Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Lehrer schrieb Sex Mail an Schülerin
Aichacher Pädagoge steht vor Gericht
Aichach/München Nach einer anzüglichen Mail an eine Schülerin kämpft ein früherer Lehrer des Aichacher Deutschherren-Gymnasiums um seine Existenz. Er hatte 2012 einer 15-jährigen Schülerin eine Mail mit sadomasochistischen Sexfantasien geschrieben und darin außerdem eine gleichaltrige Mitschülerin einbezogen. Strafrechtlich wurde der heute 39-Jährige bereits rechtskräftig verurteilt. Nun geht es um die beruflichen Konsequenzen für ihn.
Das Münchner Verwaltungsgericht hatte vor zwei Jahren entschieden, dass der Pädagoge aus dem Beamtendienst entlassen werden darf. Die Disziplinarkammer gab damit dem Freistaat recht, der die endgültige Entfernung des Diplom-Theologen aus dem Dienst anstrebt. Nach Ansicht des Freistaats hat er sich eines schweren Dienstvergehens schuldig gemacht. Der Lehrer legte gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berufung ein. Deshalb muss sich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München am heutigen Mittwoch mit der Angelegenheit befassen.
Fünf Jahre lang hatte der Mann am Aichacher Gymnasium unterrichtet. Bei den Kindern und Jugendlichen war er sehr beliebt. Der Lehrer hatte sich offenbar in das Mädchen verliebt. Als es sich der Schulpsychologin anvertraute, suspendierte Direktor Gerhard Haunschild den Mann mit sofortiger Wirkung und verhängte ein Hausverbot gegen ihn. Seit Mitte Oktober 2012 ist der Pädagoge nicht mehr im Dienst. Das Mädchen, dem er die verhängnisvolle Mail geschickt hatte, und auch er selbst waren nach dem Vorfall in Therapie.
Strafrechtlich wurde der Mann vor drei Jahren am Landgericht Augsburg rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 240 Tagessätzen à 70 Euro, also fast 17000 Euro, verurteilt – wegen Verbreitung pornografischer Schriften und Körperverletzung. Zwar ging es nicht um sexuelle Übergriffe, doch der Mann hatte nach Ansicht des Gerichts in Kauf genommen, dass seine Mail die Schülerin so überfordert, dass sie therapeutische Hilfe braucht.
Zuvor hatte das Aichacher Jugendgericht in erster Instanz eine Freiheitsstrafe von eineinviertel Jahren auf Bewährung gegen den Mann verhängt. Damit hätte er seinen Beamtenstatus verloren. Daher focht er auch dieses Urteil an.