Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Strengere Regeln für Stellplätze
Verkehr Wildes Parken soll es in Zusmarshausen zumindest bei Neubauten nicht mehr geben. Es gibt nun strengere Regeln
Die besondere Gründlichkeit der Zusmarshauser Gemeinderäte, die auch immer wieder außenstehende Experten ins Staunen versetzt, hat in der jüngsten Sitzung Robert Wiest zu spüren bekommen. Der Fachmann vom Bauamt präsentierte nämlich die neue Stellplatzsatzung mit einigen Änderungen gegenüber der bisherigen Verordnung. Hinter der eher harmlosen Bezeichnung stehen jedoch Vorgaben, die einen erheblichen Einfluss auf die Baupläne eines eingesessenen oder zugezogenen Bürgers ausüben können.
Kurz: Der Bauantrag muss etwa neben den übrigen Wohn- und Arbeitsflächen auch Abstellbereiche für Fahrzeuge aller Art aufweisen. So beschloss eine Mehrheit zum Beispiel, den Abstand zwischen Garage und öffentlichen Verkehrsflächen wie Gehweg und Straße auf 5,50 Meter vorzuschreiben. Bleibt man darunter, wird dieser Bereich nicht als Stellplatz akzeptiert.
Hintergrund ist das offensichtlich gern betriebene Parken langer Gefährte, deren rückwärtiger Teil dann in den Fußgängerstreifen ge- rät. Johann Reitmayer (CSU) ärgerte sich: „Da gibt es immer wieder Fälle, bei denen die Anhängerkupplung quer zur Gehrichtung steht, das geht einfach nicht.“Und: „Wenn jemand baut, dann soll er seine Sachen auf eigenem Grund abstellen und nicht im öffentlichen Bereich.“In seinem Sinne war wohl die festgelegte Verlängerung des 5,5-MeterStauraums als auch die Aufstockung der erforderlichen Stellplätze bei bestimmten Hausbauten. So bleibt zwar die Vorschrift, bei Einfamilien-, Doppel- und Zweifamilienhäusern zwei Plätze zum Abstellen je Wohneinheit einzukalkulieren. Höhere Anforderungen soll es aber bei den Mehrfamilien- und Reihenhäusern sowie sonstigen Gebäuden mit Wohnungen geben: Bis 50 Quadratmeter Wohnfläche 1,5 Einheiten, darüber jeweils zwei Einheiten.
Das Meinungsbild darüber fiel quer durch die Fraktionen sehr unterschiedlich aus. Während einige Räte noch weiter gehen wollten, riet zum Beispiel Zweiter Bürgermeister Robert Steppich (Freie Wähler) eher zu Zurückhaltung: „Ich bin kein Freund von mehr verlangten Stellplätzen im Glauben, dass es dann keine Auswüchse der genannten Art geben wird.“
Doch Jürgen Winkler (CSU) wollte beispielsweise die im Gesetzeswerk vorgesehene Ablösesumme von 7500 Euro pro Stellplatz sogar erhöhen: „Wir dürfen keine zu attraktive Möglichkeit schaffen, von der Stellplatzpflicht aussteigen zu können.“Laut Bürgermeister Bernhard Uhl werde von diesem Passus aber kaum Gebrauch gemacht: in den vergangenen zwei Jahrzehnten tatsächlich nur dreimal. Zudem befindet darüber der Bauausschuss.