Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Cannabis Plantage im Schlafzimmerschrank
Justiz Ein Paar baute die Pflanze selbst an. Wie die Eheleute das vor Gericht begründeten
Der Name klingt verführerisch: „Blue Dream“, also „blauer Traum“, nennt sich eine Sorte von Cannabispflanzen, die einen genussvollen Drogenrausch verspricht. Für ein Ehepaar, das im Schlafzimmerschrank eine kleine Aufzuchtanlage installierte und Marihuana zum Eigenbedarf erntete, gab es jetzt allerdings vor Gericht ein böses Erwachen. Weil der Wirkstoff THC in den bereits getrockneten Blüten- und Blättern das Dreifache der strafrechtlich relevanten „nicht geringen Menge“von 7,5 Gramm überschritt, lag nach dem Betäubungsmittelgesetz ein Verbrechenstatbestand vor. Mindeststrafe: ein Jahr.
„Wir wollten nichts mit der Drogenszene zu tun haben. Deshalb haben wir das Cannabis selbst angebaut“, begründeten die Eheleu- (Verteidiger: Catharina und Marco Müller) ihre gärtnerische Tätigkeit im Prozess vor einem Schöffengericht unter Vorsitz von Stefan Lenzenhuber. Die Geräte für die kleine Aufzuchtanlage hatte sich das Paar in Baumärkten zusammengekauft und im Schlafzimmerschrank hinter einer Alufolie eingebaut. Die Mini-Plantage warf eine ordentliche Ernte ab. Bei einer Wohnungsdurchsuchung fand die Polizei einige Hundert Gramm Marihuana, also getrockneständen te Blütenstände und Blätter, mit einem Wirkstoffgehalt von 8,9 und 3,2 Prozent THC. Neue Samen für eine weitere Ernte waren bereits gesetzt. Auf die Spur der CannabisGärtner war die Polizei gestoßen, weil die Handynummer des Ehemannes bei der Überprüfung eines Verdächtigen aus der Drogenszene aufgefallen war.
Der 34-Jährige und seine Ehefrau, 29, die täglich etwa drei Gramm Marihuana geraucht hatten, haben dem Drogengenuss inzwite schen abgeschworen. Sie sind „clean“, wie die Drogenberatung nach entsprechenden Tests bestätigte. Obwohl das Paar bisher nicht mit der Justiz in Konflikt gekommen war, bekam es die Härte des Betäubungsmittelgesetzes zu spüren. Das Schöffengericht entschied auf eine Bewährungsstrafe von 18 Monaten. Die beiden Angeklagten, die das Urteil noch im Gerichtssaal annahmen, müssen als Auflage noch je 1000 Euro an den Verein „Die Brücke“bezahlen.