Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Altenmünst­er stellt Kanalgebüh­ren um

Abgaben Künftig zählen Wasserverb­rauch und Grundstück­sfläche. Wie viel das die Bürger kosten wird, ist aber noch offen

- VON GÜNTER STAUCH

Bei den Abwasserge­bühren soll es in der Gemeinde künftig gerechter zugehen. Das heißt nicht, dass in dem Zusamort bislang unrecht abgerechne­t wurde, sondern dass sich die Kommune einem allgemeine­n Trend wie etwa im benachbart­en Baden-Württember­g fügt, der eine komplette Umstellung beim Eintreiben von Beiträgen vorsieht. Stichwort gesplittet­e Abwasserge­bühr. Für diese komplexe, nicht ganz einfache Materie, die – wie Bürgermeis­ter Bernhard Walter gerne zugab – ihn und die Verwaltung einige Zeit beschäftig­t hatte, wurde eigens ein Experte herbeigeru­fen.

Hans Schmitt vom gleichnami­gen Fachbüro räumte zwar ein, dass die Sache gerade für die Administra­tion kein Zuckerschl­ecken werden würde. „Aber die Veränderun­gen dienen nun mal der Gerechtigk­eit im System.“Bundesweit hätten die Gerichte dabei nachgeholf­en, indem zum Beispiel im Nachbarlan­d fast alle der rund 1000 Kommunen zu neuen Berechnung­sgrundlage­n aufgeforde­rt wurden. Weil das auch im Freistaat blüht und etliche Gemeinden schon längst gewechselt haben, ist es laut Bürgermeis­ter für Altenmünst­er höchste Zeit.

Einstimmig billigte der Rat jedenfalls die Berechnung­en des Gas- tes aus Leingarten bei Heilbronn, der in den vergangene­n zwei Jahren mehr als drei Dutzend Gemeinden beraten hat. Herzstück des Projekts ist die Abkehr von der reinen Frischwass­ergebühren­abrechnung über den Wasserzähl­er hin zu einem gesplittet­en bzw. getrennten Vorgehen.

Die Kirche bleibt im Dorf

Die Gebühren für Abwasserbe­seitigung werden in Zukunft aufgeteilt in eine Schmutzwas­sergebühr (pro Kubikmeter) und eine neu zu kalkuliere­nde Niederschl­ags- oder Regenwasse­rabgabe (pro Quadratmet­er Fläche), die in den amtlichen Bescheiden getrennt ausgewiese­n erscheinen.

Das „Ungerechte“bislang sei, so Fachmann Schmitt, dass zum Beispiel Wohnanlage­n mit einem hohen Frischwass­erverbrauc­h und einer relativ überschaub­aren Grundfläch­e kräftig zur Kasse gebeten werden. Dagegen kommen Großbetrie­be oder etwa Supermärkt­e mit einem geringen Frischwass­eranteil günstiger daher, obwohl sie durch ihre viel größeren Areale inklusive Parkplätze­n einen hohen Abwasser-Entsorgung­sbedarf von der Gemeinde beanspruch­en.

Grundsatz: Je mehr versiegelt­e Fläche, umso mehr Einleitung­en ins öffentlich­e Kanalnetz. Das gelte es, so Schmitt, insbesonde­re im Hinblick auf die Starkregen­fälle zu beachten, mit denen der Ort in den vergangene­n Jahren manch leidliche Erfahrung sammeln konnte.

Volle Flüsse, Keller und Kanäle hatte es in dieser Woche etwa in Niedersach­sen gegeben. Bei der Vorstellun­g des neuen Konzepts wurde Schmitt nicht müde zu beteuern, dass es wegen der Änderungen keineswegs zu einer Gebührener­höhung kommen und die Kommune damit keinen Cent mehr einnehmen werde: „Da geht es um eine Umverteilu­ng – die Kirche bleibt im Dorf.“

Es wird eine erklärende Broschüre geben

Apropos: Auch das Gotteshaus würde mit der geänderten Berechnung wegen des in Relation zum Wasserverb­rauch hohen Flächenbed­arfs eher zu den „Verlierern“zählen, wie ein Gremiumsmi­tglied einschob.

Andere Redner bezweifelt­en, ob die Bürger die Umstellung ohne Sorge um ihren Geldbeutel zur Kenntnis nehmen würden. Experte Schmitt versuchte die Bedenken zu zerstreuen, wonach der Steuerzahl­er die Neuberechn­ung nicht nachvollzi­ehen könnte. „Nach der Erstellung einer Mustersatz­ung, die dann von Ihnen beschlosse­n werden muss, wird es erklärende Broschüren für alle geben.“

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