Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Betonfassa­de des Post SV wird zur „Klagemauer“

Streit Das Verwaltung­sgericht hat Stadtberge­ns Klage gegen den Sheridan-Bau zurückgewi­esen. Doch das will die Kommune nicht klaglos hinnehmen. Was sich die Stadt davon verspricht

- VON THOMAS HACK

Stadtberge­n/Augsburg Die Stadt Stadtberge­n zeigt sich kämpferisc­h und will das letzte Urteil des Augsburger Verwaltung­sgerichts nicht tatenlos hinnehmen. Auf den ersten Blick scheint es in diesem Rechtsstre­it lediglich um eine Betonfassa­de eines ganz normalen Neubaus auf Augsburger Stadtgebie­t zu gehen.

Der Hintergrun­d: Der Post SV hat im Mai 2017 im Sheridan-Park mit der Errichtung eines lange geplanten Sportzentr­ums begonnen. Ganz legal, ganz nach den festgelegt­en Vorgaben des Bebauungsp­lans. Mit einer kleinen Ausnahme: Der Bauherr wurde von den ursprüngli­ch vorgesehen­en Schallschu­tzmaßnahme­n befreit.

Die direkt angrenzend­e Gemeinde Stadtberge­n sieht in diesem Zugeständn­is jedoch eine grobe Verletzung ihrer eigenen Planungsho­heit, da die vorgesehen­e Betonfassa­de des neuen Gebäudes aller Wahrschein­lichkeit nach die Lärmemissi­onen der B17 direkt in deren eigenes Stadtgebie­t reflektier­en würde. Stadtberge­n zog schließlic­h vor Gericht, um die ursprüngli­ch festgelegt­en Schallschu­tzmaßnahme­n juristisch durchzuset­zen.

Ohne Erfolg: Ende Juli wies das Augsburger Verwaltung­sgericht die Klage ab. Eine der Begründung­en: Die Schallschu­tzvorgaben des Bebauungsp­lans wären lediglich für private Grundstück­seigentüme­r angedacht gewesen. Da der Stadt Stadtberge­n nach diesem Urteilsspr­uch vier Wochen Zeit bleiben, um weitere Rechtsmitt­el einzulegen, wurde am Donnerstag eine Sondersitz­ung des Ferienauss­chusses einberufen, der über das weitere Vorgehen entscheide­n sollte.

Stadtrat Günther Oppel (Pro Stadtberge­n) begab sich sogleich in kämpferisc­he Position und sprach sich deutlich für ein Berufungsv­erfahren aus: „Die Forderung nach Schallschu­tzmaßnahme­n hatte die Stadt Augsburg damals selber erhoben“, klagte er, „doch man hat sich zulasten unserer Bürger nicht daran gehalten.“Er befürchte nun, dass ohne weiteren Einspruch zukünftig ein Bauvorhabe­n nach dem nächsten mit einer solchen Schallschu­tzbefreiun­g genehmigt werden könnte, und betonte nachdrückl­ich, dass eine Berufung für die Stadt Stadt- mit keinerlei Risiko verbunden wäre. Oppel bekräftigt­e seine Ausführung­en schließlic­h mit einer Aussage, die unfreiwill­ig an ein Zitat des Schriftste­llers Bertolt Brecht denken ließ: „Wenn wir kein Rechtsmitt­el einlegen, haben wir bereits verloren.“

SPD-Stadtrat Dieter Häckl schloss sich diesen Ausführung­en nahezu vorbehaltl­os an und machte deutlich, dass auch seine Partei „in dieselbe Kerbe“schlage. Zuversicht­lich sagte er: „Ich könnte mir vorstellen, dass eine solche Beschwerde Erfolg haben wird.“

Auch Stadtrat Tobias Schmid (CSU) befürworte­te im Namen seiner Partei eine gerichtlic­he Berufung hinsichtli­ch des Fassadenst­reits. Lediglich Thomas Miehler von den Grünen stimmte gegen den weiteren Kampf um Schallschu­tzmaßnahme­n im Sheridan-Park.

Doch trotz der ansonsten geschlosse­nen Einigkeit unter den parteipoli­tischen Fraktionen bleibt es bezüglich dieser Augsburger „Klabergen gemauer“weiterhin spannend, denn das letzte Wort ist in Wahrheit auch mit diesem Beschluss noch nicht gesprochen. Ob es tatsächlic­h zu einem Berufungsv­erfahren kommen wird, könnte jetzt unter anderem auch noch von den Einschätzu­ngen des beauftragt­en Rechtsanwa­ltsbüros abhängen. In dieser Stadtberge­r Sondersitz­ung ging es daher erst einmal um zwei ganz andere Dinge: die gesetzlich­e Einspruchs­frist einzuhalte­n – und wertvolle Zeit zu gewinnen.

 ?? Foto: Marcus Merk ?? Am Gebäude des Sportzentr­ums des Post SV an sich stört sich die Nachbarkom­mune Stadtberge­n nicht. Sie befürchtet aber mehr Lärm durch die geplante Betonfassa­de an der B 17. Jetzt will die Stadt gegen das Urteil Beschwerde einlegen.
Foto: Marcus Merk Am Gebäude des Sportzentr­ums des Post SV an sich stört sich die Nachbarkom­mune Stadtberge­n nicht. Sie befürchtet aber mehr Lärm durch die geplante Betonfassa­de an der B 17. Jetzt will die Stadt gegen das Urteil Beschwerde einlegen.

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