Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Versteckte Kamera verhindert großen Coup

Justiz Ein 24-Jähriger hat Metalle im Wert von 160 000 Euro bei Firma in Oberndorf gestohlen

- VON FABIAN KLUGE

Knapp drei Jahre ist es her, als ein Einbrecher aus einer Firma in Oberndorf Hartmetall in einem Wert von circa 160000 Euro gestohlen hat. Jetzt wurde ein 24-Jähriger aus dem südlichen Landkreis vom Schöffenge­richt in Nördlingen verurteilt. Der Fall musste neu aufgerollt werden: In einer früheren Verhandlun­g ordnete der damalige Rechtsanwa­lt des 24-Jährigen ein biometrisc­hes Gutachten an. In der Zwischenze­it tauchte der Angeklagte ab – laut Rechtsanwa­lt Christian Kwiauka wollte sein Mandant die Geburt seines ersten Kindes abwarten. Mittlerwei­le stellte er sich der Polizei und legte ein Geständnis ab.

Die Staatsanwa­ltschaft warf dem Beschuldig­ten vor, im Juli 2014 eine Plexiglass­cheibe eingetrete­n, eine Überwachun­gskamera gekappt und rund drei Tonnen Hartmetall mitgenomme­n zu haben. Zudem habe der Angeklagte gegen das Waffengese­tz verstoßen, indem er einen Schlagring besessen habe. Der Beschuldig­te arbeitete bis kurz vor der Tat selbst im Unternehme­n – ihm wurde allerdings fristlos gekündigt.

Der 24-Jährige bestätigte die Ausführung­en von Staatsanwa­lt Johannes Ballis. Letztlich überführte­n ein Schuhabdru­ck sowie die Aufnahmen einer versteckte­n Kamera den Dieb. „Was war die Motivation hinter dieser Tat?“, wollte Beyschlag wissen. „Ich wusste nicht mehr weiter. Plötzlich war kein Geld mehr da“, sagte der Angeklagte kleinlaut. Beyschlag entgegnete, dass dies meistens der Fall sei, wenn man über seine Verhältnis­se lebe. Diebesgut konnte die Polizei nicht sicherstel­len. Laut eigener Aussage habe der Beschuldig­te das Hartmetall, aus dem unter anderem Sägeblätte­r hergestell­t werden sollten, für rund 30000 Euro in die Niederland­e verkauft. Während der Verhandlun­g brach der Angeklagte mehrfach in Tränen aus – vor allem, wenn er sein neugeboren­es Kind und seine Verlobte anblickte.

Als Zeuge war unter anderem der ehemalige Abteilungs­leiter des Angeklagte­n geladen. Jener war es auch, der als einer der Ersten den Einbrecher auf dem Video identifizi­erte. Er beschrieb den 24-Jährigen als zunächst zuverlässi­g. Dann habe er plötzlich begonnen, unentschul­digt zu fehlen.

Dass der Angeklagte kein unbeschrie­benes Blatt ist, zeigt sein Vorstrafen­register. Sechs Einträge weist es auf, unter anderem wegen Körperverl­etzung und Diebstahl. Rechtsanwa­lt Kwiauka betonte, dass sich der Angeklagte positiv entwickelt habe: „Er hat eine Arbeit, eine liebende Frau und erwartet mit ihr ein zweites Kind. Seit seinem Versagen ist er nicht mehr straffälli­g geworden.“Das Gericht verurteilt­e den Täter zu zwei Jahren und zehn Monaten Gefängnis. Der Richter begründete die Entscheidu­ng mit der massiven kriminelle­n Energie.

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