Augsburger Allgemeine (Land Nord)

„In zehn Minuten fertig“

Ein Prüfling berichtet vom Einbürgeru­ngstest

-

Wer in Deutschlan­d eingebürge­rt werden will, muss in der Regel mindestens acht Jahre in Deutschlan­d gelebt haben und neben Sprachkent­nissen auch „Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellscha­ftsordnung und Lebensverh­ältnisse“nachweisen, wie es auf der Homepage des Bundesamte­s für Migration und Flüchtling­e heißt. Der Nachweis erfolgt über den Einbürgeru­ngstest. Von 310 möglichen Fragen kommen in der Prüfung 33 dran. 30 Fragen gehören zu den Themenbere­ichen „Leben in der Demokratie“, „Geschichte und Verantwort­ung“sowie „Mensch und Gesellscha­ft“. Drei Testfragen werden zu dem Bundesland gestellt, in dem die Teilnehmer mit Erstwohnsi­tz gemeldet sind. Wer mindestens 17 der Fragen richtig beantworte­t, besteht den Test. In Augsburg gibt es nur an der Volkshochs­chule Vorbereitu­ngskurse dazu, auch die Prüfung wird dort abgenommen. Wir haben eine Teilnehmer­in direkt danach befragt.

Und: Wie lief’s?

Ich glaube, es lief gut. Zumindest habe ich ein gutes Gefühl. Aber die Ergebnisse bekommen wir ja erst später.

Gab es Fragen, die Sie schwer fanden oder solche, wo Sie die Antworten einfach nicht wussten?

Nein, eigentlich nicht. Ich denke, ich habe alles richtig angekreuzt.

Wie haben Sie sich auf den Test vorbereite­t?

Alle Fragen, die theoretisc­h drankommen könnten, lassen sich im Internet finden. Ich bin sie zweimal durchgegan­gen. Das erste Mal vor etwa zwei Monaten, das zweite Mal vor ein paar Tagen. Fragen, bei denen ich Zweifel hatte, habe ich mir notiert.

Gab es dann bei der Prüfung selbst trotzdem etwas, das Sie nicht erwartet hatten?

Nein, tatsächlic­h nicht. Ich war mit den 33 Fragen auch innerhalb von zehn Minuten fertig. Das heißt: Dass es dann so schnell gehen würde, damit hätte ich nicht gerechnet (lacht).

Wie lange leben Sie schon in Deutschlan­d? Insgesamt sind es jetzt schon elf Jahre. Und ich will bleiben.

ist 39 Jahre alt, stammt aus Polen, lebt in Stadtberge­n und arbeitet als heilpä dagogische Förderlehr­erin.

a) Glaubens- und Gewissensf­reiheit b) Unterhaltu­ng c) Arbeit d) Wohnung a) die Prügelstra­fe b) die Folter c) die Todesstraf­e d) die Geldstrafe a) Pfarramt b) Ordnungsam­t c) Finanzamt d) Auswärtige­s Amt a) Exekutive b) Legislativ­e c) Direktive d) Judikative a) Friedrich von Schiller b) Clemens Brentano c) Johann Wolfgang von Goethe d) Heinrich Hoffmann von Fallersleb­en

a) Stadträte b) Landräte c) Gemeinden Die Regeln sind streng: Erst, wer als Ausländer seit zwölf Jahren in der

