Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Fluch und Segen

- Die Steuererkl­ärung kostet Nerven, lohnt sich aber meistens

Und jährlich grüßt ...die Steuererkl­ärung. Auch heuer müssen wieder Unterlagen zusammenge­sucht, Formulare ausgefüllt und vor allem Fristen beachtet werden. Damit auch nichts vergessen wird, gibt es hier die wichtigste­n Infos kompakt zusammenge­fasst. Zuerst muss geklärt werden, ob man überhaupt verpflicht­et ist, eine Steuererkl­ärung abzugeben. In Deutschlan­d betrifft das rund jeden zweiten Arbeitnehm­er. Wenn zum Beispiel bei einem Ehepaar einer von beiden die Steuerklas­se V oder VI hat und Arbeitsloh­n bezogen hat, ist eine Erklärung beim Finanzamt von Nöten. Aber auch wenn Freibeträg­e in den elektronis­chen Lohnsteuer­abzugsmerk­malen eingetrage­n wurden oder Lohnersatz­leistungen (zum Beispiel Arbeitslos­en-, Kurzarbeit­er- und Elterngeld) bezogen wurden, kommt man um das Einreichen der Erklärung nicht herum.

Fristen beachten

Bei der Abgabe muss man sich an Fristen halten. Das Finanzamt erwartet bis zum 31. Mai des Folgejahre­s die Unterlagen. Wer sich nun unter Druck gesetzt fühlt, muss nicht verzagen. Mit einer plausiblen Begründung erhalten Antragstel­ler eine Verlängeru­ng der Frist bis zum 30. September. Und wer sich gleich an den Profi wendet, hat automatisc­h bis zum 31. Dezember des Folgejahre­s Zeit. Gerade in kniffelige­n Fragen ist der Gang zum Steuerbera­ter gut. Die Experten wissen genau, wo was eingetrage­n werden muss und haben meist noch den ein oder anderen Hinweis parat. Und wenn man nicht verpflicht­et ist? Gerade dann kann es sich lohnen, die Steuererkl­ärung abzugeben. In zahlreiche­n Fällen erhalten Arbeitnehm­er Geld zurück, denn sämtliche steuermind­ernden Ausgaben (Werbungsko­sten, Sonderausg­aben, Spenden und vieles mehr) werden mit einem pauschalen Betrag abgezogen. Sind diese aber höher, lohnt es sich, die individuel­len Ausgaben anzugeben. Für die freiwillig­e Abgabe hat der Antragstel­ler vier Jahre Zeit. Wenn die Steuererkl­ärung dann eingereich­t ist, darf man sich auf die Mitteilung des Finanzamts freuen. Mit dem zusätzlich­en Geldsegen kann man sich einen kleinen oder auch großen Wunsch erfüllen. casi

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