Augsburger Allgemeine (Land Nord)
„Wie ein Flummiball“
Prozess Schöffengericht verurteilt 25-Jährigen aus Bobingen wegen Beleidigung zu Geldstrafe
3150 Euro Geldstrafe wegen Beleidigung – das blieb übrig von einer langen Liste an Vorwürfen, die jetzt ein Schöffengericht des Augsburger Amtsgerichts gegen einen 25-jährigen Mann aus Bobingen verhandelt hat.
Zwölf Fälle hatte Staatsanwalt Benjamin Rüdiger in der Anklageschrift aufgelistet: Körperverletzungen, sexuelle Nötigung, Freiheitsberaubung, Beleidigung. All das sollte der 25-Jährige seiner heute 20-jährigen Lebensgefährtin angetan haben – und zwar zwischen Januar 2015 und Juni 2016. Die Vorfälle sollen zunächst in der Wohnung der 20-Jährigen in AugsburgHaunstetten, danach in einer gemeinsamen Unterkunft des Paares in Bobingen geschehen sein. Nachdem der Angeklagte keine Angaben machte, erhoffte sich das Gericht Klarheit durch die Aussagen der Lebensgefährtin. Die Hausfrau war mit ihrem kleinen Sohn vor Gericht erschienen, einem Sohn, dessen Vater laut ihren Angaben der Angeklagte sei – was der aber abstritt. Die 20-Jährige konnte aber kaum mit Details aufwarten. Sie konnte selbst das nicht konkretisieren, was sie bei der Anzeigeerstattung gegenüber der Polizei ausgesagt hatte. „Wie ein Flummiball“sei sie vom Angeklagten hin- und hergestoßen worden – immer wieder. Auch sei sie mehrfach im Badezimmer eingesperrt worden. Und ihr Lebensgefährte habe sie zu sexuellen Handlungen zwingen wollen. Eifersucht ihres ehemaligen Lebensgefährten vermutete sie als Grund für die Übergriffe, die andauerten, bis die Beziehung endete.
Auch die 16 Jahre alte Schwester und der als Zeuge geladene Vater der 20-Jährigen wussten keine Einzelheiten über Probleme in der Beziehung der beiden zu berichten.
Staatsanwalt Rüdiger sah gleichwohl den Vorwurf der sexuellen Nötigung, Körperverletzung und Beleidigung bestätigt. Er forderte eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten für den Angeklagten. Richter Michael Edelmann bewegte sich mit seinem Urteil hingegen näher am Plädoyer von Verteidiger Marco Müller, der die Glaubwürdigkeit der Aussagen der Zeugin anzweifelte und einen Freispruch für seinen Mandanten forderte. Auch das Gericht hielt die Zeugenaussagen für „wenig greifbar“und kaum einzuordnen. Weil also Zweifel blieben an den meisten Anklagepunkten, gebe es lediglich eine Verurteilung für eine zweifelsfrei nachweisbare Beleidigung.