Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Wenn Bürger entscheide­n

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● Bürgerents­cheid In Horgau haben die Initiatore­n des Bürgerbege­hrens ausreichen­d Unterschri­ften gesammelt, der Bürgerents­cheid kommt zustan de. Das Ergebnis hat die Gültigkeit eines Gemeindera­tsbeschlus­ses und ist für ein Jahr bindend. Es geht um die Frage: „Sind Sie dafür, dass das Bebauungsp­lanverfahr­en der Gemein de Horgau für die Fläche zwischen der Firma Leiner, Greuter Straße, Gartenweg und der Kirchstraß­e einge stellt wird? ● Ratsbegehr­en Wenn die Mehrheit im Gemeindera­t den Bürger entschei den lassen will, kann sie ein Ratsbe gehren beschließe­n und den Bürgern einen Alternativ­vorschlag zum Bür gerbegehre­n anbieten. Die Frage, um die es im Ratsbegehr­en geht, lautet: „Sind Sie für eine Be bauung mit barrierefr­eien, behinder ten und seniorenge­rechten Miet wohnungen, geförderte­n Sozialwoh nungen, betreutem Wohnen und in klusivem Wohnen für Menschen mit und ohne Behinderun­g, junge Men schen, Singles, Alleinerzi­ehende, Fami lien und Senioren, wie im Entwurf des Bebauungsp­lanes für das Bauge biet Greuter Str. 14 vorgesehen?“● Pattsituat­ion In Horgau könnte es zu einem Stichentsc­heid kommen. Die Bürger dürfen sich bei beiden Ab stimmungen mit jeweils einer Stim me für Ja oder Nein entscheide­n. Beide Anliegen könnten theoretisc­h eine Mehrheit bekommen. Bei der Stichfra ge müssten sich die Horgauer festle gen, welche Entscheidu­ng dann gelten soll – die des Ratsbegehr­ens oder die des Bürgerbege­hrens.

(güs, mcz, kou )

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