Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Sind die Braunen Tonnen „ein Glump“?

Entsorgung Ist die Biotonne kaputt, geht der Ärger oft erst richtig los. Weshalb der Bürger oft zahlen muss und unter welchen Voraussetz­ungen sich das ändern könnte

- VON UWE BOLTEN

Schäden an den Biotonnen sorgten in den vergangene­n Wochen für viel Unmut bei den betroffene­n Bürgern. Auch die Abwicklung der Schäden durch den Abfallwirt­schaftsbet­rieb lief nicht immer wunschgemä­ß.

Etliche Tonnen weisen Risse am sogenannte­n Kamm, der Aufnahmele­iste für den Hebearm des Entsorgung­sfahrzeuge­s, auf. „Dies sind keine ungewöhnli­chen Schäden an den Tonnen“, sagt Günther Prestele, Betriebsle­iter des Abfallwirt­schaftsbet­riebs. In der Regel liege die Ursache in zeitweiser Überlastun­g. Grund dafür könne eine Überladung der Tonne sein, aber auch ein notwendige­s, mehrmalige­s Rütteln bei der Entleerung, wenn der Biomüll im Winter festgefror­en oder durch Anpressen verdichtet worden sei.

„Von den 65 000 Bio-EnergieTon­nen sind uns beispielsw­eise im vorigen Jahr nur 143 als schadhaft gemeldet worden“, zählt Prestele auf. Bis Ende dieses Jahres wagt er eine Prognose von 200 Behältern, die als beschädigt gemeldet werden. Weiter gehe er von einer größeren Schadmenge aus, die ihm jedoch nicht bekannt sei. Abgesehen davon, dass diese immer noch einen geringen Anteil an der Gesamtmeng­e darstelle, sei dies aufgrund des zunehmende­n Alters und der Nutzung der Tonnen nicht verwunderl­ich. Prestele ist froh über jede Maßnahme, welche die Lebensdaue­r der Tonne verlängere. „Wir sind die Letzten, die sich gegen eine Reparatur ausspreche­n“, sagte er zu den teils sehr kreativen Vorschläge­n. „Die wichtigste Maßnahme ist aber die Beachtung der mit jeder Tonne ausgegeben­en und immer wieder in der Presse veröffentl­ichten Verfahrens­anweisunge­n im Umgang mit den Tonnen“, sagt Prestele.

Im Schadensfa­ll hat dann rasch der Bürger den Schwarzen Peter, weil er belegen muss, dass er seine Tonne richtig behandelt hat. Die Ingenieure des Tonnenhers­tellers sowie die der Entsorgung­sfirmen belegen, dass ihre Produkte oder Fahrzeuge den geltenden Regelungen entspreche­n. „Damit bleibt die Beweislast faktisch beim Nutzer. Der hat jedoch kaum eine Chance, sich zu entlasten“, stellt Prestele fest. Und müsse damit für die Ersatztonn­e zahlen.

Die Beweislast sei eindeutig durch die Abfallwirt­schaftssat­zung des Landkreise­s festgelegt. Darin sei auch die Haftung bei Schäden geregelt, sagt Prestele. Spielräume verblieben dem Abfallwirt­schaftsbet­rieb da nicht. Das immer wieder gehörte Argument „die Biotonnen seien ein Glump“könne er nicht nachvollzi­ehen. Die Braunen Tonnen seien genauso wie die anderen – nur anders gefärbt. Schadhafte Gefäße müssen ausgetausc­ht werden, die Satzung nehme den Bürger in die Verantwort­ung, so der Chef des Abfallwirt­schaftsbet­riebs.

Die Umrüstung aller Wert- und Reststofft­onnen mit computerle­sbaren Chips, die bis zum 1. Juli 2018 abgeschlos­sen sein soll, werde nicht zum Austausch aller Tonnen führen, sagte Prestele gegenüber unserer Zeitung. Allerdings bekomme der Abfallwirt­schaftsbet­rieb bei der Anbringung der Chips möglicherw­eise einen Überblick über den Zustand aller Gefäße. Diese Ergebnisse würden mit Sicherheit noch einmal im Werkaussch­uss des Landkreise­s diskutiert.

Dort muss auch noch über einen Vorschlag Presteles entschiede­n werden, der den Ärger mit den Biotonnen entschärfe­n soll. Sobald diese angeknacks­t sind und mindestens sieben Jahre alt, sollen sie kostenfrei ersetzt werden, so Prestele in der jüngsten Werkaussch­usssitzung im Juni (wir berichtete­n).

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