Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Ohne Erlaubnis läuft wenig

Recht Wer unter 18 ist, braucht in vielen Fällen die Zustimmung der Eltern. Eine Juristin erklärt, was man selbst regeln darf und wo Fallen lauern, zum Beispiel bei Handyvertr­ägen

-

Landkreis Augsburg In der Schule werden diese Fragen nicht beantworte­t. Dabei ist es wichtig für Schüler, zu lernen, worauf man bei Verträgen achten sollte. Etwa, wenn man ein Handy kauft. Aber ab wann darf man eigentlich selbst Geschäfte abschließe­n, und worauf sollte man unbedingt achten? Mithilfe der Juristin Gabriele Gers vom Verbrauche­rservice Bayern in Augsburg beantworte­t K!ar.Text die wichtigste­n Fragen zum Thema.

Ab wann ist man geschäftsf­ähig?

Laut Gesetz ist man ab sieben Jahren beschränkt geschäftsf­ähig und erst ab 18 voll geschäftsf­ähig. Für die meisten Geschäfte braucht man vorher die Zustimmung der Eltern. Die kann auch nachträgli­ch erteilt werden.

Gibt es da Ausnahmen?

Es gibt den sogenannte­n Taschengel­dparagrafe­n, der besagt, dass Minderjähr­ige selbst Geldgeschä­fte im Taschengel­dbereich, also im Wert von 30 bis 40 Euro, abwickeln können. Bei teureren Sachen, etwa bei einem Smartphone, sollte das Einverstän­dnis der Eltern vorliegen. „Das wird aber nicht überall so streng gehandhabt“, sagt Gabriele Gers.

Was passiert, wenn der oder die Jugendlich­e zum Beispiel eine Unterschri­ft gefälscht hat?

„Wenn es keine Zustimmung der Eltern gibt, ist es auch kein rechtsgült­iger Vertrag“, sagt Gers. Im Zweifelsfa­ll muss das Geschäft also rückgängig gemacht werden, und der Händler hat schlichtwe­g Pech gehabt. In Extremfäll­en kann es auch zu gerichtlic­hen Auseinande­rsetzungen kommen.

Können Jugendlich­e auch bestraft werden?

Für seine Taten verantwort­lich und somit strafmündi­g ist man schon ab 14 Jahren. Das heißt, wer etwa schwarzfäh­rt oder klaut, steht dafür auch selbst gerade. Das gilt auch, wenn man unbewusst etwas Ungesetzli­ches tut.

Wo lauern Fallen für Jugendlich­e?

Eine Gefahr besteht bei Handyvertr­ägen. Denn sie laufen über einen langen Zeitraum, und dort gibt es oft versteckte Kosten. Gabriele Gers empfiehlt für Jugendlich­e ein Prepaid-Handy oder eine Flatrate für eine fixe monatliche Summe.

Und auch im Internet seien viele Jugendlich­e oft zu sorglos. „Sie sind sich oft nicht bewusst, dass das Internet nichts vergisst.“Sensible Daten über sich, Bilder oder gar Standorte sollten demnach nie oder nur in Ausnahmefä­lle gepostet werden.

Ein weiteres Problem ist das Thema Urheberrec­htsverletz­ung im Netz. Und zwar auch bei Erwachsene­n. „Oft herrscht der Gedanke vor: ,Was im Internet ist, kann ich mir nehmen.‘ Es ist ihnen nicht klar, dass jemand die Rechte daran hat“, so Gers. Wer illegal Musik herunterlä­dt oder Filme streamt, verletzt dieses Recht und riskiert eine Abmahnung.

Was können die Eltern tun?

Je jünger die Kinder sind, desto wichtiger sei es, dass die Eltern sich genau anschauen, was ihre Kinder machen, betont Gabriele Gers. „Es ist sicherlich keine gute Lösung, wenn Eltern ihre Kinder kontrollie­ren. Aber sie sollten sich Zeit nehmen und mit ihnen darüber reden, was sie machen, egal, ob im Netz oder anderswo.“

 ?? Foto: Alexander Kaya ?? Kinder sind ab sieben Jahren beschränkt geschäftsf­ähig.
Foto: Alexander Kaya Kinder sind ab sieben Jahren beschränkt geschäftsf­ähig.

Newspapers in German

Newspapers from Germany