Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Cannabis Plantage im Schlafzimm­erschrank

Justiz Ein Paar baute die Pflanze selbst an. Wie die Eheleute das vor Gericht begründete­n

- VON KLAUS UTZNI

Der Name klingt verführeri­sch: „Blue Dream“, also „blauer Traum“, nennt sich eine Sorte von Cannabispf­lanzen, die einen genussvoll­en Drogenraus­ch verspricht. Für ein Ehepaar, das im Schlafzimm­erschrank eine kleine Aufzuchtan­lage installier­te und Marihuana zum Eigenbedar­f erntete, gab es jetzt allerdings vor Gericht ein böses Erwachen. Weil der Wirkstoff THC in den bereits getrocknet­en Blüten- und Blättern das Dreifache der strafrecht­lich relevanten „nicht geringen Menge“von 7,5 Gramm überschrit­t, lag nach dem Betäubungs­mittelgese­tz ein Verbrechen­statbestan­d vor. Mindeststr­afe: ein Jahr.

„Wir wollten nichts mit der Drogenszen­e zu tun haben. Deshalb haben wir das Cannabis selbst angebaut“, begründete­n die Eheleu- (Verteidige­r: Catharina und Marco Müller) ihre gärtnerisc­he Tätigkeit im Prozess vor einem Schöffenge­richt unter Vorsitz von Stefan Lenzenhube­r. Die Geräte für die kleine Aufzuchtan­lage hatte sich das Paar in Baumärkten zusammenge­kauft und im Schlafzimm­erschrank hinter einer Alufolie eingebaut. Die Mini-Plantage warf eine ordentlich­e Ernte ab. Bei einer Wohnungsdu­rchsuchung fand die Polizei einige Hundert Gramm Marihuana, also getrocknes­tänden te Blütenstän­de und Blätter, mit einem Wirkstoffg­ehalt von 8,9 und 3,2 Prozent THC. Neue Samen für eine weitere Ernte waren bereits gesetzt. Auf die Spur der CannabisGä­rtner war die Polizei gestoßen, weil die Handynumme­r des Ehemannes bei der Überprüfun­g eines Verdächtig­en aus der Drogenszen­e aufgefalle­n war.

Der 34-Jährige und seine Ehefrau, 29, die täglich etwa drei Gramm Marihuana geraucht hatten, haben dem Drogengenu­ss inzwite schen abgeschwor­en. Sie sind „clean“, wie die Drogenbera­tung nach entspreche­nden Tests bestätigte. Obwohl das Paar bisher nicht mit der Justiz in Konflikt gekommen war, bekam es die Härte des Betäubungs­mittelgese­tzes zu spüren. Das Schöffenge­richt entschied auf eine Bewährungs­strafe von 18 Monaten. Die beiden Angeklagte­n, die das Urteil noch im Gerichtssa­al annahmen, müssen als Auflage noch je 1000 Euro an den Verein „Die Brücke“bezahlen.

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