Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Krumme Geschäfte
Justiz Das Amtsgericht verurteilt zwei Angeklagte, die Geld an einem Insolvenzverfahren vorbeigeschleust haben
Ein Jahr Haftstrafe auf Bewährung für einen 26-jährigen ehemaligen Bauunternehmer aus dem Landkreis Aichach-Friedberg und 3600 Euro Geldstrafe für seinen Augsburger Rechtsanwalt – dieses Urteil sprach das Amtsgericht wegen Bankrotts und Beihilfe zum Bankrott gegen die beiden Angeklagten.
Der Bauunternehmer hat nach Auffassung des Gerichts Geld an einem Insolvenzverfahren vorbeigeschleust, sein Anwalt habe dabei geholfen. Der hauptangeklagte 26-Jährige war Geschäftsführer einer Baufirma. Diese Firma übernahm 2014 als Subunternehmen zwei Aufträge von anderen Firmen. Dabei ging es um Verkabelungsarbeiten. Weil aber Zahlungen von den Hauptauftragsnehmern an die Firma aus dem Wittelsbacher Land ausblieben, sammelten sich dort Verbindlichkeiten in Höhe von über 500 000 Euro an. Zahlungen ans Finanzamt, den Zoll und an die Sozialkasse konnten teils nur schleppend bedient werden, Löhne an die Angestellten blieb man schuldig. Um an sein ausstehendes Geld zu kommen, ging der Angeklagte zur Kanzlei des mitangeklagten Rechtsanwalts. Gerade, als ein Insolvenzverfahren gegen den Bauunternehmer ins Laufen kam, gelang es dem Anwalt, eine ausstehende Zahlung von rund 47 000 Euro einzutreiben. Das Geld landete auf einem Konto der Kanzlei, von wo es an den Unternehmer weitergeleitet werden sollte.
Die Idee wurde geboren, das Geld nicht über ein Konto des 26-Jährigen laufen zu lassen, wo es sofort gepfändet worden wäre. Es landete hingegen mit dessen Wissen auf dem Konto des 22-jährigen Bruders des Bauunternehmers. Die Anwaltskanzlei behielt Gebühren in Höhe von knapp 10000 Euro ein, ergab die Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht. Weitere rund 30 000 Euro wurden in mehreren Tranchen auf das Konto des Bruders eingezahlt. 5000 Euro sollen bar vom Anwalt an seinen Mandanten weitergereicht worden sein. Mit dem Geld bestritten der Angeklagte und seine in seiner Firma beschäftigten Verwandten laut eigener Aussage ihren Lebensunterhalt. Inzwischen existiert die Firma nicht mehr.
Vor Gericht galt es nun zu klären, wer wann von was wusste, wer wem was geraten hat. Wusste also der Rechtsanwalt, dass er Geld von seinem Konto am Insolvenzverfahren vorbei auf das Konto des Bruders des Hauptangeklagten gezahlt hatte? Oder durfte er davon ausgehen, dass es sich um ein Konto seines Mandanten gehandelt hatte? Der Hauptangeklagte, sein Bruder und deren Mutter sagten aus, man habe sich mit dem Rechtsanwalt darüber unterhalten. Der Anwalt bestritt dies. Staatsanwalt Benjamin Rüdiger sah die Anklagepunkte durch die Beweisaufnahme als erwiesen an und wollte für den Bauunternehmer ein Jahr und zehn Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung plus eine Geldstrafe, für den Anwalt eine Geldstrafe in Höhe von 200 Tagessätzen. Jörg Seubert, Rechtsvertreter des angeklagten Anwalts, forderte für seinen Mandanten Freispruch. Florian Engert, Verteidiger des Bauunternehmers, forderte für seinen Mandanten eine Bewährungsstrafe von zehn Monaten.
Richter Michael Edelmann verurteilte den Bauunternehmer wegen Bankrotts zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, ausgesetzt zur Bewährung. Auch wenn der Angeklagte und seine Familie „erkennbaren Belastungseifer“gegen den mitangeklagten Rechtsanwalt erkennen ließen, sei dieser nicht frei von Schuld. Allein, dass er angesichts der damaligen Umstände 5000 Euro in bar übergeben hatte, sei nicht zu rechtfertigen gewesen. Der Anwalt erhielt eine Geldstrafe von 3600 Euro wegen Beihilfe zum Bankrott. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.