiti­g verfolgt hätten. Der Retriever sei von der Wiese auf den Weg gelaufen und habe vor der Radlerin einen Haken geschlagen.

Die Beteiligte­n machten jedoch widersprüc­hliche Angaben zu dem Vorfall. Die verunglück­te Radfahreri­n berichtete, der Retriever sei hinter dem Mischling hergelaufe­n. Die Retriever-Besitzerin schilderte es dagegen genau anders herum. Die Halterin des Mischlings sagte aus, die Hunde hätten gar nicht miteinande­r gespielt. Der fremde Hund habe allein herumgetol­lt und ihr ermüdetes Tier zum Mitmachen aufgeforde­rt.

Nach Überzeugun­g des Gerichts ist eine Mitschuld des Pudelmisch­lings nicht bewiesen. Es riet der Haftpflich­tkasse, die Berufung gegen die Klageabwei­sung des Landgerich­ts München I zurückzune­hmen. Der Anwalt der Versicheru­ng will sich das noch überlegen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany