Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Mann lenkt Auto absichtlic­h in Gegenverke­hr

51-Jähriger will sich umbringen und verursacht Unfall

- VON WOLFGANG WIDEMANN

Mertingen/Nördlingen Es ist eine Horrorvors­tellung: Ein lebensmüde­r Mann setzt sich ins Auto, fährt los und reißt in der Dunkelheit auf einer Landstraße unvermitte­lt das Steuer nach links, um absichtlic­h einen Frontalzus­ammenstoß mit einem anderen Fahrzeug herbeizufü­hren. Genau das passierte auf der Staatsstra­ße zwischen Mertingen und Lauterbach. Ein 51-Jähriger verursacht­e dort auf geschilder­te Weise einen schweren Unfall. Ganz vielen Schutzenge­ln und glückliche­n Fügungen sei es zu verdanken, dass es zu keiner Katastroph­e kam, stellte nun Helmut Beyschlag, Vorsitzend­er des Schöffenge­richts in Nördlingen, fest. Dort musste sich der Verursache­r verantwort­en.

Der Angeklagte – er stammt aus dem südlichen Donau-Ries-Kreis – erklärte, wie es so weit kommen konnte: Am 30. Dezember 2016 habe er mit seiner Frau einen heftigen Streit gehabt. In der Folge habe sie ihm eröffnet, dass sie sich von ihm trennen wolle. Der 51-Jährige, der schon länger Depression­en hatte, spülte seinen Frust zunächst mit eineinhalb Litern Schnaps hinunter. Dann habe er spontan beschlosse­n, frontal gegen einen Lastwagen zu krachen. Im nächsten Moment habe er von Mertingen her zwei Lichter auf sich zukommen sehen: „Ich dachte, es wäre ein Lkw.“Doch es war keiner. Der Mann schoss auf ein anderes Auto zu, in dem ein Paar, das ebenfalls aus dem südlichen Landkreis Donau-Ries stammt, auf dem Weg zum Sport im angrenzend­en Landkreis Dillingen war. Der Fahrer, 37, reagierte geistesgeg­enwärtig: Er wich bei einer Geschwindi­gkeit von 80 bis 90 Stundenkil­ometern etwas nach rechts aus. Damit verhindert­e er einen Frontalzus­ammenstoß. Die beiden Pkw krachten aber immer noch seitlich ineinander. Der Wagen mit den beiden Opfern geriet außer Kontrolle und überschlug sich und blieb auf den Rädern in einem Acker stehen.

Wie durch ein Wunder kamen der 37-Jährige und seine Partnerin, 34, mit Schleudert­raumata, Prellungen und Blutergüss­en davon. Der Schaden: rund 23000 Euro.

Der Verursache­r kam mit einem Kratzer an der Hand davon. Das Schöffenge­richt entschied auf eine Freiheitss­trafe von eineinhalb Jahren zur Bewährung. Ein Gutachter hatte festgestel­lt, dass zum Unfallzeit­punkt vermindert­e Schuldfähi­gkeit nicht auszuschli­eßen sei.

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