Augsburger Allgemeine (Land Nord)
In Supermarktkasse gegriffen: Haft
Justiz Angeklagter schwänzt Verhandlung. Er muss hinter Gittern auf neuen Termin warten
Es ist keine gute Idee, ein Gericht unentschuldigt warten zu lassen, wenn man auf der Anklagebank Platz nehmen sollte. Wer die Justiz in einem Strafprozess ohne triftigen Grund versetzt, wandert zunächst einmal hinter Gitter. Damit der Angeklagte beim neuerlichen Verhandlungstermin auch mit Sicherheit erscheint. Richter Bernhard Kugler, Vorsitzender des Jugendschöffengerichts, erließ am Gründonnerstag Haftbefehl gegen einen 22-Jährigen, der - wie berichtet - seinen Arbeitgeber, eine Supermarktkette, um fast 4000 Euro geprellt haben soll. Auch Pflichtverteidiger Jörg Seubert wartete vergeblich auf seinen Mandanten, der sich wegen Untreue in 52 Fällen verantworten sollte.
Der 22-Jährige soll zwischen Oktober 2015 und Februar 2016 in die Kasse von Filialen in Neusäß und Augsburg gegriffen und sich quasi selbst bedient haben. Den Ermittlungen zufolge war er als Angestellter im Besitz eines so genannten X-Schlüssels. Damit können Buchungen von Waren an der Kasse, die nicht von Kunden bezahlt werden und im Geschäft bleiben, rückgängig gemacht werden. Der ungetreue Angestellte soll reguläre Kassenvorgänge mit Hilfe des speziellen Schlüssels als Rückstellungen verbucht und sich dann das Geld dafür aus der Kasse genommen haben. Die Masche flog auf, als die ungewöhnlich hohe Zahl dieser Buchungsvorgänge auffiel. Das Jugendschöffengericht setzte das Verfahren aus. Wenn der erlassene Haftbefehl vollzogen ist, bestimmt das Gericht einen neuen Termin. utz