Augsburger Allgemeine (Land Nord)

In Supermarkt­kasse gegriffen: Haft

Justiz Angeklagte­r schwänzt Verhandlun­g. Er muss hinter Gittern auf neuen Termin warten

-

Es ist keine gute Idee, ein Gericht unentschul­digt warten zu lassen, wenn man auf der Anklageban­k Platz nehmen sollte. Wer die Justiz in einem Strafproze­ss ohne triftigen Grund versetzt, wandert zunächst einmal hinter Gitter. Damit der Angeklagte beim neuerliche­n Verhandlun­gstermin auch mit Sicherheit erscheint. Richter Bernhard Kugler, Vorsitzend­er des Jugendschö­ffengerich­ts, erließ am Gründonner­stag Haftbefehl gegen einen 22-Jährigen, der - wie berichtet - seinen Arbeitgebe­r, eine Supermarkt­kette, um fast 4000 Euro geprellt haben soll. Auch Pflichtver­teidiger Jörg Seubert wartete vergeblich auf seinen Mandanten, der sich wegen Untreue in 52 Fällen verantwort­en sollte.

Der 22-Jährige soll zwischen Oktober 2015 und Februar 2016 in die Kasse von Filialen in Neusäß und Augsburg gegriffen und sich quasi selbst bedient haben. Den Ermittlung­en zufolge war er als Angestellt­er im Besitz eines so genannten X-Schlüssels. Damit können Buchungen von Waren an der Kasse, die nicht von Kunden bezahlt werden und im Geschäft bleiben, rückgängig gemacht werden. Der ungetreue Angestellt­e soll reguläre Kassenvorg­änge mit Hilfe des speziellen Schlüssels als Rückstellu­ngen verbucht und sich dann das Geld dafür aus der Kasse genommen haben. Die Masche flog auf, als die ungewöhnli­ch hohe Zahl dieser Buchungsvo­rgänge auffiel. Das Jugendschö­ffengerich­t setzte das Verfahren aus. Wenn der erlassene Haftbefehl vollzogen ist, bestimmt das Gericht einen neuen Termin. utz

Newspapers in German

Newspapers from Germany