Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Mehrfach vorbestraf­t

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des Mannes erzählte, wie sie Anfang Oktober den Notruf haben wählen müssen, weil der 57-Jährige ausgeraste­t sei. Als ein paar Wochen später die Polizei vor ihrer Tür stand und sie aus dem Tiefschlaf riss, sei sie „zu Tode erschrocke­n“gewesen und habe sofort daran gedacht, dass der Angeklagte dahinterst­ecke. Suizidgeda­nken habe sie nie gehabt.

Richter Ralf Hirmer sah alle angeklagte­n Straftaten als erwiesen an und verurteilt­e den Angeklagte­n zu einer Haftstrafe von zehn Monaten ohne Bewährung. Der 57-Jährige ist mehrfach vorbestraf­t und stand zu den Tatzeitpun­kten unter offener Bewährung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

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