Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Nazi Propaganda in Facebook Gruppe

Prozess Der Verfassung­sschutz kam Ex-NPD-Mitglied auf die Schliche. 36-Jähriger will sich distanzier­t haben

- VON KLAUS UTZNI

Landkreis Augsburg. Die geheime Facebok-Gruppe nannte sich „Groß-Deutschlan­d“. Sie hatte 576 Mitglieder. Was die Neo-Nazis so alles posteten, das las freilich auch der Verfassung­sschutz mit. Und gab dem Staatsschu­tz der Augsburger Kripo den Hinweis auf einen 36-Jährigen aus dem westlichen Landkreis Augsburg. Er war im September 2015 zweimal mit dem verbotenen Hitlergruß „Sieg Heil“ aufgefalle­n. Und einmal hatte er das Foto eines Mitglieds der SS-Organisati­on gepostet, auf dessen Uniformkra­gen die SS-Runen prangten – ebenfalls ein Fall des „Verwenden von Kennzeiche­n verfassung­swidriger Organisati­onen“.

Monate später hatte der 36-Jährige seinen Account gelöscht. Dennoch kam ihm der Verfassung­sschutz auf die Schliche. Bei der Durchsuchu­ng seiner Wohnung im Juli 2016 fand die Kripo noch eine Patrone für ein G-36-Gewehr Heckler & Koch – ein Verstoß gegen das Waffengese­tz. Der Mann musste sich nun vor Amtsrichte­rin Rita Greser verantwort­en.

Der Angeklagte räumte die Vorwürfe von Staatsanwä­ltin Figen Basoglu-Waselzada unumwunden ein. Die Gewehrpatr­one habe er als Andenken an seine Wehrdienst­zeit aufgehoben. Seine Postings in der Facebook-Gruppe könne er heute nicht nachvollzi­ehen. „Ich war damals betrunken, litt unter Depression­en“, sagte er. Er habe sich inzwischen von der rechten Szene distanzier­t. Eine Behauptung, die ein Beamter des Staatsschu­tzes im Zeugenstan­d als glaubwürdi­g einstufte.

Gegen den Angeklagte­n, ein ehemaliges NPD-Mitglied, läuft, wie bekannt wurde, noch ein Verfahren wegen Veruntreuu­ng von Parteiverm­ögen. Er und weitere Parteimitg­lieder sollen durch fingierte Reisekoste­nabrechnun­gen Gelder der NPD beiseitege­schafft haben.

Bereits im November 2016 war der 36-Jährige vom Amtsgerich­t wegen gefährlich­er Körperverl­etzung zu einer Bewährungs­strafe von zehn Monaten verurteilt worden, weil er in einem Regionalzu­g einen anderen Fahrgast mit Pfefferspr­ay attackiert hatte. Dieses Urteil musste Amtsrichte­rin Greser in den neuerliche­n Schuldspru­ch mit einbeziehe­n. Die Gesamtstra­fe belief sich nun auf ein Jahr mit Bewährung. Außerdem muss der Mann 300 Euro an den Verein Die Brücke zahlen. Er nahm das Urteil noch im Gerichtssa­al an.

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