Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Der „Pilot“, der nicht landen kann

Gericht Der Mann soll eine Frau um viel Geld betrogen haben. Zur Verhandlun­g kam es noch nicht

- VON JONAS KLIMM

Langweid Ein „Pilot“ist zum dritten Mal nicht gelandet – und zwar nicht auf der Landebahn des Flughafens, sondern auf der Anklageban­k im Sitzungssa­al des Amtsgerich­ts Augsburg. Auf dieser hätte gestern ein Mann Platz nehmen sollen, der im Herbst vergangene­n Jahres eine Frau um insgesamt 44000 Euro betrogen haben soll.

Laut Pressemitt­eilung des Amtsgerich­ts soll der Angeklagte das spätere Opfer im Oktober 2016 in Langweid kennengele­rnt haben. Gegenüber der Frau gab er sich als Pilot aus. Seine Geschichte: Er habe seine Villa am Tegernsee verkauft, wolle sein Arbeitsver­hältnis bei Lufthansa kündigen und in Zukunft nur noch für Diamantenh­ändler fliegen. In der Folgezeit übergab die Frau dem angebliche­n Piloten insgesamt ungefähr 44 000 Euro. Teilweise wollte er damit Reisen buchen, den Großteil aber für die Angeklagte gewinnbrin­gend anlegen. Das Ergebnis: Der Angeklagte behielt laut Staatsanwa­ltschaft die Gelder für sich, die Frau verlor ungefähr 85 Prozent ihres Vermögens.

Am Mittwoch ist nun der dritte Versuch einer Verhandlun­g gescheiter­t. Der Angeklagte erschien nicht. Martina Triebel, die Pressespre­cherin des Amtsgerich­ts, teilte mit, dass er gesundheit­liche Probleme als Entschuldi­gung angegeben habe. Der Mann, der momentan in Untersuchu­ngshaft sitzt, werde nun erst einmal ins Krankenhau­s gebracht. „Dort wird er genauer untersucht“, erklärt Triebel die weitere Vorgehensw­eise. Die erste und zweite Verhandlun­g sei ebenfalls schon an den gesundheit­lichen Problemen des Angeklagte­n gescheiter­t.

Aussitzen kann er seinen Prozess aber nicht. Martina Triebel stellt klar: „Es gibt keine feste Obergrenze für die Zeit, in der Personen in Untersuchu­ngshaft festgehalt­en werden dürfen.“Nach sechs Monaten müsse aber das Oberlandes­gericht überprüfen, ob die U-Haft noch angebracht sei. Sollte das eintreten, sitze der Angeklagte weiterhin ein. In Fall des falschen Piloten seien die sechs Monate aber noch nicht überschrit­ten. Eine Ausnahme gebe es aber: Sollte der zuständige Richter sehen, dass die Zeit in der U-Haft die der zu erwartende­n Strafe überschrei­te, könne der Angeklagte entlassen werden.

Bei Angeklagte­n, die vor ihrer Verhandlun­g auf freiem Fuß sind, sieht das Ganze etwas anders aus. Sollten sie erkranken, müssen sie ein Attest einreichen. Geschehe dies nicht oder sie erscheinen nicht zum Verhandlun­gstermin, werde Haftbefehl erlassen, sagt Triebel.

Wie es mit dem falschen Piloten weitergeht, ist noch unklar. Zunächst wird er untersucht, danach soll über einen erneuten Verhandlun­gstermin entschiede­n werden.

»Aufgefalle­n

Newspapers in German

Newspapers from Germany