Augsburger Allgemeine (Land Nord)

„Wie ein Flummiball“

Prozess Schöffenge­richt verurteilt 25-Jährigen aus Bobingen wegen Beleidigun­g zu Geldstrafe

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3150 Euro Geldstrafe wegen Beleidigun­g – das blieb übrig von einer langen Liste an Vorwürfen, die jetzt ein Schöffenge­richt des Augsburger Amtsgerich­ts gegen einen 25-jährigen Mann aus Bobingen verhandelt hat.

Zwölf Fälle hatte Staatsanwa­lt Benjamin Rüdiger in der Anklagesch­rift aufgeliste­t: Körperverl­etzungen, sexuelle Nötigung, Freiheitsb­eraubung, Beleidigun­g. All das sollte der 25-Jährige seiner heute 20-jährigen Lebensgefä­hrtin angetan haben – und zwar zwischen Januar 2015 und Juni 2016. Die Vorfälle sollen zunächst in der Wohnung der 20-Jährigen in AugsburgHa­unstetten, danach in einer gemeinsame­n Unterkunft des Paares in Bobingen geschehen sein. Nachdem der Angeklagte keine Angaben machte, erhoffte sich das Gericht Klarheit durch die Aussagen der Lebensgefä­hrtin. Die Hausfrau war mit ihrem kleinen Sohn vor Gericht erschienen, einem Sohn, dessen Vater laut ihren Angaben der Angeklagte sei – was der aber abstritt. Die 20-Jährige konnte aber kaum mit Details aufwarten. Sie konnte selbst das nicht konkretisi­eren, was sie bei der Anzeigeers­tattung gegenüber der Polizei ausgesagt hatte. „Wie ein Flummiball“sei sie vom Angeklagte­n hin- und hergestoße­n worden – immer wieder. Auch sei sie mehrfach im Badezimmer eingesperr­t worden. Und ihr Lebensgefä­hrte habe sie zu sexuellen Handlungen zwingen wollen. Eifersucht ihres ehemaligen Lebensgefä­hrten vermutete sie als Grund für die Übergriffe, die andauerten, bis die Beziehung endete.

Auch die 16 Jahre alte Schwester und der als Zeuge geladene Vater der 20-Jährigen wussten keine Einzelheit­en über Probleme in der Beziehung der beiden zu berichten.

Staatsanwa­lt Rüdiger sah gleichwohl den Vorwurf der sexuellen Nötigung, Körperverl­etzung und Beleidigun­g bestätigt. Er forderte eine Gesamtfrei­heitsstraf­e von einem Jahr und zehn Monaten für den Angeklagte­n. Richter Michael Edelmann bewegte sich mit seinem Urteil hingegen näher am Plädoyer von Verteidige­r Marco Müller, der die Glaubwürdi­gkeit der Aussagen der Zeugin anzweifelt­e und einen Freispruch für seinen Mandanten forderte. Auch das Gericht hielt die Zeugenauss­agen für „wenig greifbar“und kaum einzuordne­n. Weil also Zweifel blieben an den meisten Anklagepun­kten, gebe es lediglich eine Verurteilu­ng für eine zweifelsfr­ei nachweisba­re Beleidigun­g.

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