Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Kann der Geh und Radweg einfach verkauft werden?
sehen die Situation weitaus entspannter. Warum soll man einem Investor Steine in den Weg legen, lautet die Auffassung. Wobei das Wort „Weg“buchstäblich eine große Rolle in dem Fall spielt.
Der Reihe nach: In der Gögginger Straße sitzt das griechische Restaurant „Symposium“. Bei den Gästen ist es beliebt, das Geschäft läuft. Daher ist es verständlich, dass der Wirt gerne sein Platzangebot erweitern würde. Es geht nicht um den Biergarten, sondern um den Umbau des Gebäudes. Ein Baugesuch bei der Stadt liegt vor. Der Wirt könnte sich vorstellen, den Gastraum zur Straßenseite der Gögginger Straße hin um 30 Quadratmeter zu erweitern. Wohl in Form eines Wintergartens.
Haken daran: Exakt an dieser Stelle verläuft ein Rad- und Gehweg. Der Weg gehört der Stadt. Sie müsste folglich einen Teil dieses Wegs abtreten. Das Ansinnen des Wirts stößt bei Juristen der Stadt und im Baureferat auf Ablehnung. Es könne nicht angehen, dass auf öffentlichem Grund gebaut werde. In der Sprache der Juristen heißt es, dass der Geh- und Radweg „entwidmet“werden müsse. Dies sei aber wegen der geltenden Rechtslage überhaupt nicht möglich. Eine Entwidmung sei nur erlaubt, wenn öffentliches Interesse bestehe oder wenn der Weg keinerlei Bedeutung für den Verkehr habe. Beides sehen die Juristen der Verwaltung als nicht gegeben. Beate Schabert-Zeidler, die im Bauausschuss sitzt, teilt diese Einschätzung. Das machte sie den Kollegen im Gremium deutlich. „Wir würden zudem einen Präzedenzfall schaffen“, sagte sie.
Es gibt Stadträte, die die Dinge anders sehen. Zu den Wortführern in der Sitzung gehörte Leo Dietz (CSU), Gastronom und somit Kollege des griechischen Wirts. Dietz sagt, dass es von Seiten des Liegenschaftsamts durchaus Interesse gebe, einen Teil des Wegs zu veräußern. Im Übrigen sei zu sehen, dass in unmittelbarer Nachbarschaft des griechischen Lokals ein ähnlicher Vorbau zu sehen sei. Hier ist ein türkischer Imbiss. Insofern sei zu fragen, warum dies für das griechische Lokal nicht möglich sei. Peter Sterz, Leiter des Bauordnungsamtes, verweist auf die Vorgeschichte: „Das Nachbargebäude Gögginger Straße 80 hat einen vergleichbaren Anbau. Er wurde aber bereits vor Erstellung des Bebauungsplanes, der seit 11. Dezember 1970 rechtsverbindlich ist, errichtet.“In diesem Bebauungsplan sei der heutige Straßenraum festgeschrieben. Er stelle die Voraussetzung für die dazu erforderlichen Grundstückserwerbe dar, erläutert Sterz. Dietz will dies so nicht gelten lassen. Er machte sich dafür stark, dass über eine mögliche Entwidmung des Weges Gespräche zwischen Stadt und Antragsteller geführt werden sollen.
Dies sah die Mehrheit im Ausschuss ähnlich. 8:5 lautete das Abstimmungsergebnis. Die komplette CSU und zwei SPD-Stadträte standen auf Seiten der Befürworter. Ein Nein kam von Beate Schabert-Zeidler, Volker Schafitel (Freie Wähler), den beiden Grünen-Stadträten und Stefan Quarg (SPD). Er sehe die rechtliche Seite und teile daher die Einschätzung der Stadtjuristen, so Quarg.