Augsburger Allgemeine (Land Nord)
„In zehn Minuten fertig“
Ein Prüfling berichtet vom Einbürgerungstest
Wer in Deutschland eingebürgert werden will, muss in der Regel mindestens acht Jahre in Deutschland gelebt haben und neben Sprachkentnissen auch „Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung und Lebensverhältnisse“nachweisen, wie es auf der Homepage des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge heißt. Der Nachweis erfolgt über den Einbürgerungstest. Von 310 möglichen Fragen kommen in der Prüfung 33 dran. 30 Fragen gehören zu den Themenbereichen „Leben in der Demokratie“, „Geschichte und Verantwortung“sowie „Mensch und Gesellschaft“. Drei Testfragen werden zu dem Bundesland gestellt, in dem die Teilnehmer mit Erstwohnsitz gemeldet sind. Wer mindestens 17 der Fragen richtig beantwortet, besteht den Test. In Augsburg gibt es nur an der Volkshochschule Vorbereitungskurse dazu, auch die Prüfung wird dort abgenommen. Wir haben eine Teilnehmerin direkt danach befragt.
Und: Wie lief’s?
Ich glaube, es lief gut. Zumindest habe ich ein gutes Gefühl. Aber die Ergebnisse bekommen wir ja erst später.
Gab es Fragen, die Sie schwer fanden oder solche, wo Sie die Antworten einfach nicht wussten?
Nein, eigentlich nicht. Ich denke, ich habe alles richtig angekreuzt.
Wie haben Sie sich auf den Test vorbereitet?
Alle Fragen, die theoretisch drankommen könnten, lassen sich im Internet finden. Ich bin sie zweimal durchgegangen. Das erste Mal vor etwa zwei Monaten, das zweite Mal vor ein paar Tagen. Fragen, bei denen ich Zweifel hatte, habe ich mir notiert.
Gab es dann bei der Prüfung selbst trotzdem etwas, das Sie nicht erwartet hatten?
Nein, tatsächlich nicht. Ich war mit den 33 Fragen auch innerhalb von zehn Minuten fertig. Das heißt: Dass es dann so schnell gehen würde, damit hätte ich nicht gerechnet (lacht).
Wie lange leben Sie schon in Deutschland? Insgesamt sind es jetzt schon elf Jahre. Und ich will bleiben.
ist 39 Jahre alt, stammt aus Polen, lebt in Stadtbergen und arbeitet als heilpä dagogische Förderlehrerin.
a) Glaubens- und Gewissensfreiheit b) Unterhaltung c) Arbeit d) Wohnung a) die Prügelstrafe b) die Folter c) die Todesstrafe d) die Geldstrafe a) Pfarramt b) Ordnungsamt c) Finanzamt d) Auswärtiges Amt a) Exekutive b) Legislative c) Direktive d) Judikative a) Friedrich von Schiller b) Clemens Brentano c) Johann Wolfgang von Goethe d) Heinrich Hoffmann von Fallersleben
a) Stadträte b) Landräte c) Gemeinden Die Regeln sind streng: Erst, wer als Ausländer seit zwölf Jahren in der
lebt, kann normalerweise ein ordentliches Einbürgerungsgesuch stellen. Bei der Einbürgerung redet nicht nur der Bund mit, sondern auch Kantone und Gemeinden. Einbürgerungswillige haben also unterschiedliche Hürden zu überwinden – je nach Wohnort. Ein Einbürgerungstest gehört jedoch in der Regel dazu. a) der Bundesrat b) die Bundesversammlung c) das Volk d) der Bundestag a) die Lebensversicherung b) die gesetzliche Rentenversicherung c) die Arbeitslosenversicherung d) die Pflegeversicherung a) Bundesverdienstkreuz b) Bundesadler c) Vaterländischen Verdienstorden d) Ehrentitel „Held der Deutschen Demokratischen Republik“ a) Die Frau ist lange krank und arbeitsunfähig b) Die Frau kam oft zu spät zur Arbeit c) Die Frau erledigt private Sachen während der Arbeitszeit d) Die Frau bekommt ein Kind und ihr Chef weiß das Etwas leichter (und schneller) geht es im Nachbarland Wer fünf Jahre am Stück seinen Lebensmittelpunkt im Land hatte, kann den Einbürgerungsantrag stellen. Man muss unter anderem über „ausreichende Kenntnisse der französischen Sprache“und „ausreichende Kenntnisse der französischen Geschichte, Kultur und Gesellschaft“verfügen, wie es auf der Homepage der Botschaft heißt. a) Ich beteilige mich an einer Bürgerinitiative für die Erhaltung der Buslinie oder gründe selber eine Initiative b) Ich werde Mitglied in einem Sportverein und trainiere Rad fahren c) Ich wende mich an das Finanzamt, weil ich als Steuerzahler/Steuerzahlerin ein Recht auf die Buslinie habe d) Ich schreibe einen Brief an das Forstamt der Gemeinde
a) weiter arbeiten und freundlich zum Chef/zur Chefin sein b) ein Mahnverfahren gegen den Arbeitgeber/die Arbeitgeberin führen c) Kündigungsschutzklage erheben d) den Arbeitgeber/die Arbeitgeberin bei der Polizei anzeigen a) das Land zu verteidigen b) die Bürgerinnen und Bürger abzuhören c) die Gesetze zu beschließen d) die Einhaltung von Gesetzen zu überwachen Sie wollen werden? Dann müssen Sie im Normalfall mindestens seit fünf Jahren eine Greencard haben, also rechtmäßiger Dauerbewohner sein, was schon schwierig sein kann. Bei der Anhörung müssen Sie diverse Angaben machen und unter anderem einen Englisch- und einen Einbürgerungstest absolvieren. Wer es will: Mit der Einbürgerung kann man seinen Namen ändern. d) Japan a) USA b) Sowjetunion c) Frankreich a) Vietnam, Polen, Mosambik b) Frankreich, Somalia c) Chile, Ungarn, Simbabwe d) Nordkorea, Mexiko, Ägypten Rumänien, a) steuert sich allein nach Angebot und Nachfrage b) wird vom Staat geplant und gesteuert, Angebot und Nachfrage werden nicht berücksichtigt c) richtet sich nach der Nachfrage im Ausland Bis April 2017 war es vergleichsweise leicht, zu werden. Man musste bis dahin nur ein Jahr als „Permanent Resident“in dem Land gelebt haben, um die Staatsbürgerschaft theoretisch erlangen zu können. Künftig sind es vier Jahre. Man muss unter anderem nachweisen, fließend Englisch sprechen zu können, einen Einbürgerungstest bestehen und seine Integrationsbemühungen darstellen. d) 6 a) Justizminister/Justizministerin b) Außenminister/Außenministerin c) Finanzminister/Finanzministerin d) Innenminister/Innenministerin
*** Südamerika gefällig? In geht’s fix und unproblematisch, das Land hat sehr liberale Einwanderungsregeln: Nur drei Jahre muss man dort gelebt haben, um seinen Einbürgerungsantrag stellen zu können. Außerdem muss man einer Tätigkeit nachgehen und unter anderem ein sauberes Führungszeugnis vorweisen. Dennoch: Sehr viel schneller wird man wohl nirgends Staatsbürger.