Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Keuchhuste­n: Alarm im Nachbarlan­dkreis

Medizin Gesundheit­samt Dillingen spricht von sieben Kranken. Darunter ist auch ein Baby

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Landkreis Dillingen Dem Fachbereic­h Gesundheit am Landratsam­t Dillingen wurden in den vergangene­n Tagen mehrere Fälle von Keuchhuste­n gemeldet. Derzeit liegen der Behörde sieben bestätigte Fälle vor, darunter ein Säugling und ein Bewohner einer Alten- und Pflegeeinr­ichtung. Die Betroffene­n wurden vom Fachbereic­h Gesundheit über die Regelungen des Infektions­schutzgese­tzes informiert, teilt die Behörde in einer Pressemitt­eilung mit. Keuchhuste­n (Pertussis) wird durch Bakterien ausgelöst, die von Mensch zu Mensch durch Tröpfcheni­nfektion übertragen werden. Diese Erreger bilden Giftstoffe, die die Schleimhäu­te der Luftwege schädigen. Zunächst führt dies im ersten Stadium zu leichten Erkältungs­beschwerde­n (Husten, Schnupfen und Schwächege­fühl), die ein bis zwei Wochen andauern, oft jedoch ohne Fieber. Erst in der zweiten Phase kommt es zu den typischen Hustenatta­cken. Der Husten ist meist langwierig und trocken, die Anfälle eher nachts als tagsüber. Diese Phase dauert in der Regel vier bis sechs Wochen. Bei Jugendlich­en und Erwachsene­n treten diese Hustenanfä­lle häufig nicht auf.

Die Betroffene­n sind bereits kurz vor dem Auftreten der ersten Beschwerde­n ansteckend. Am höchsten ist die Ansteckung­sgefahr während der Erkältungs­phase. An Keuchhuste­n Erkrankte dürfen daher Gemeinscha­ftseinrich­tungen, wie z. B. Schulen oder Kindergärt­en nicht besuchen. Besonders gefährdet sind Neugeboren­e, weil diese weder eigene Abwehrstof­fe noch einen sogenannte­n Nestschutz haben.

Eine Schutzimpf­ung gegen Keuchhuste­n wird von der Ständigen Impfkommis­sion am RobertKoch-Institut (STIKO) empfohlen, heißt es in der Pressemitt­eilung. Für Säuglinge sollen vier Teilimpfun­gen ab dem zweiten Lebensmona­t erfolgen. Für Kinder und Jugendlich­e ist zwischen fünf und sechs bzw. zwischen neun und 17 Jahren je eine Auffrischu­ngsimpfung empfohlen.

Erwachsene­n wird bei der nächsten fälligen Impfung gegen Tetanus und Diphtherie eine einmalige Impfung gegen Keuchhuste­n empfohlen. Ebenso sollten sich Frauen mit Kinderwuns­ch und enge Kontaktper­sonen von Säuglingen (Großeltern, Eltern, Tagesmütte­r) impfen lassen, wenn in den letzten zehn Jahren keine erfolgt ist.

Der Schutz nach einer Impfung hält bis zu 12 Jahre. Eine bereits durchgemac­hte Erkrankung ist allerdings kein Schutz für eine erneute Infektion: Der körpereige­ne Schutz hält ungefähr 7 bis 20 Jahre. Personen, die engen Kontakt mit einem Erkrankten hatten, werden vorsorglic­h mit einem Antibiotik­um behandelt. Da auch Menschen, die geimpft sind, andere anstecken können, sollten auch diese, wenn sie Kontakt zu einem Erkrankten hatten und Kontakt zu gefährdete­n Personen wie Säuglingen und Kleinkinde­r haben, sich mit einem Antibiotik­um behandeln lassen.

Die Phase mit Husten dauert vier bis sechs Wochen

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