Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Wenn Bürger entscheiden
● Bürgerentscheid In Horgau haben die Initiatoren des Bürgerbegehrens ausreichend Unterschriften gesammelt, der Bürgerentscheid kommt zustan de. Das Ergebnis hat die Gültigkeit eines Gemeinderatsbeschlusses und ist für ein Jahr bindend. Es geht um die Frage: „Sind Sie dafür, dass das Bebauungsplanverfahren der Gemein de Horgau für die Fläche zwischen der Firma Leiner, Greuter Straße, Gartenweg und der Kirchstraße einge stellt wird? ● Ratsbegehren Wenn die Mehrheit im Gemeinderat den Bürger entschei den lassen will, kann sie ein Ratsbe gehren beschließen und den Bürgern einen Alternativvorschlag zum Bür gerbegehren anbieten. Die Frage, um die es im Ratsbegehren geht, lautet: „Sind Sie für eine Be bauung mit barrierefreien, behinder ten und seniorengerechten Miet wohnungen, geförderten Sozialwoh nungen, betreutem Wohnen und in klusivem Wohnen für Menschen mit und ohne Behinderung, junge Men schen, Singles, Alleinerziehende, Fami lien und Senioren, wie im Entwurf des Bebauungsplanes für das Bauge biet Greuter Str. 14 vorgesehen?“● Pattsituation In Horgau könnte es zu einem Stichentscheid kommen. Die Bürger dürfen sich bei beiden Ab stimmungen mit jeweils einer Stim me für Ja oder Nein entscheiden. Beide Anliegen könnten theoretisch eine Mehrheit bekommen. Bei der Stichfra ge müssten sich die Horgauer festle gen, welche Entscheidung dann gelten soll – die des Ratsbegehrens oder die des Bürgerbegehrens.
(güs, mcz, kou )