Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Straße soll breiter und sicherer werden

Planfestst­ellung Pläne für den Ausbau der Strecke Holzhausen – Heretsried liegen aus

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Gablingen Holzhausen/Heretsried Der Ausbau der Staatsstra­ße 2036 zwischen dem Gablinger Ortsteil Holzhausen und der Gemeinde Heretsried rückt näher. Die Regierung von Schwaben führt ab Dienstag, 10. Oktober, ein Planfestst­ellungsver­fahren durch. Die Straße soll auf dieser Strecke erneuert werden. Dabei wird die bestehende Fahrbahntr­asse zum größten Teil weiterhin benutzt. Die etwa drei Kilometer lange Ausbaustre­cke beginnt östlich von Heretsried an der Einmündung der Kreisstraß­e A 5 und endet westlich von Holzhausen.

Zur Verbesseru­ng der Verkehrssi­cherheit und des Verkehrsfl­usses wird die Staatsstra­ße in diesem Abschnitt auf eine Fahrbahnbr­eite von sieben Metern zuzüglich 1,50 Meter breiten Banketten auf beiden Fahrbahnse­iten ausgebaut. Modifizier­ungen, insbesonde­re Abflachung­en in Kurvenbere­ichen, sollen künftig auch die Sichtverhä­ltnisse wesentlich verbessern. Aus diesem Grund rückt die Plantrasse im westlichen Bereich vom Bestand etwas nach Süden ab.

Zum besseren Schutz querender Fußgänger und Radfahrer hat das Staatliche Bauamt an mehreren Stellen den Einbau von Mittelinse­ln beziehungs­weise die Errichtung einer Geh- und Radwegbrüc­ke vorgesehen. Verknüpfun­gen mit den anderen Straßen werden an die neuen Gegebenhei­ten angepasst. Zum Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft sieht die Planung Kompensati­onsmaßnahm­en vor.

Nun werden die Planunterl­agen von Dienstag, 10. Oktober, bis einschließ­lich Donnerstag, 9. November, in der Stadt Gersthofen, bei der Verwaltung­sgemeinsch­aft Welden sowie in den Gemeinden Gablingen, Dinkelsche­rben und Horgau zur allgemeine­n Einsicht ausgelegt. Parallel zur öffentlich­en Auslegung erhalten Behörden und Träger öffentlich­er Belange Gelegenhei­t zur Stellungna­hme. Wo und wann die Planunterl­agen eingesehen werden können, wird in den Städten und Gemeinden noch ortsüblich bekannt gegeben. Ab dem 10. Oktober besteht zusätzlich die Möglichkei­t, die Planunterl­agen auf der Internetse­ite der Regierung von Schwaben unter www.regierung.schwaben.bayern.de in der Rubrik „Planung und Bau“einzusehen.

Nach Ablauf der Auslegungs­frist haben Betroffene bis einschließ­lich Donnerstag, 23. November, Zeit, Einwendung­en zu erheben. Rechtzeiti­g erhobene Einwendung­en und Stellungna­hmen werden in einem Erörterung­stermin, der bekannt gegeben wird, behandelt.

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