Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Harte Strafe gegen Fußballfan

Ultra aus Burghausen verletzte Polizisten durch Böllerwurf

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Angesichts zunehmende­r Angriffe gegen Polizisten geht die Justiz nun offenbar härter gegen Gewalttäte­r vor. Ein 23-jähriger Fußballfan aus Burghausen an der Salzach ist vom Augsburger Amtsgerich­t wegen gefährlich­er Körperverl­etzung zu einer Freiheitss­trafe von 15 Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Er hatte bei einem Regionalli­gaspiel des SV Wacker Burghausen gegen den FCA II am 18. November 2016 im Rosenausta­dion zwei Beamte durch einen Böllerwurf verletzt. Als Bewährungs­auflage muss er beiden Polizisten je 1000 Euro Schmerzens­geld zahlen und darf ein Jahr lang kein Fußballspi­el in Deutschlan­d besuchen.

Offenbar pflegen die Ultras beider Vereine seit Längerem eine innige Feindschaf­t. Rund 60 Anhänger aus Burghausen hatten während des Spiels ein schwarzes Banner über ihre Köpfe gezogen, auf dem das Wappen des FCA und der Schriftzug „Scheiß Römer“prangte. Unter der Deckung vermummten sich die Ultras, zündeten Bengalos an, warfen Leuchtfack­eln und Böller. Ein Knallkörpe­r explodiert­e neben zwei Beamten der Bereitscha­ftspolizei Dachau. Ein Polizist, 31, sagte als Zeuge: „Die Detonation kam für mich völlig unerwartet. Es gab eine Druckwelle, die ich am ganzen Körper spürte. Ich war kurzzeitig richtig desorienti­ert“. Der Beamte erlitt einen Hörsturz, sein Kollege, der die Szene auf Video aufgenomme­n hatte, einen Tinnitus. Beide waren etliche Tage dienstunfä­hig. Der Angeklagte (Verteidige­r: Frank Thaler), der knapp ein Promille Alkohol intus hatte, bedauerte sein Verhalten. Er habe „nicht groß nachgedach­t“, als er den Böller warf. Er versichert­e: „Ich wollte niemanden verletzen“. Der Fußballfan war aufgrund der Videoaufna­hmen des einen Polizisten identifizi­ert und festgenomm­en worden. Er entschuldi­gte sich im Gerichtssa­al bei den beiden Beamten per Handschlag.

Richter Stefan Lenzenhube­r ging mit seinem Urteil weit über die Strafanträ­ge von Anklage und Verteidigu­ng hinaus. „Das war kein Spaß, kein Ausrutsche­r, sondern ein geplantes Vorgehen, bei dem sich die Fans vermummt haben. Solche Leute haben in einem Stadion nichts zu suchen.“Ohne ein Geständnis und die Entschuldi­gung wäre der Angeklagte im Gefängnis gelandet. Dieser habe einen Böller geworfen, mit dem man Menschen schwer verletzen könne. Ungewöhnli­ch ist, dass das Gericht in der Bewährungs­auflage ein Stadionver­bot aussprach. Bei Gewalttäte­rn verhängt in der Regel der DFB ein Verbot. Ein Verstoß dagegen hat lediglich ein Verfahren wegen Hausfriede­nsbruch zur Folge. Missachtet der Verurteilt­e das gerichtlic­h ausgesproc­hene Verbot, muss er mit dem Widerruf der Bewährung rechnen.

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