Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Sind die Braunen Tonnen „ein Glump“?
Entsorgung Ist die Biotonne kaputt, geht der Ärger oft erst richtig los. Weshalb der Bürger oft zahlen muss und unter welchen Voraussetzungen sich das ändern könnte
Schäden an den Biotonnen sorgten in den vergangenen Wochen für viel Unmut bei den betroffenen Bürgern. Auch die Abwicklung der Schäden durch den Abfallwirtschaftsbetrieb lief nicht immer wunschgemäß.
Etliche Tonnen weisen Risse am sogenannten Kamm, der Aufnahmeleiste für den Hebearm des Entsorgungsfahrzeuges, auf. „Dies sind keine ungewöhnlichen Schäden an den Tonnen“, sagt Günther Prestele, Betriebsleiter des Abfallwirtschaftsbetriebs. In der Regel liege die Ursache in zeitweiser Überlastung. Grund dafür könne eine Überladung der Tonne sein, aber auch ein notwendiges, mehrmaliges Rütteln bei der Entleerung, wenn der Biomüll im Winter festgefroren oder durch Anpressen verdichtet worden sei.
„Von den 65 000 Bio-EnergieTonnen sind uns beispielsweise im vorigen Jahr nur 143 als schadhaft gemeldet worden“, zählt Prestele auf. Bis Ende dieses Jahres wagt er eine Prognose von 200 Behältern, die als beschädigt gemeldet werden. Weiter gehe er von einer größeren Schadmenge aus, die ihm jedoch nicht bekannt sei. Abgesehen davon, dass diese immer noch einen geringen Anteil an der Gesamtmenge darstelle, sei dies aufgrund des zunehmenden Alters und der Nutzung der Tonnen nicht verwunderlich. Prestele ist froh über jede Maßnahme, welche die Lebensdauer der Tonne verlängere. „Wir sind die Letzten, die sich gegen eine Reparatur aussprechen“, sagte er zu den teils sehr kreativen Vorschlägen. „Die wichtigste Maßnahme ist aber die Beachtung der mit jeder Tonne ausgegebenen und immer wieder in der Presse veröffentlichten Verfahrensanweisungen im Umgang mit den Tonnen“, sagt Prestele.
Im Schadensfall hat dann rasch der Bürger den Schwarzen Peter, weil er belegen muss, dass er seine Tonne richtig behandelt hat. Die Ingenieure des Tonnenherstellers sowie die der Entsorgungsfirmen belegen, dass ihre Produkte oder Fahrzeuge den geltenden Regelungen entsprechen. „Damit bleibt die Beweislast faktisch beim Nutzer. Der hat jedoch kaum eine Chance, sich zu entlasten“, stellt Prestele fest. Und müsse damit für die Ersatztonne zahlen.
Die Beweislast sei eindeutig durch die Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises festgelegt. Darin sei auch die Haftung bei Schäden geregelt, sagt Prestele. Spielräume verblieben dem Abfallwirtschaftsbetrieb da nicht. Das immer wieder gehörte Argument „die Biotonnen seien ein Glump“könne er nicht nachvollziehen. Die Braunen Tonnen seien genauso wie die anderen – nur anders gefärbt. Schadhafte Gefäße müssen ausgetauscht werden, die Satzung nehme den Bürger in die Verantwortung, so der Chef des Abfallwirtschaftsbetriebs.
Die Umrüstung aller Wert- und Reststofftonnen mit computerlesbaren Chips, die bis zum 1. Juli 2018 abgeschlossen sein soll, werde nicht zum Austausch aller Tonnen führen, sagte Prestele gegenüber unserer Zeitung. Allerdings bekomme der Abfallwirtschaftsbetrieb bei der Anbringung der Chips möglicherweise einen Überblick über den Zustand aller Gefäße. Diese Ergebnisse würden mit Sicherheit noch einmal im Werkausschuss des Landkreises diskutiert.
Dort muss auch noch über einen Vorschlag Presteles entschieden werden, der den Ärger mit den Biotonnen entschärfen soll. Sobald diese angeknackst sind und mindestens sieben Jahre alt, sollen sie kostenfrei ersetzt werden, so Prestele in der jüngsten Werkausschusssitzung im Juni (wir berichteten).