Augsburger Allgemeine (Land Nord)
So können Sie ihre Putzfrau legal beschäftigen
Wer eine Putzfrau anstellen möchte, hat mehrere Möglichkeiten. Allen ge mein ist, dass sich Teile der Kosten bei der Steuer als „Haushaltsnahe Dienstleistungen“absetzen lassen – so fern das Geld überwiesen und nicht bar ausgezahlt worden ist. ● Auf Rechnung In diesem Fall hat die Reinigungskraft ein Gewerbe ange meldet. Der Arbeitgeber erhält eine Rechnung, die er bezahlt. Sinnvoll ist das, wenn man nur unregelmäßig Hilfe braucht, z. B. zum Fensterputzen. ● Auf Minijob Basis Mehr als 300 000 Putzhilfen sind deutsch landweit als Minijobber angemeldet. Vor der Einführung des Minijobs 2003 waren es noch 40 000. Der Büro kram für eine entsprechende Anmel dung hält sich in Grenzen. Im Internet lässt sich der sogenannte Haushalts scheck ausdrucken. Die DIN A4 Seite muss mit dem Minijobber ausgefüllt – das dauert rund zehn Minuten – und dann an die Minijob Zentrale der Deutschen Rentenversicherung ge schickt werden. Diese übernimmt die Anmeldung zur gesetzlichen Unfallver sicherung und den Einzug der Bei träge für die Sozialversicherung. Ach tung: Minijobber haben Anspruch auf Urlaub und Lohnfortzahlung im Krank heitsfall. Dem Arbeitgeber stehen seinerseits aber auch Gelder bei Krank heit und Schwangerschaft zu. Die Abgaben für den Arbeitgeber an die Minijob Zentrale betragen 14,8 Pro zent des Arbeitsentgelts.
Beispiel Rechnung: Wer 200 Euro im Monat ausgibt, zahlt 29,60 Euro an Steuern und Sozialabgaben. Da man über die Steuererklärung bis zu 510 Euro vom Finanzamt zurückerstattet bekommen kann, gleichen sich die Ausgaben teilweise aus. I www.minijob zentrale.de
● Über Agentur Wer es ganz bequem und dazu eine ausgebildete Fach kraft haben will, wendet sich am besten an Einrichtungen wie das DHB Netz werk Haushalt. Hier werden neben Kos ten für die Anfahrt 23,50 Euro plus Mehrwertsteuer an Stundenlohn fällig. Das ist nicht die günstigste, aber eine sichere Variante. (nist)