Augsburger Allgemeine (Land Nord)
„Den Bescheid zurücknehmen“
Erschließungsbeiträge Der Gersthofer Josef Steiner kämpft weiter um zu viel verlangte 4000 Euro
Gersthofen Aufgrund einer falschen Abrechnung musste Josef Steiner für seine Doppelhaushälfte in der Gersthofer Griesstraße 4000 Euro zu viel an Erschließungsbeiträgen bezahlen. Wie berichtet, lehnt die Stadt eine Zurückzahlung dieser Summe ab.
Insgesamt zahlte der Anwohner 9500 Euro für Abrechnungen für die Griesstraße sowie für die Rosenstraße. Nun legt Josef Steiner im Zuge unserer Berichterstattung wert auf die Feststellung, dass die Sache vor sechs Jahren begann und nicht vor sieben Jahren. „Ich habe den Bescheid mit dem Kenntnisstand eines Normalbürgers geprüft, so wie meine Nachbarn dies auch taten“, so Steiner.
Er habe den Bescheid zwangsweise bezahlt, weil er zu diesem Zeitpunkt keinen Vergleich hatte. „Ich konnte mir nicht 20 Jahre Zeit zur Prüfung des Bescheides einräumen, sondern hatte nur vier Wochen Zeit, um unter Androhung von Vollstreckungsmaßnahmen zu bezahlen.“
In aller Deutlichkeit habe er wiederholt vorgetragen, dass es nicht um die abgelaufene Widerspruchsfrist geht. „Ich brauche nicht zu widersprechen, weil der Bescheid offensichtlich rechtswidrig war und deshalb vonseiten der Stadt zurückgenommen werden muss“, so die Auffassung Steiners. Der grobe Fehler hätte sich aufgedrängt – der Sachbearbeiter habe das ignoriert. „Eine Nachzahlung kann nicht 225 Prozent zusätzlich zur Vorauszahlung ausmachen.“Josef Steiner fühle sich nun von der Stadt Gersthofen betrogen.
„Der Bürgermeister und der Stadtrat haben auf Vorschlag der Verwaltung einen einstimmigen Beschluss gegen meinen Antrag erwirkt.“Wesentliches Kriterium der damaligen Entscheidung sei die abgelaufene Widerspruchsfrist gewesen, die aber keine Rolle spiele. „Die Stadt ist verpflichtet, den grottenfalschen Bescheid von Amts wegen zurückzunehmen“, so Steiners Fazit.
Die Abrechnung sei „aus heutiger Sicht nicht korrekt gewesen“, räumte Bürgermeister Michael Wörle gegenüber unserer Zeitung ein. „Hätte man damals gewusst, was man heute weiß, hätte man anders entschieden.“Steiner habe zudem den Abrechnungsbescheid akzeptiert. Wörle zufolge wäre es „nicht praktikabel, wenn jeder rechtskräftige Bescheid noch Jahre später angefochten und dann korrigiert werden könnte“.