Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Versteckte Kamera verhindert großen Coup
Justiz Ein 24-Jähriger hat Metalle im Wert von 160 000 Euro bei Firma in Oberndorf gestohlen
Knapp drei Jahre ist es her, als ein Einbrecher aus einer Firma in Oberndorf Hartmetall in einem Wert von circa 160000 Euro gestohlen hat. Jetzt wurde ein 24-Jähriger aus dem südlichen Landkreis vom Schöffengericht in Nördlingen verurteilt. Der Fall musste neu aufgerollt werden: In einer früheren Verhandlung ordnete der damalige Rechtsanwalt des 24-Jährigen ein biometrisches Gutachten an. In der Zwischenzeit tauchte der Angeklagte ab – laut Rechtsanwalt Christian Kwiauka wollte sein Mandant die Geburt seines ersten Kindes abwarten. Mittlerweile stellte er sich der Polizei und legte ein Geständnis ab.
Die Staatsanwaltschaft warf dem Beschuldigten vor, im Juli 2014 eine Plexiglasscheibe eingetreten, eine Überwachungskamera gekappt und rund drei Tonnen Hartmetall mitgenommen zu haben. Zudem habe der Angeklagte gegen das Waffengesetz verstoßen, indem er einen Schlagring besessen habe. Der Beschuldigte arbeitete bis kurz vor der Tat selbst im Unternehmen – ihm wurde allerdings fristlos gekündigt.
Der 24-Jährige bestätigte die Ausführungen von Staatsanwalt Johannes Ballis. Letztlich überführten ein Schuhabdruck sowie die Aufnahmen einer versteckten Kamera den Dieb. „Was war die Motivation hinter dieser Tat?“, wollte Beyschlag wissen. „Ich wusste nicht mehr weiter. Plötzlich war kein Geld mehr da“, sagte der Angeklagte kleinlaut. Beyschlag entgegnete, dass dies meistens der Fall sei, wenn man über seine Verhältnisse lebe. Diebesgut konnte die Polizei nicht sicherstellen. Laut eigener Aussage habe der Beschuldigte das Hartmetall, aus dem unter anderem Sägeblätter hergestellt werden sollten, für rund 30000 Euro in die Niederlande verkauft. Während der Verhandlung brach der Angeklagte mehrfach in Tränen aus – vor allem, wenn er sein neugeborenes Kind und seine Verlobte anblickte.
Als Zeuge war unter anderem der ehemalige Abteilungsleiter des Angeklagten geladen. Jener war es auch, der als einer der Ersten den Einbrecher auf dem Video identifizierte. Er beschrieb den 24-Jährigen als zunächst zuverlässig. Dann habe er plötzlich begonnen, unentschuldigt zu fehlen.
Dass der Angeklagte kein unbeschriebenes Blatt ist, zeigt sein Vorstrafenregister. Sechs Einträge weist es auf, unter anderem wegen Körperverletzung und Diebstahl. Rechtsanwalt Kwiauka betonte, dass sich der Angeklagte positiv entwickelt habe: „Er hat eine Arbeit, eine liebende Frau und erwartet mit ihr ein zweites Kind. Seit seinem Versagen ist er nicht mehr straffällig geworden.“Das Gericht verurteilte den Täter zu zwei Jahren und zehn Monaten Gefängnis. Der Richter begründete die Entscheidung mit der massiven kriminellen Energie.