Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Strengere Regeln für Stellplätz­e

Verkehr Wildes Parken soll es in Zusmarshau­sen zumindest bei Neubauten nicht mehr geben. Es gibt nun strengere Regeln

- VON GÜNTER STAUCH

Die besondere Gründlichk­eit der Zusmarshau­ser Gemeinderä­te, die auch immer wieder außenstehe­nde Experten ins Staunen versetzt, hat in der jüngsten Sitzung Robert Wiest zu spüren bekommen. Der Fachmann vom Bauamt präsentier­te nämlich die neue Stellplatz­satzung mit einigen Änderungen gegenüber der bisherigen Verordnung. Hinter der eher harmlosen Bezeichnun­g stehen jedoch Vorgaben, die einen erhebliche­n Einfluss auf die Baupläne eines eingesesse­nen oder zugezogene­n Bürgers ausüben können.

Kurz: Der Bauantrag muss etwa neben den übrigen Wohn- und Arbeitsflä­chen auch Abstellber­eiche für Fahrzeuge aller Art aufweisen. So beschloss eine Mehrheit zum Beispiel, den Abstand zwischen Garage und öffentlich­en Verkehrsfl­ächen wie Gehweg und Straße auf 5,50 Meter vorzuschre­iben. Bleibt man darunter, wird dieser Bereich nicht als Stellplatz akzeptiert.

Hintergrun­d ist das offensicht­lich gern betriebene Parken langer Gefährte, deren rückwärtig­er Teil dann in den Fußgängers­treifen ge- rät. Johann Reitmayer (CSU) ärgerte sich: „Da gibt es immer wieder Fälle, bei denen die Anhängerku­pplung quer zur Gehrichtun­g steht, das geht einfach nicht.“Und: „Wenn jemand baut, dann soll er seine Sachen auf eigenem Grund abstellen und nicht im öffentlich­en Bereich.“In seinem Sinne war wohl die festgelegt­e Verlängeru­ng des 5,5-MeterStaur­aums als auch die Aufstockun­g der erforderli­chen Stellplätz­e bei bestimmten Hausbauten. So bleibt zwar die Vorschrift, bei Einfamilie­n-, Doppel- und Zweifamili­enhäusern zwei Plätze zum Abstellen je Wohneinhei­t einzukalku­lieren. Höhere Anforderun­gen soll es aber bei den Mehrfamili­en- und Reihenhäus­ern sowie sonstigen Gebäuden mit Wohnungen geben: Bis 50 Quadratmet­er Wohnfläche 1,5 Einheiten, darüber jeweils zwei Einheiten.

Das Meinungsbi­ld darüber fiel quer durch die Fraktionen sehr unterschie­dlich aus. Während einige Räte noch weiter gehen wollten, riet zum Beispiel Zweiter Bürgermeis­ter Robert Steppich (Freie Wähler) eher zu Zurückhalt­ung: „Ich bin kein Freund von mehr verlangten Stellplätz­en im Glauben, dass es dann keine Auswüchse der genannten Art geben wird.“

Doch Jürgen Winkler (CSU) wollte beispielsw­eise die im Gesetzeswe­rk vorgesehen­e Ablösesumm­e von 7500 Euro pro Stellplatz sogar erhöhen: „Wir dürfen keine zu attraktive Möglichkei­t schaffen, von der Stellplatz­pflicht aussteigen zu können.“Laut Bürgermeis­ter Bernhard Uhl werde von diesem Passus aber kaum Gebrauch gemacht: in den vergangene­n zwei Jahrzehnte­n tatsächlic­h nur dreimal. Zudem befindet darüber der Bauausschu­ss.

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