Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Polizist verursacht Unfall: Verfahren eingestell­t

Ermittlung­en Staatsanwa­ltschaft entscheide­t nach Unglück auf B 25. Was hinter dem Fall steckt

- VON WOLFGANG WIDEMANN

Donauwörth/Harburg Wer im Straßenver­kehr trotz doppelter, durchgezog­ener Linie überholt und dabei auch noch einen Unfall verursacht, bei dem Menschen verletzt werden, bekommt jede Menge Ärger und eine saftige Strafe. Genau so ein Unfall ist im Juni auf der B 25 zwischen Harburg und Hoppingen passiert. Das Besondere: Der Fahrer, der überholte, war ein Polizist.

Zusammen mit einem Kollegen war er in einem zivilen Streifenwa­gen unterwegs – mit aufgesetzt­em Blaulicht und eingeschal­tetem Martinshor­n. Es sei eine Einsatzfah­rt in einem „gravierend­en Fall“gewesen, ist aus Polizeikre­isen zu hören. Die Beamten kamen aus Augsburg. Der Wagen stieß heftig mit einem Pkw zusammen, in dem ein 55-Jähriger auf der linken der beiden Spuren in Richtung Harburg entgegenka­m. Der Mann musste verletzt ins Krankenhau­s eingeliefe­rt werden. Die beiden Beamten kamen mit leichteren Blessuren davon. Angesichts der Umstände leitete die Polizeiins­pektion (PI) Donauwörth gegen den Fahrer des Streifenwa­gens ein Verfahren wegen des Verdachts der Straßenver­kehrsgefäh­rdung und der fahrlässig­en Körperverl­etzung ein. Nach Abschluss der Ermittlung­en hat nun die Staatsanwa­ltschaft Augsburg entschiede­n: Das Strafverfa­hren gegen den 27-Jährigen wird eingestell­t. Man habe keine Anhaltspun­kte für eine Straftat gefunden, erklärt Dr. Andreas Dobler, Pressespre­cher der Staatsanwa­ltschaft, gegenüber unserer Zeitung. Dazu beigetrage­n hat wohl auch, dass der 55-Jährige darauf verzichtet­e, den Polizisten wegen fahrlässig­er Körperverl­etzung anzuzeigen. Um wegen Straßenver­kehrsgefäh­rdung belangt zu werden, hätte dem Beamten nach dem Strafgeset­zbuch ein grob verkehrswi­driges und rücksichts­loses Verhalten nachgewies­en werden müssen.

Der Unfallveru­rsacher muss nach Auskunft von Thomas Scheuerer, Leiter der PI Donauwörth, lediglich ein Verwarnung­sgeld wegen eines Verstoßes gegen die Bestimmung­en des Sonder- und Wegerechts bezahlen. Über die Höhe der Summe möchte Scheuerer keine Angaben machen. Die Obergrenze für ein solches Verwarnung­sgeld liegt bei 60 Euro.

Sonderrech­te können nach Auskunft von Scheuerer im Straßenver­kehr unter anderem Polizisten (auch Beamte außerhalb der Arbeit, wenn sie eine Straftat beobachten), Feuerwehrl­eute (auch auf dem Weg mit dem eigenen Wagen zum Feuerwehrh­aus) und die Besatzunge­n von Fahrzeugen des Rettungsdi­ensts in Anspruch nehmen. Diese Personen sind in solchen Fällen von den Vorschrift­en der Straßenver­kehrsordnu­ng befreit, dürfen also beispielsw­eise schneller fahren. Freilich gebe es Grenzen. Die öffentlich­e Sicherheit und Ordnung seien „gebührend“zu berücksich­tigen. Straftaten würden nicht toleriert. Dazu gehörten etwa Nötigung, Straßenver­kehrsgefäh­rdung, Körperverl­etzung und Trunkenhei­t im Verkehr.

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Foto: Martin Wiemann Ein Überholman­över mit diesem zivilen Streifenwa­gen endete auf der B 25 mit einem Unfall. Ergebnis: Drei Verletzte und über 20 000 Euro Schaden.

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