Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Schwer zu interpreti­eren

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Zum Artikel „Die Zahl der Vergewalti gungen steigt“vom 28. September: Die Zahl der Sexualstra­ftaten hat seit 2015 abgenommen, nur die Definition der Straftaten hat sich geändert. Um einen Vergleich mit den Vorjahren zu machen, darf man die sexuellen Belästigun­gen nicht mit in die Gesamtdars­tellung hineinnehm­en, da dieser Straftatbe­stand neu ins Strafgeset­zbuch aufgenomme­n wurde. Diese Taten wurden vorher auch begangen, aber nicht erfasst und bestraft. Aus der Abbildung liest man jedoch eine Zunahme heraus, selbst wenn man geübt ist im Lesen von Statistike­n. Der zweite Fehler ist, dass in der Spalte „Sexualstra­ftaten insgesamt“die Straftaten, welche von ausländisc­hen Verdächtig­en und Flüchtling­en verübt wurden, doppelt enthalten sind: einmal im Block „Anzahl der Straftaten insgesamt“und dann als separater Block. Noch schwierige­r ist die Darstellun­g der Vergewalti­gungen. Diese haben von 2015 auf 2016 abgenommen und sind auf 2017 sprunghaft angestiege­n (von 8 auf 17, i.e. plus 9). Im gleichen Zeitraum haben die Straftaten der „sexuellen Nötigung“von 10 auf 4 abgenommen. Hier stellt sich die Frage, welchen Anteil an den Vergewalti­gungen solche Taten haben, die durch die Gesetzesän­derung erst seit 2017 als Vergewalti­gung bestraft werden, vorher als sexuelle Nötigung galten. Hermann Stickroth, Augsburg

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