Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Glauben heißt: nicht wissen

Märchen, Mythen und Gerüchte – häufige Irrtümer

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Mieter ist irgendwann fast jeder einmal in seinem Leben. Klar, dass natürlich auch fast jeder glaubt, sich mit allen rechtliche­n Fragen rund um das Thema Wohnen auszukenne­n. Doch das ist oft ein Irrtum: „Das Mietrecht ist sehr komplex“, sagt die Mietrechts­anwältin Beate Heilmann.

„Allein der Bundesgeri­chtshof fällt jedes Jahr zahlreiche Urteile in diesem Bereich“, erläutert Heilmann, die in der Arbeitsgem­einschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltvere­in (DAV) tätig ist. Selbst Juristen kennen sich daher oft nicht in jedem Winkel dieses Rechtsgebi­etes aus.

● Mieter dürfen Nachmieter stellen Fast jeder kennt das: Die neue Wohnung ist frei, der alte Mietvertra­g läuft aber erst in drei Monaten aus. Doppelte Mietzahlun­gen gehen ins Geld. „Viele glauben, wenn sie drei Nachmieter vorschlage­n, kommen sie früher aus dem Vertrag“, erläutert Heilmann. Doch das ist falsch. „Mieter müssen sich grundsätzl­ich an die Kündigungs­fristen halten.“Anders verhält es sich nur, wenn im Mietvertra­g vereinbart wurde, dass ein Nachmieter gesucht werden darf.

Bei Zeitmietve­rträgen können Härtegründ­e vorliegen, die es für Mieter unzumutbar machen, noch jahrelang in der alten Wohnung zu leben. Zum Beispiel wenn der Mieter berufsbedi­ngt den Wohnort wechselt oder in ein Altenheim zieht. In diesen Fällen reicht ein geeigneter Nachmieter aus, um das Mietverhäl­tnis zu beenden.

● Zahlt ein Untermiete­r drei Monate Miete, ist er im Mietvertra­g Gerade in größeren Wohnungen leben Mieter nicht alleine, sondern gemeinsam mit Untermiete­rn. Will der Hauptmiete­r die Wohnung an den Untermiete­r übergeben, gibt es einen oft genannten Trick: Wer dreimal hintereina­nder die Miete überweist, ist automatisc­h im Mietvertra­g.

„Das ist falsch“, sagt Gerold Happ vom Eigentümer­verband Haus & Grund Deutschlan­d. „Vertragspa­rtner des Vermieters bleibt immer der Hauptmiete­r, egal wer das Geld an den Vermieter überweist.“

● Eine Mietminder­ung muss der Vermieter genehmigen Schimmel in der Wohnung oder zugige Fenster – immer wieder treten in Mietwohnun­gen Mängel auf. In solchen Fällen können Mieter grundsätzl­ich die Miete mindern. „Viele denken, sie brauchen dafür die Zustimmung des Vermieters“, sagt Ulrich Ropertz von Deutschen Mieterbund. Doch das ist falsch.

Voraussetz­ung für die Minderung ist, dass Mieter ihren Vermieter über den Mangel informiere­n. „Bis der Mangel beseitigt ist, dürfen Mieter die Miete kürzen“, stellt Ropertz klar. „Hierüber muss der Vermieter nicht unterricht­et werden.“Die Höhe der Mietminder­ung muss der Mieter selber einschätze­n.

● Mieter dürfen einmal im Monat laut feiern Geburtstag, Fasching oder Silvester – manche Mieter feiern gerne laut. Einmal im Monat ist das auch erlaubt, hört man an dieser Stelle immer wieder. „Das ist falsch“, sagt Ulrich Ropertz. „Bei allen Partys und Feiern, egal aus welchem Anlass, ist Rücksicht auf die Nachbarn im Haus zu nehmen.“Das bedeutet: Ab 22 Uhr gilt Nachtruhe. tmn

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Foto: Stefan Yang, Fotolia.com Wer die Miete drei Monate lang überweist, wird automatisc­h zum Hauptmiete­r? Nein, selbstvers­tändlich nicht. Vertragspa­rtner bleibt immer der Hauptmiete­r – wer das Geld überweist, ist nebensächl­ich.

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