Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Betonfassade des Post SV wird zur „Klagemauer“
Streit Das Verwaltungsgericht hat Stadtbergens Klage gegen den Sheridan-Bau zurückgewiesen. Doch das will die Kommune nicht klaglos hinnehmen. Was sich die Stadt davon verspricht
Stadtbergen/Augsburg Die Stadt Stadtbergen zeigt sich kämpferisch und will das letzte Urteil des Augsburger Verwaltungsgerichts nicht tatenlos hinnehmen. Auf den ersten Blick scheint es in diesem Rechtsstreit lediglich um eine Betonfassade eines ganz normalen Neubaus auf Augsburger Stadtgebiet zu gehen.
Der Hintergrund: Der Post SV hat im Mai 2017 im Sheridan-Park mit der Errichtung eines lange geplanten Sportzentrums begonnen. Ganz legal, ganz nach den festgelegten Vorgaben des Bebauungsplans. Mit einer kleinen Ausnahme: Der Bauherr wurde von den ursprünglich vorgesehenen Schallschutzmaßnahmen befreit.
Die direkt angrenzende Gemeinde Stadtbergen sieht in diesem Zugeständnis jedoch eine grobe Verletzung ihrer eigenen Planungshoheit, da die vorgesehene Betonfassade des neuen Gebäudes aller Wahrscheinlichkeit nach die Lärmemissionen der B17 direkt in deren eigenes Stadtgebiet reflektieren würde. Stadtbergen zog schließlich vor Gericht, um die ursprünglich festgelegten Schallschutzmaßnahmen juristisch durchzusetzen.
Ohne Erfolg: Ende Juli wies das Augsburger Verwaltungsgericht die Klage ab. Eine der Begründungen: Die Schallschutzvorgaben des Bebauungsplans wären lediglich für private Grundstückseigentümer angedacht gewesen. Da der Stadt Stadtbergen nach diesem Urteilsspruch vier Wochen Zeit bleiben, um weitere Rechtsmittel einzulegen, wurde am Donnerstag eine Sondersitzung des Ferienausschusses einberufen, der über das weitere Vorgehen entscheiden sollte.
Stadtrat Günther Oppel (Pro Stadtbergen) begab sich sogleich in kämpferische Position und sprach sich deutlich für ein Berufungsverfahren aus: „Die Forderung nach Schallschutzmaßnahmen hatte die Stadt Augsburg damals selber erhoben“, klagte er, „doch man hat sich zulasten unserer Bürger nicht daran gehalten.“Er befürchte nun, dass ohne weiteren Einspruch zukünftig ein Bauvorhaben nach dem nächsten mit einer solchen Schallschutzbefreiung genehmigt werden könnte, und betonte nachdrücklich, dass eine Berufung für die Stadt Stadt- mit keinerlei Risiko verbunden wäre. Oppel bekräftigte seine Ausführungen schließlich mit einer Aussage, die unfreiwillig an ein Zitat des Schriftstellers Bertolt Brecht denken ließ: „Wenn wir kein Rechtsmittel einlegen, haben wir bereits verloren.“
SPD-Stadtrat Dieter Häckl schloss sich diesen Ausführungen nahezu vorbehaltlos an und machte deutlich, dass auch seine Partei „in dieselbe Kerbe“schlage. Zuversichtlich sagte er: „Ich könnte mir vorstellen, dass eine solche Beschwerde Erfolg haben wird.“
Auch Stadtrat Tobias Schmid (CSU) befürwortete im Namen seiner Partei eine gerichtliche Berufung hinsichtlich des Fassadenstreits. Lediglich Thomas Miehler von den Grünen stimmte gegen den weiteren Kampf um Schallschutzmaßnahmen im Sheridan-Park.
Doch trotz der ansonsten geschlossenen Einigkeit unter den parteipolitischen Fraktionen bleibt es bezüglich dieser Augsburger „Klabergen gemauer“weiterhin spannend, denn das letzte Wort ist in Wahrheit auch mit diesem Beschluss noch nicht gesprochen. Ob es tatsächlich zu einem Berufungsverfahren kommen wird, könnte jetzt unter anderem auch noch von den Einschätzungen des beauftragten Rechtsanwaltsbüros abhängen. In dieser Stadtberger Sondersitzung ging es daher erst einmal um zwei ganz andere Dinge: die gesetzliche Einspruchsfrist einzuhalten – und wertvolle Zeit zu gewinnen.