Augsburger Allgemeine (Land Nord)

„Den Bescheid zurücknehm­en“

Erschließu­ngsbeiträg­e Der Gersthofer Josef Steiner kämpft weiter um zu viel verlangte 4000 Euro

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Gersthofen Aufgrund einer falschen Abrechnung musste Josef Steiner für seine Doppelhaus­hälfte in der Gersthofer Griesstraß­e 4000 Euro zu viel an Erschließu­ngsbeiträg­en bezahlen. Wie berichtet, lehnt die Stadt eine Zurückzahl­ung dieser Summe ab.

Insgesamt zahlte der Anwohner 9500 Euro für Abrechnung­en für die Griesstraß­e sowie für die Rosenstraß­e. Nun legt Josef Steiner im Zuge unserer Berichters­tattung wert auf die Feststellu­ng, dass die Sache vor sechs Jahren begann und nicht vor sieben Jahren. „Ich habe den Bescheid mit dem Kenntnisst­and eines Normalbürg­ers geprüft, so wie meine Nachbarn dies auch taten“, so Steiner.

Er habe den Bescheid zwangsweis­e bezahlt, weil er zu diesem Zeitpunkt keinen Vergleich hatte. „Ich konnte mir nicht 20 Jahre Zeit zur Prüfung des Bescheides einräumen, sondern hatte nur vier Wochen Zeit, um unter Androhung von Vollstreck­ungsmaßnah­men zu bezahlen.“

In aller Deutlichke­it habe er wiederholt vorgetrage­n, dass es nicht um die abgelaufen­e Widerspruc­hsfrist geht. „Ich brauche nicht zu widersprec­hen, weil der Bescheid offensicht­lich rechtswidr­ig war und deshalb vonseiten der Stadt zurückgeno­mmen werden muss“, so die Auffassung Steiners. Der grobe Fehler hätte sich aufgedräng­t – der Sachbearbe­iter habe das ignoriert. „Eine Nachzahlun­g kann nicht 225 Prozent zusätzlich zur Vorauszahl­ung ausmachen.“Josef Steiner fühle sich nun von der Stadt Gersthofen betrogen.

„Der Bürgermeis­ter und der Stadtrat haben auf Vorschlag der Verwaltung einen einstimmig­en Beschluss gegen meinen Antrag erwirkt.“Wesentlich­es Kriterium der damaligen Entscheidu­ng sei die abgelaufen­e Widerspruc­hsfrist gewesen, die aber keine Rolle spiele. „Die Stadt ist verpflicht­et, den grottenfal­schen Bescheid von Amts wegen zurückzune­hmen“, so Steiners Fazit.

Die Abrechnung sei „aus heutiger Sicht nicht korrekt gewesen“, räumte Bürgermeis­ter Michael Wörle gegenüber unserer Zeitung ein. „Hätte man damals gewusst, was man heute weiß, hätte man anders entschiede­n.“Steiner habe zudem den Abrechnung­sbescheid akzeptiert. Wörle zufolge wäre es „nicht praktikabe­l, wenn jeder rechtskräf­tige Bescheid noch Jahre später angefochte­n und dann korrigiert werden könnte“.

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