Augsburger Allgemeine (Land Nord)

So läuft die Betriebs und Haushaltsh­ilfe in Bayern

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● Betriebshi­lfe Dorf und Betriebs helfer springen ein, wenn es auf ei nem Hof eine Notlage gibt. Wie die Dachorgani­sation „Ländlicher Dienst Bayern“betont, versorgen diese Kräfte die Familie, betreuen die Kinder und kümmern sich darum, dass der Haus halt, der Stall und der Betrieb rei bungslos weiterlauf­en.

● Dorf und Betriebshe­lfer In Bayern gibt es mehrere Organisati­onen, bei denen die Einsatzkrä­fte angestellt sind. Die Katholisch­e Dorfhelfer­innen & Betriebshe­lfer in Bayern GmbH (KDBH) zählt 130 angestellt­e Dorfhelfer­in nen, die in allen Regierungs­bezirken außer Mittelfran­ken tätig sind. Der Evangelisc­he Dorfhelfer­innendiens­t in Bayern (Hesselberg) zählt 32 Kräfte, die in Franken und im Ries eingesetzt werden, hinzu kommen 41 männli che Betriebshe­lfer. Beim Ländlichen Betriebs und Haushaltsd­ienst (LBHD) waren im vergangene­n Jahr 185 Betriebshe­lfer im Einsatz. Hinzu kommen derzeit 426 selbststän­dige Dorf und Betriebshe­lfer, die beim Berufsverb­and sozialer Fachkräfte im Ländlichen Raum e. V. beschäftig­t sind. Darüber hinaus gibt es nach Anga ben des Bayerische­n Bauernver bands nebenberuf­liche Betriebshe­lfer. Genaue Zahlen hierzu gibt es nicht.

● Vermittlun­g Vermittelt und koordi niert werden die Dorf und Betriebs helfer in der Regel über den Maschinen ring – eine Vereinigun­g, in der Land wirte sich gegenseiti­g unterstütz­en.

● Ausbildung Auch hier gibt es ver schiedene Wege. Bei der KDBH etwa ist als Voraussetz­ung eine abgeschlos sene Ausbildung zur Hauswirtsc­haf terin nötig, dann folgen zwei Semester „Haushalt und Familie“an der Land wirtschaft­sschule in Pfaffenhof­en an der Ilm, anschließe­nd ein Semester Fachausbil­dung an der Dorfhelfer­in nenschule in Neuburg an der Donau.

● Verdienst Nach Aussagen der KDBH liegt das Anfangsgeh­alt einer Dorf helferin bei etwa 2000 Euro brutto, maximal sind es etwa 3000 Euro.

● Kosten für Betriebe Auch das hängt vom jeweiligen Fall ab. Ist die Kran kenkasse der Kostenträg­er, fällt für den Betrieb in der Regel keine Zuzahlung an. (sok)

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