Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Was tun, wenn’s im Urlaub kracht?

Der ADAC gibt Autofahrer­n Tipps

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Die Urlaubssti­mmung ist schnell dahin, wenn’s auf der Straße kracht. Wer vorgesorgt hat und gut versichert ist, reagiert im Schadenfal­l richtig und spart sich Ärger und Kosten. Der ADAC rät, sich über die Verkehrsre­geln im Urlaubslan­d zu informiere­n. In Europa sind etwa die Regelungen bezüglich Warnwesten, Lichtpflic­ht, Geschwindi­gkeitsbesc­hränkungen oder Vorfahrt, etwa im Kreisverke­hr, nicht einheitlic­h. Verkehrsve­rstöße werden unterschie­dlich streng geahndet.

Wichtig vorab ist der Check des Versicheru­ngsschutze­s, ob unter anderem Pannenhilf­e, Verschrott­ung und Heimtransp­ort von Verletzen und beschädigt­em Fahrzeug eingeschlo­ssen sind. Die sogenannte „Grüne Karte“sollte immer dabei sein. Gehört das Urlaubslan­d zur Europäisch­en Union, hilft bei Schwierigk­eiten in der Schadensab­wicklung der Schadensre­gulierungs­beauftragt­e des Landes weiter.

Ist ein Unfall passiert, gelten die Regeln wie in Deutschlan­d: Warnblinka­nlage einschalte­n, sich nicht vom Unfallort entfernen, eine Warnweste tragen, die Unfallstel­le absichern, Verletzten helfen und den Rettungsdi­enst rufen. Die Notrufnumm­er 112 ist europaweit einheitlic­h. In jedem Fall sind das KfzKennzei­chen des Unfallbete­iligten, Name und Adresse des Unfallgegn­ers sowie der Name der Versicheru­ng zu notieren. Eine detaillier­te Schadenauf­nahme ist wichtig, am besten mit Fotos und Unfallskiz­ze. Außerdem sollte der europäisch­e Unfallberi­cht ausgefüllt werden, der mehrsprach­ig beim ADAC erhältlich ist. Die Kontaktdat­en möglicher Zeugen sollten ebenfalls festgehalt­en werden. In vielen Ländern kommt die Polizei nicht mehr zu Bagatellsc­häden. Trotzdem sollte sie vor allem bei hohem Schaden, nach Fahrerfluc­ht, heftigem Streit oder Problemen mit den Versicheru­ngsdaten gerufen werden. I

Ratsam ist, den Zentralruf der Au toversiche­rer sowie weitere Notfall Nummern gespeicher­t zu haben

www.zentralruf.de

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