Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Wenn der Vermieter nicht reagiert
Reparaturen Mieter darf selber einen Handwerker beauftragen
Reparaturen im Haus oder in der Wohnung sind in der Regel Sache des Vermieters. Das heißt: Er muss sich darum kümmern, dass Mängel beseitigt werden, erklärt der Mieterverein München.
Bleibt er nach einer Mängelanzeige untätig, sollten Mieter folgendermaßen vorgehen: Die anstehenden Reparaturen sollten noch einmal schriftlich angemahnt werden, am besten mit einer Frist. In dem Schreiben teilen die Mieter ihrem Vermieter gleichzeitig mit, dass sie ansonsten selbst Handwerker beauftragen.
Weigert sich der Vermieter, die Rechnung des Handwerkers zu erstatten, kann der Mieter die vorgestreckten Reparaturkosten mit den nächsten Mietzahlungen verrechnen. tmn