Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Wie lange darf der Kinoabend dauern?
Neubau Während der Bau für das Multiplex-Kino an der B2 in die Höhe wächst, geht es im Westendorfer Gemeinderat um die Lärmauswirkungen des Kinobetriebs
Der Neubau des Multiplex-Kinos im Norden von Meitingen beim Gewerbegebiet Via Claudia wächst bereits weithin sichtbar in die Höhe. Allerdings sind noch nicht alle Eckpunkte des Betriebs geklärt, weshalb sich der Westendorfer Gemeinderat mit dem Kino befasste. Während den Vorstellungen bis 20 Uhr nichts im Wege steht, hängt die Erlaubnis für die Spätvorstellungen davon ab, ob der Lärm, der von dem Multiplex-Kino ausgehen wird, in die Lärmkartierung der Umgebung passt.
Mit dem in der jüngsten Sitzung des Gemeinderates gefassten Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes „Gewerbegebiet Westendorf Süd am B-2-Anschlusspunkt Meitingen-Nord“möchte Westendorf „Druck aus der Sache nehmen“, wie Bürgermeister Steffen Richter sagte. Denn das neue Kino gehört zwar gefühlt nach Meitingen, wird aber auf Westendorfer Flur gebaut.
Um die Betriebserlaubnis zu ermöglichen, hat der Markt Meitingen die Lärmkontingente für die umliegenden Bereiche neu verteilt. Den noch unbebauten Flächen wurde das „Lärmkonto“gekürzt, um sicherzustellen, dass unter dem Strich vor allem in der benachbarten Wohnbebauung die zulässigen Werte eingehalten werden können. Das neue Kino und die Automatentankstelle bekommen zusätzliche Lärmkontingente, bei Neuansiedlungen muss darauf geachtet werden, dass Gewerbe mit geringer Lärmentwicklung speziell zur Nachtzeit angesiedelt wird.
Im Zuge der öffentlichen Auslegung waren keine Einwendungen von Privatleuten eingegangen. Behördliche Stellungnahmen wiesen unter anderem darauf hin, dass im Bereich der Via Claudia immer mit Bodendenkmälern zu rechnen wäre und darauf beim Bau besonders geachtet werden müsse; das Landratsamt Augsburg verlangte eine Festschreibung der Grundflächenzahl, die das Maß der baulichen Nutzung eines Areals beziffert. Es wurde die höchstmögliche GRZ von 0,8 festgelegt.
Auch dem Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung zur gemeindlichen Stellplatzverordnung stimmte der Gemeinderat zu. Festgelegt ist, dass gastronomische Betriebe je einen Stellplatz pro 10 Quadratmeter Gastraum zur Verfügung stellen müssen. Sollte sich neben dem Kino ein Restaurant ansiedeln, muss dieses nun pro 15 Quadratmeter einen Stellplatz schaffen. Begründung für die Ausnahme: Kinobesucher, die die Gaststätte besuchen, werden ihr Fahrzeug nicht umparken. Es entstehen somit Synergieeffekte, die eine Ausnahme von der Stellplatzverordnung zulassen.
Für die Zahl der Parkplätze beschließt der Rat eine Ausnahme