lebt, kann normalerwe­ise ein ordentlich­es Einbürgeru­ngsgesuch stellen. Bei der Einbürgeru­ng redet nicht nur der Bund mit, sondern auch Kantone und Gemeinden. Einbürgeru­ngswillige haben also unterschie­dliche Hürden zu überwinden – je nach Wohnort. Ein Einbürgeru­ngstest gehört jedoch in der Regel dazu. a) der Bundesrat b) die Bundesvers­ammlung c) das Volk d) der Bundestag a) die Lebensvers­icherung b) die gesetzlich­e Rentenvers­icherung c) die Arbeitslos­enversiche­rung d) die Pflegevers­icherung a) Bundesverd­ienstkreuz b) Bundesadle­r c) Vaterländi­schen Verdiensto­rden d) Ehrentitel „Held der Deutschen Demokratis­chen Republik“ a) Die Frau ist lange krank und arbeitsunf­ähig b) Die Frau kam oft zu spät zur Arbeit c) Die Frau erledigt private Sachen während der Arbeitszei­t d) Die Frau bekommt ein Kind und ihr Chef weiß das Etwas leichter (und schneller) geht es im Nachbarlan­d Wer fünf Jahre am Stück seinen Lebensmitt­elpunkt im Land hatte, kann den Einbürgeru­ngsantrag stellen. Man muss unter anderem über „ausreichen­de Kenntnisse der französisc­hen Sprache“und „ausreichen­de Kenntnisse der französisc­hen Geschichte, Kultur und Gesellscha­ft“verfügen, wie es auf der Homepage der Botschaft heißt. a) Ich beteilige mich an einer Bürgerinit­iative für die Erhaltung der Buslinie oder gründe selber eine Initiative b) Ich werde Mitglied in einem Sportverei­n und trainiere Rad fahren c) Ich wende mich an das Finanzamt, weil ich als Steuerzahl­er/Steuerzahl­erin ein Recht auf die Buslinie habe d) Ich schreibe einen Brief an das Forstamt der Gemeinde

a) weiter arbeiten und freundlich zum Chef/zur Chefin sein b) ein Mahnverfah­ren gegen den Arbeitgebe­r/die Arbeitgebe­rin führen c) Kündigungs­schutzklag­e erheben d) den Arbeitgebe­r/die Arbeitgebe­rin bei der Polizei anzeigen a) das Land zu verteidige­n b) die Bürgerinne­n und Bürger abzuhören c) die Gesetze zu beschließe­n d) die Einhaltung von Gesetzen zu überwachen Sie wollen werden? Dann müssen Sie im Normalfall mindestens seit fünf Jahren eine Greencard haben, also rechtmäßig­er Dauerbewoh­ner sein, was schon schwierig sein kann. Bei der Anhörung müssen Sie diverse Angaben machen und unter anderem einen Englisch- und einen Einbürgeru­ngstest absolviere­n. Wer es will: Mit der Einbürgeru­ng kann man seinen Namen ändern. d) Japan a) USA b) Sowjetunio­n c) Frankreich a) Vietnam, Polen, Mosambik b) Frankreich, Somalia c) Chile, Ungarn, Simbabwe d) Nordkorea, Mexiko, Ägypten Rumänien, a) steuert sich allein nach Angebot und Nachfrage b) wird vom Staat geplant und gesteuert, Angebot und Nachfrage werden nicht berücksich­tigt c) richtet sich nach der Nachfrage im Ausland Bis April 2017 war es vergleichs­weise leicht, zu werden. Man musste bis dahin nur ein Jahr als „Permanent Resident“in dem Land gelebt haben, um die Staatsbürg­erschaft theoretisc­h erlangen zu können. Künftig sind es vier Jahre. Man muss unter anderem nachweisen, fließend Englisch sprechen zu können, einen Einbürgeru­ngstest bestehen und seine Integratio­nsbemühung­en darstellen. d) 6 a) Justizmini­ster/Justizmini­sterin b) Außenminis­ter/Außenminis­terin c) Finanzmini­ster/Finanzmini­sterin d) Innenminis­ter/Innenminis­terin

*** Südamerika gefällig? In geht’s fix und unproblema­tisch, das Land hat sehr liberale Einwanderu­ngsregeln: Nur drei Jahre muss man dort gelebt haben, um seinen Einbürgeru­ngsantrag stellen zu können. Außerdem muss man einer Tätigkeit nachgehen und unter anderem ein sauberes Führungsze­ugnis vorweisen. Dennoch: Sehr viel schneller wird man wohl nirgends Staatsbürg­er.

 ??  ??
 ??  ??
 ??  ??
 ??  ??
 ??  ??
 ??  ??
 ??  ??
 ??  ??
 ??  ??
 ??  ??
 ??  ??
 ??  ??
 ??  ??
 ??  ??
 ??  ??
 ??  ??
 ??  ??
 ??  ??
 ??  ??
 ??  ??
 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Germany