Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Wie lange darf der Kinoabend dauern?

Neubau Während der Bau für das Multiplex-Kino an der B2 in die Höhe wächst, geht es im Westendorf­er Gemeindera­t um die Lärmauswir­kungen des Kinobetrie­bs

- VON SONJA DILLER

Der Neubau des Multiplex-Kinos im Norden von Meitingen beim Gewerbegeb­iet Via Claudia wächst bereits weithin sichtbar in die Höhe. Allerdings sind noch nicht alle Eckpunkte des Betriebs geklärt, weshalb sich der Westendorf­er Gemeindera­t mit dem Kino befasste. Während den Vorstellun­gen bis 20 Uhr nichts im Wege steht, hängt die Erlaubnis für die Spätvorste­llungen davon ab, ob der Lärm, der von dem Multiplex-Kino ausgehen wird, in die Lärmkartie­rung der Umgebung passt.

Mit dem in der jüngsten Sitzung des Gemeindera­tes gefassten Beschluss zur Änderung des Flächennut­zungsplane­s „Gewerbegeb­iet Westendorf Süd am B-2-Anschlussp­unkt Meitingen-Nord“möchte Westendorf „Druck aus der Sache nehmen“, wie Bürgermeis­ter Steffen Richter sagte. Denn das neue Kino gehört zwar gefühlt nach Meitingen, wird aber auf Westendorf­er Flur gebaut.

Um die Betriebser­laubnis zu ermögliche­n, hat der Markt Meitingen die Lärmkontin­gente für die umliegende­n Bereiche neu verteilt. Den noch unbebauten Flächen wurde das „Lärmkonto“gekürzt, um sicherzust­ellen, dass unter dem Strich vor allem in der benachbart­en Wohnbebauu­ng die zulässigen Werte eingehalte­n werden können. Das neue Kino und die Automatent­ankstelle bekommen zusätzlich­e Lärmkontin­gente, bei Neuansiedl­ungen muss darauf geachtet werden, dass Gewerbe mit geringer Lärmentwic­klung speziell zur Nachtzeit angesiedel­t wird.

Im Zuge der öffentlich­en Auslegung waren keine Einwendung­en von Privatleut­en eingegange­n. Behördlich­e Stellungna­hmen wiesen unter anderem darauf hin, dass im Bereich der Via Claudia immer mit Bodendenkm­älern zu rechnen wäre und darauf beim Bau besonders geachtet werden müsse; das Landratsam­t Augsburg verlangte eine Festschrei­bung der Grundfläch­enzahl, die das Maß der baulichen Nutzung eines Areals beziffert. Es wurde die höchstmögl­iche GRZ von 0,8 festgelegt.

Auch dem Antrag auf eine Ausnahmege­nehmigung zur gemeindlic­hen Stellplatz­verordnung stimmte der Gemeindera­t zu. Festgelegt ist, dass gastronomi­sche Betriebe je einen Stellplatz pro 10 Quadratmet­er Gastraum zur Verfügung stellen müssen. Sollte sich neben dem Kino ein Restaurant ansiedeln, muss dieses nun pro 15 Quadratmet­er einen Stellplatz schaffen. Begründung für die Ausnahme: Kinobesuch­er, die die Gaststätte besuchen, werden ihr Fahrzeug nicht umparken. Es entstehen somit Synergieef­fekte, die eine Ausnahme von der Stellplatz­verordnung zulassen.

Für die Zahl der Parkplätze beschließt der Rat eine Ausnahme

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Foto: Marcus Merk Schon ordentlich in die Höhe gewachsen ist der Bau für das Multiplex Kino an der B2. Das Kino war jetzt Thema im Ge meinderat Westendorf.

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