Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Was tun, wenn’s im Urlaub kracht?
Der ADAC gibt Autofahrern Tipps
Die Urlaubsstimmung ist schnell dahin, wenn’s auf der Straße kracht. Wer vorgesorgt hat und gut versichert ist, reagiert im Schadenfall richtig und spart sich Ärger und Kosten. Der ADAC rät, sich über die Verkehrsregeln im Urlaubsland zu informieren. In Europa sind etwa die Regelungen bezüglich Warnwesten, Lichtpflicht, Geschwindigkeitsbeschränkungen oder Vorfahrt, etwa im Kreisverkehr, nicht einheitlich. Verkehrsverstöße werden unterschiedlich streng geahndet.
Wichtig vorab ist der Check des Versicherungsschutzes, ob unter anderem Pannenhilfe, Verschrottung und Heimtransport von Verletzen und beschädigtem Fahrzeug eingeschlossen sind. Die sogenannte „Grüne Karte“sollte immer dabei sein. Gehört das Urlaubsland zur Europäischen Union, hilft bei Schwierigkeiten in der Schadensabwicklung der Schadensregulierungsbeauftragte des Landes weiter.
Ist ein Unfall passiert, gelten die Regeln wie in Deutschland: Warnblinkanlage einschalten, sich nicht vom Unfallort entfernen, eine Warnweste tragen, die Unfallstelle absichern, Verletzten helfen und den Rettungsdienst rufen. Die Notrufnummer 112 ist europaweit einheitlich. In jedem Fall sind das KfzKennzeichen des Unfallbeteiligten, Name und Adresse des Unfallgegners sowie der Name der Versicherung zu notieren. Eine detaillierte Schadenaufnahme ist wichtig, am besten mit Fotos und Unfallskizze. Außerdem sollte der europäische Unfallbericht ausgefüllt werden, der mehrsprachig beim ADAC erhältlich ist. Die Kontaktdaten möglicher Zeugen sollten ebenfalls festgehalten werden. In vielen Ländern kommt die Polizei nicht mehr zu Bagatellschäden. Trotzdem sollte sie vor allem bei hohem Schaden, nach Fahrerflucht, heftigem Streit oder Problemen mit den Versicherungsdaten gerufen werden. I
Ratsam ist, den Zentralruf der Au toversicherer sowie weitere Notfall Nummern gespeichert zu haben
www.zentralruf.de