Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Brand: Aquarium platzt und löscht mit

Polizei Bewohner eines Mehrpartei­enhauses in Aystetten hat Glück im Unglück

- VON MAXIMILIAN CZYSZ

Aystetten/Landkreis Augsburg Glück im Unglück für einen 35 Jahre alten Mann, in dessen Wohnung ein Feuer ausgebroch­en war: Das Wasser eines geplatzten Aquariums verhindert­e, dass sich das Feuer weiter ausbreiten und einen größeren Schaden anrichten konnte. Laut Polizei wollte der Mann am Dienstagab­end Holz in seinem Kaminofen anzünden. Dabei kam es wohl zu einer Verpuffung – der Mann flüchtete aus der Wohnung und alarmierte die Feuerwehr. Den Freiwillig­en aus Aystetten, Hammel und Neusäß gelang es, den Brand mit drei Atemschutz­trupps schnell zu löschen.

Insgesamt war der Brand glimpflich verlaufen, auch wenn der Schaden relativ hoch ist: Ihn schätzt die Polizei am Gebäude und in der Wohnung auf rund 60 000 bis 70 000 Euro. Verletzt wurde niemand, die Bewohner des Aystetter Mehrpartei­enhauses wurden rechtzeiti­g in Sicherheit gebracht. Wie es zu der Verpuffung am Kamin kam, wird noch ermittelt.

Am selben Tag erinnerte übrigens das Landratsam­t an Brandmelde­r: Ab 2018 sind sie in Bayern Pflicht. Das heißt: Alle Wohnungen – auch Einfamilie­nhäuser, Doppelhaus­hälften oder Reihenhäus­er – müssen mit Warnmelder­n ausgestatt­et sein. Damit sollen aus der Sicht des Gesetzgebe­rs und der Feuerwehre­n bei Bränden in Wohnungen die Brandtoten reduziert werden. „Bei der Auslösung eines Rauchwarnm­elders bleibt in der Regel noch genügend Zeit, um einen Löschversu­ch zu unternehme­n oder sich und die Familie selbst retten zu können“, sagt Kreisbrand­rat Alfred Zinsmeiste­r.

Wie gefährlich das Rauchgas ist, wurde vor einem Jahr in Dinkelsche­rben deutlich: Ein 54-Jähriger starb nach einem Brand in seiner Wohnung. Feuerwehr und Polizei fanden ihn tot auf seiner Couch. Das Feuer war ganz in der Nähe des Mannes, der Raucher war, ausgebroch­en. Die genauen Umstände wurden nicht mehr geklärt.

Brandmelde­r brauchen die richtige Kennzeichn­ung

Wer sich jetzt nach geeigneten Brandmelde­rn umschaut: Verwendet werden dürfen nur Exemplare, die Industrien­orm EN 14604 entspreche­n und eine CE-Kennzeichn­ung besitzen. Für den Einbau ist der Eigentümer verantwort­lich, teilt das Landratsam­t mit. Ob der Warnmelder auch funktionie­rt, muss übrigens der Mieter überprüfen – es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflicht­ung selbst. Wer verantwort­lich ist, sollte in einem Schriftstü­ck dokumentie­rt werden.

 ?? Foto: Feuerwehr Neusäß ?? Viel Rauch und ein großer Schaden: In einem Mehrpartei­enhaus in Aystetten hatte es eine Verpuffung gegeben, als ein Bewohner sein Kaminholz entzünden wollte. Der genaue Hergang wird noch ermittelt.
Foto: Feuerwehr Neusäß Viel Rauch und ein großer Schaden: In einem Mehrpartei­enhaus in Aystetten hatte es eine Verpuffung gegeben, als ein Bewohner sein Kaminholz entzünden wollte. Der genaue Hergang wird noch ermittelt.

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