Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Geld gestohlen. Karten weg. Was nun?
Service Mit diesen Tipps kommt man im Ausland schnell wieder an Bares
Schnell und günstig kommen Besitzer einer Kreditkarte an Bargeld, auch wenn sie gestohlen wurde. Mit einem Ausweis können sie einen Notfallbargeld-Service in Anspruch nehmen und je nach Verfügungsrahmen bis zu 1500 Euro erhalten – kostenlos, wenn die Karte als verloren gemeldet wird. Der Weg: Der Geschädigte geht zu einer beliebigen Ausgabestelle, in der Praxis am besten zu einer Bank, einer Airline oder einem Hotel, das seine Karte akzeptiert. Bank, Airline oder Hotel setzen sich mit der Kartengesellschaft in Verbindung und händigen nach Überprüfung der Daten in der Regel auch das Notfallbargeld aus. Einige Banken zahlen das Notfallbargeld auch an EC-Karten-Besitzer aus. Pauschalreisende können sich an die Reiseleitung wenden. Viele Reiseveranstalter helfen aus der Bredouille, wenn der Gast von Verwandten Freunden Geld auf ein Konto des Veranstalters überweisen lässt. Liegt der Überweisungsbeleg per Mail oder Fax vor, zahlt die Reiseleitung das Geld in bar aus. Für den Service berechnet der Veranstalter meist nur eine geringe Gebühr. Wer keine Kreditkarte hat und auch nicht bei einem Reiseveranstalter gebucht hat, kann sich von einem Verwandten oder Freund das benötigte Geld „blitzüberweisen“lassen. Im Prinzip funktioniert der „Blitz“wie eine Banküberweisung. Bei der Agentur eines speziellen Finanzdienstleisters zahlt der Freund den gewünschten Betrag ein, und meist schon eine halbe Stunde später kann der Reisende das Geld bei einem Vertragspartner (Bank, Reisebüro oder Supermarkt) vor Ort abholen.
Marktführer für dieses Geschäft ist die amerikanische Firma Western Union, die Agenturen in 200 Ländern unterhält – in Deutschland sind das Postbank, Reisebank und einige Sparkassen. Das Einzahlen geht auch online. Auf www.westernunion.com kann man mit einer Visa- oder Mastercard-Kreditkarte Geld versenden – ohne Identitätsprüfung allerdings nur maximal 1000 Euro. Billig ist die Blitzüberweisung nicht, fünf Prozent des Überweisungsbetrags werden fällig. Der Geldempfang ist in fast allen Ländern kostenfrei.
Ebenfalls mehr als 200 Länder umfasst das Netz des konkurrierenden Transfersystems Moneygram. Es arbeitet in Deutschland hauptsächlich mit Wechselstuben zusammen und hat eigene Filialen. Eine Liste der Partnerstellen gibt es im Internet unter www.moneygram.com. Auch hier geht es nicht ohne Hilfe von Verwandten und Freunden, die das Geld einzahlen. Die Gebühren liegen einige Euro unter denen von Western Union. Voraussetzung für die BargeldBlitzüberweisung ist, dass der Empoder fänger der auszahlenden Agentur den Vor- und Nachnamen des Absenders, die Höhe des Betrags und eine spezielle Transfernummer nennen kann sowie einen Ausweis vorlegt. Auch den Notfallbargeld-Service der Kreditkarten-Unternehmen kann man nur mit Ausweis in Anspruch nehmen. Wenn der Ausweis ebenfalls gestohlen wurde, dann kann nur noch eine Botschaft oder ein Konsulat weiterhelfen. Dort erhalten Diebstahlopfer einen „Reiseausweis als Passersatz“für die Heimreise innerhalb Europas oder einen international gültigen vorläufigen Reisepass. Reibungslos geht das, wenn man Kopien des verlorenen Ausweises vorlegen kann. Mitbringen muss der Bestohlene zwei biometrietaugliche Passbilder (Infos dazu unter www.bmi.bund.de, Stichwort „Moderne Verwaltung und Öffentlicher Dienst“) und die Verlustanzeige bei der Polizei. Die Botschaften und Konsulate helfen auch weiter, wenn zu Hause kein guter Freund eine schnelle Überweisung veranlassen und man nicht auf den Notfallbargeld-Service einer Kreditkarte zurückgreifen kann. Bares gibt es allerdings nur, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft wurden. Dann gibt es ein Überbrückungsgeld von etwa zehn bis 25 Euro pro Tag oder das Geld für die Heimreise – als zinslosen Kredit. Ganz wichtig: Zeigen Sie den Diebstahl sofort bei der Polizei an und lassen Sie die Karten sperren. Zum Sperren der Karten ruft man beim Notruf 116116 (mit deutscher Vorwahl) an, der rund um die Uhr an allen Wochentagen erreichbar ist. Alternativ informiert man direkt seine Bank. Beides sollte man im Beisein von Zeugen machen, damit man es später eventuell beweisen kann. Denn bis zum Sperren haftet der Karteninhaber für den Schaden, der ihm entsteht – erst danach kommt die Bank für den Schaden auf. Und da klappt nicht immer alles.
Rainer Krause, srt