Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Der „Pilot“, der nicht landen kann
Gericht Der Mann soll eine Frau um viel Geld betrogen haben. Zur Verhandlung kam es noch nicht
Langweid Ein „Pilot“ist zum dritten Mal nicht gelandet – und zwar nicht auf der Landebahn des Flughafens, sondern auf der Anklagebank im Sitzungssaal des Amtsgerichts Augsburg. Auf dieser hätte gestern ein Mann Platz nehmen sollen, der im Herbst vergangenen Jahres eine Frau um insgesamt 44000 Euro betrogen haben soll.
Laut Pressemitteilung des Amtsgerichts soll der Angeklagte das spätere Opfer im Oktober 2016 in Langweid kennengelernt haben. Gegenüber der Frau gab er sich als Pilot aus. Seine Geschichte: Er habe seine Villa am Tegernsee verkauft, wolle sein Arbeitsverhältnis bei Lufthansa kündigen und in Zukunft nur noch für Diamantenhändler fliegen. In der Folgezeit übergab die Frau dem angeblichen Piloten insgesamt ungefähr 44 000 Euro. Teilweise wollte er damit Reisen buchen, den Großteil aber für die Angeklagte gewinnbringend anlegen. Das Ergebnis: Der Angeklagte behielt laut Staatsanwaltschaft die Gelder für sich, die Frau verlor ungefähr 85 Prozent ihres Vermögens.
Am Mittwoch ist nun der dritte Versuch einer Verhandlung gescheitert. Der Angeklagte erschien nicht. Martina Triebel, die Pressesprecherin des Amtsgerichts, teilte mit, dass er gesundheitliche Probleme als Entschuldigung angegeben habe. Der Mann, der momentan in Untersuchungshaft sitzt, werde nun erst einmal ins Krankenhaus gebracht. „Dort wird er genauer untersucht“, erklärt Triebel die weitere Vorgehensweise. Die erste und zweite Verhandlung sei ebenfalls schon an den gesundheitlichen Problemen des Angeklagten gescheitert.
Aussitzen kann er seinen Prozess aber nicht. Martina Triebel stellt klar: „Es gibt keine feste Obergrenze für die Zeit, in der Personen in Untersuchungshaft festgehalten werden dürfen.“Nach sechs Monaten müsse aber das Oberlandesgericht überprüfen, ob die U-Haft noch angebracht sei. Sollte das eintreten, sitze der Angeklagte weiterhin ein. In Fall des falschen Piloten seien die sechs Monate aber noch nicht überschritten. Eine Ausnahme gebe es aber: Sollte der zuständige Richter sehen, dass die Zeit in der U-Haft die der zu erwartenden Strafe überschreite, könne der Angeklagte entlassen werden.
Bei Angeklagten, die vor ihrer Verhandlung auf freiem Fuß sind, sieht das Ganze etwas anders aus. Sollten sie erkranken, müssen sie ein Attest einreichen. Geschehe dies nicht oder sie erscheinen nicht zum Verhandlungstermin, werde Haftbefehl erlassen, sagt Triebel.
Wie es mit dem falschen Piloten weitergeht, ist noch unklar. Zunächst wird er untersucht, danach soll über einen erneuten Verhandlungstermin entschieden werden.
»Aufgefallen