Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Brand: Aquarium platzt und löscht mit
Polizei Bewohner eines Mehrparteienhauses in Aystetten hat Glück im Unglück
Aystetten/Landkreis Augsburg Glück im Unglück für einen 35 Jahre alten Mann, in dessen Wohnung ein Feuer ausgebrochen war: Das Wasser eines geplatzten Aquariums verhinderte, dass sich das Feuer weiter ausbreiten und einen größeren Schaden anrichten konnte. Laut Polizei wollte der Mann am Dienstagabend Holz in seinem Kaminofen anzünden. Dabei kam es wohl zu einer Verpuffung – der Mann flüchtete aus der Wohnung und alarmierte die Feuerwehr. Den Freiwilligen aus Aystetten, Hammel und Neusäß gelang es, den Brand mit drei Atemschutztrupps schnell zu löschen.
Insgesamt war der Brand glimpflich verlaufen, auch wenn der Schaden relativ hoch ist: Ihn schätzt die Polizei am Gebäude und in der Wohnung auf rund 60 000 bis 70 000 Euro. Verletzt wurde niemand, die Bewohner des Aystetter Mehrparteienhauses wurden rechtzeitig in Sicherheit gebracht. Wie es zu der Verpuffung am Kamin kam, wird noch ermittelt.
Am selben Tag erinnerte übrigens das Landratsamt an Brandmelder: Ab 2018 sind sie in Bayern Pflicht. Das heißt: Alle Wohnungen – auch Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften oder Reihenhäuser – müssen mit Warnmeldern ausgestattet sein. Damit sollen aus der Sicht des Gesetzgebers und der Feuerwehren bei Bränden in Wohnungen die Brandtoten reduziert werden. „Bei der Auslösung eines Rauchwarnmelders bleibt in der Regel noch genügend Zeit, um einen Löschversuch zu unternehmen oder sich und die Familie selbst retten zu können“, sagt Kreisbrandrat Alfred Zinsmeister.
Wie gefährlich das Rauchgas ist, wurde vor einem Jahr in Dinkelscherben deutlich: Ein 54-Jähriger starb nach einem Brand in seiner Wohnung. Feuerwehr und Polizei fanden ihn tot auf seiner Couch. Das Feuer war ganz in der Nähe des Mannes, der Raucher war, ausgebrochen. Die genauen Umstände wurden nicht mehr geklärt.
Brandmelder brauchen die richtige Kennzeichnung
Wer sich jetzt nach geeigneten Brandmeldern umschaut: Verwendet werden dürfen nur Exemplare, die Industrienorm EN 14604 entsprechen und eine CE-Kennzeichnung besitzen. Für den Einbau ist der Eigentümer verantwortlich, teilt das Landratsamt mit. Ob der Warnmelder auch funktioniert, muss übrigens der Mieter überprüfen – es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst. Wer verantwortlich ist, sollte in einem Schriftstück dokumentiert werden.