Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Fusions Begehren: Einigung in Sicht
Demokratie Vor zwei Jahren noch lehnte der Stadtrat die Frage des Stadtwerke-Bürgerbegehrens als unrechtmäßig ab. Nach einem Gerichtsurteil könnte es nun sein, dass sich das Gremium den Inhalt des Begehrens zu eigen macht
Gut zwei Jahre, nachdem der Augsburger Stadtrat das erste Bürgerbegehren gegen die Energiefusion von Stadtwerken und Erdgas Schwaben aus rechtlichen Gründen zurückwies, könnte es nun sein, dass das Gremium die Rolle rückwärts macht. Möglicherweise wird der Stadtrat in seiner Juni-Sitzung das Bürgerbegehren nachträglich für zulässig erklären und sich den Inhalt gleichzeitig zu eigen machen und beschließen. Diese Möglichkeit stellte Oberbürgermeister Kurt Gribl (CSU) den Initiatoren des Begehrens als eine von zwei Möglichkeiten bei einem Gespräch in Aussicht.
In der Praxis wäre das nur ein formeller Akt, weil die damals vom Regierungsbündnis gewollte Energiefusion durch ein zweites Bürgerbegehren mit rechtlich nicht beanstandeter Fragestellung gestoppt wurde. Allerdings würden der Stadtrat und Oberbürgermeister Kurt Gribl (CSU) damit offen eingestehen, vor zwei Jahren mit ihrer rechtlichen Einschätzung danebengelegen zu haben. Bis auf sechs Stadträte waren damals alle Stadträte der Empfehlung der Verwaltung gefolgt, das Begehren abzulehnen.
Wie berichtet, hat der Verwaltungsgerichthof (anders als das Augsburger Verwaltungsgericht in erster Instanz) vor Kurzem entschieden, dass die damalige Zurückweisung des Begehrens, das mehr als 13 000 Unterstützerunterschriften hatte, widerrechtlich war. Die Stadt habe wohl eine „zu enge Betrachtungsweise“gehabt, die „den Besonderheiten des plebiszitären Entscheidungsprozesses auf der kom- munalen Ebene nicht gerecht wird“, so die Richter des Senats. Insofern seien die Hürden zu hoch gelegt worden. Die Stadt war der Auffassung, dass die Begründung des Bürgerbegehrens irreführend war, weil darin die Trinkwassersparte der Stadtwerke, die aber nicht fusioniert hätte werden sollen, miterwähnt war. Das Gericht stellte unter anderem klar, dass eine Begründung nicht nachweislich falsch sein dürfe, ansonsten aber durchaus subjektiv gefärbt sein dürfe.
Mitte dieser Woche trafen sich Gribl und die Initiatoren des Bürgerentscheids rund um den AttacAktivisten Bruno Marcon zu einem Gespräch. Denn mit dem Urteil könnte die Bürgerinitiative auch auf die Durchführung eines Bürgerentscheids gemäß der ersten (abgelehnten) Frage „Sind Sie dafür, dass die Stadtwerke Augsburg Holding GmbH und ihre Töchter Energie GmbH, Wasser GmbH, Verkehrs GmbH und Netze Augsburg GmbH in vollständigem Eigentum der Stadt Augsburg bleiben?“bestehen. Die Fragestellung zur Fusion, über die vor zwei Jahren abgestimmt wurde („Sind Sie dafür, dass eine Fusion der Energiesparte der Stadtwerke Augsburg mit Erdgas Schwaben unterbleibt?“), war weniger weitreichend. Offenbar wollen die Initiatoren aber keinen zweiten Bürgerentscheid.
Stattdessen würden sie einen Beschluss des Stadtrats begrüßen, wie ihn Gribl als Möglichkeit sieht. „Der Stadtrat würde ein Zeichen setzen, und zwar sowohl was die Zulässigkeit als auch was Inhalte betrifft“, so Marcon. Als Alternative hat die Stadt vorgeschlagen, ihre schon nach dem Bürgerentscheid abgegebene Erklärung zu bekräftigen, dass bei den Stadtwerken eine Fusion oder Privatisierung kein Thema sei. Dies reicht der Bürgerinitiative aber nicht.
Beide Seiten sprachen auf Nachfrage von einer guten Gesprächsatmosphäre. Gribl sagt, dass die Stadt das Urteil akzeptiere und nicht versuchen werde, es anzufechten. Vielmehr liefere es Orientierung für die künftige Beurteilung von Fragestellungen bei Bürgerbegehren.