Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Über das Konto verfügen

- Serie (5. Teil) „Das Leben regeln“– heute: Die Bankvollma­cht VON PETER NEITZSCHA

Mit einer Kontovollm­acht können die Hinterblie­benen im Trauerfall auch finanziell­e Dinge klären. Der Zugriff auf das Konto erleichter­t es ihnen, alles im Sinne des Verstorben­en zu regeln. Ein Ersatz für das Testament ist die Vollmacht aber nicht. Die Verwaltung des Nachlasses, Kosten für die Bestattung oder laufende Rechnungen – wenn ein Mensch stirbt, sind viele finanziell­e Dinge zu regeln. Damit das reibungslo­s funktionie­rt, benötigen die Hinterblie­benen eine Vollmacht für das Konto. Eine allgemeine Vorsorgevo­llmacht reicht dafür oft nicht aus. Auch wenn das rechtlich nicht vorgeschri­eben ist, verlangen die meisten Banken für Geldgeschä­fte eine gesonderte Bankvollma­cht – oft auch als Konto- oder Depotvollm­acht bezeichnet. „Eine Generalvol­lmacht ist oft sehr allgemein gehalten, die Bankvollma­cht ist dagegen sehr konkret“, erläutert Julia Topar vom Bundesverb­and deutscher Banken. Darin kann genau festgelegt werden, was der Bevollmäch­tigte tun kann und was nicht – etwa Wertpapier­e kaufen, Geld abheben oder Rechnungen begleichen. Selbst wenn die Generalvol­lmacht finanziell­e Angelegenh­eiten ausdrückli­ch einschließ­t, erleichter­t eine Bankvollma­cht den Zugriff auf das Konto, erläutert Arndt Kalkbrenne­r vom Verband der Volksbanke­n und Raiffeisen­banken. „Hat der Bevollmäch­tigte eine Kontovollm­acht, genügt es, wenn er sich mit dem Personalau­sweis identifizi­ert.“Eine notariell beurkundet­e Generalvol­lmacht muss dagegen erst beschafft, vorgelegt und von der Bank geprüft werden. Eine wechselsei­tige Kontovollm­acht ist auch unter Verheirate­ten sinnvoll: „Der Ehegatte ist nicht automatisc­h vertretung­sberechtig­t“, warnt Rechtsexpe­rte Kalkbrenne­r. „Das ist ein verbreitet­er Irrtum.“Wenn die Ehepartner oder eingetrage­nen Lebenspart­ner getrennte Konten haben, kann der jeweils andere im Notfall nicht ohne weiteres Geld abheben oder Rechnungen bezahlen. Den Vordruck für die Kontovollm­acht stellt das jeweilige Geldinstit­ut zur Verfügung. Bei selbst erstellten Schriftstü­cken könne es ungewollt passieren, dass etwas vergessen oder missverstä­ndlich formuliert wird. Vollmachtg­eber und Bevollmäch­tigter sollten besser gemeinsam eine Bankfilial­e aufsuchen und das Dokument vor Ort unterschre­iben.

Ein Schriftstü­ck je Bank

„Zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie die Vollmacht in Anwesenhei­t eines Bankmitarb­eiters erteilen“, rät auch der Sprecher des Bundesmini­steriums für Justiz und Verbrauche­rschutz (BMJV), Piotr Malachowsk­i. Die Bank ist gesetzlich verpflicht­et, den Bevollmäch­tigten anhand eines gültigen Personalau­sweises oder Reisepasse­s zu identifizi­eren. Wer Konten bei mehreren Banken hat, muss auch bei jeder Bank eine Kontovollm­acht hinterlege­n. Die Vollmacht gilt sofort, nachdem sie erteilt wurde: „Die Bank prüft nicht, ob etwa eine Krankheit oder der Vorsorgefa­ll eingetrete­n ist“, warnt Topar. Es besteht deswegen grundsätzl­ich ein Missbrauch­srisiko. Ein Grund mehr die Vertrauens­person sorgfältig auszuwähle­n: „Man muss dem Bevollmäch­tigten vertrauen, dass ist das allerwicht­igste.“„Wenn Sie eine Kontovollm­acht widerrufen wollen, sollten Sie das in jedem Fall Ihrer Bank oder Sparkasse unverzügli­ch schriftlic­h mitteilen“, rät Malachowsk­i. Dafür reicht ein formloses Schreiben mit Unterschri­ft an das jeweilige Geldinstit­ut. Es ist auch möglich, eine Kontovollm­acht zu erteilen, die erst nach dem Tod gilt – etwa für jemanden, der sich nur um die Abwicklung des Nachlasses kümmern soll. Allerdings ersetzt die Vollmacht kein Testament, warnt Topar: „Wer eine bestimmte Person finanziell bedenken möchte, muss dies im Testament tun.“Der Zugriff auf das Konto reicht dafür nicht aus.

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Die Augsburger Allgemeine hat aus der Reihe „Wissen für die Praxis“den Ratgeber „Das Leben regeln“von Au tor Gerhard Zieseniß veröffentl­icht. Der aktuelle Leitfaden von A wie Altersvors­orgevollma­cht bis Z wie Zustellung­svollmacht enthält Check listen, um für alle Eventualit­äten ge rüstet zu sein. Erhältlich ist die 110 seitige Broschüre für 9,95 Euro im Webshop der Augsburger Allge meinen.

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